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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsche Berechnung und zuwenig Geld erhalten


Negin
22.03.2009, 20:52
Hallo,

letztes Jahr im Juli nahm mein Mann eine Teilzeitstelle an, mit einem Bruttoverdienst von € 600. Es wurde vom Amt aber ein Nettoverdienst von € 600 berechnet. Leider fiel uns der Fehler nicht auf. Vor Tagen bekamen wir einen Bescheid, dass mein Mann im Juli zu spät Bescheid gegeben hätte, dass er eine Arbeit hätte (was nicht der Wahrheit entspricht), und er € 113 für diesen Monat zuviel erhalten hätte. Nun soll er dies zurückzahlen. Durch diesen Bescheid wurden wir erst auf den Berechnungsfehler mit Netto/Bruttoverdienst aufmerksam.

Können wir jetzt noch gegen den Bescheid vom Juli wegen der falschen Berechnung Widerspruch einlegen?

Liebe Grüße

Dakkon
23.03.2009, 05:44
Vor Tagen bekamen wir einen Bescheid, dass mein Mann im Juli zu spät Bescheid gegeben hätte, dass er eine Arbeit hätte

wenn der Bescheid erst vor ein paar Tagen kam, warum legt Ihr nicht einfach Widerspruch gegen diesen ein und weisst die Sachbearbeiter auf den Brutto/Netto-Fehler damals hin?

Dirk_.
23.03.2009, 08:59
Hallo Negin,

Können wir jetzt noch gegen den Bescheid vom Juli wegen der falschen Berechnung Widerspruch einlegen?

Nein gegen diesen Bescheid nicht mehr, weil da die Frist schon weg ist.
Wenn Ihr den Bescheid vom Juli nochmal anfechten wollt, so müßtet Ihr einen Überprüfungsantrag nach §44SGBX einreichen.

Aber macht es erstmal so wie Dakkon schon schrieb, legt gegen den letzten Bescheid Widerspruch ein und achtet auf die Frist.

Gruß
Dirk

Negin
23.03.2009, 18:58
Hallo,

danke für eure Antworten. :)

Das war ein ganz normaler Brief, ohne Rechtsmittelbelehrung (glaube nennt man so, oder?). Es ist ein Fragebogen dabei für die Stellungnahme. Mein Mann war heute beim Amt und hat die Dame von der Leistungsabteilung auf den Fehler hingewiesen. Sie sagte, dass wir eine Nachzahlung für die ganzen Monate bekämen und diese € 113 abgezogen werden. Sie gibt die Sache an die zuständige Sachbearbeiterin weiter. Wir werden dann trotzden noch die Stellungnahme ausfüllen und hinschicken.

Liebe Grüße

Negin

efge
23.03.2009, 23:24
Moin Negin,

da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, bleibt dir noch der sog. Überprüfungsantrag nach SGB X § 44 ( http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html) für den zurückliegenden Zeitraum - Ziel ist es... für diese Zeit einen anderslautenden Bescheid zu erwirken - und wenn der wieder negativ lauten sollte - eben die normale Widerspruchsfrist wieder in Gang zu setzen, und dann halt Widerspruch einzulegen.