Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängerung ALG I durch Weiterbildung
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe folgende Fragen:
ich nehme seit Januar an einer Weiterbildung teil, diese Weiterbildung dauert 3 Monate eventuell auch 4 Monate. Mein ALG I Anspruch läuft bis Ende Oktober `09.
1. Bis wann wird mein ALG 1 Anspruch bei 3 monatiger Weiterbildung verlängert?
2. Bis wann wird mein ALG 1 Anspruch bei 4 monatiger Weiterbildung verlängert?
3. Besteht eine "Höchstdauer" der Verlängerung des ALG I, ich meine damit, ob man durch entsprechende Verlängerung der Weiterbildung bzw. Begin einer weiteren Weiterbildung die Beendigung des ALG 1 immer weiter hinauszögern kann oder besteht eine Begrenzung der "Regel: 2 Weiterbildung = Abzug nur 1 Tag ALG I"?
Vielen Dank :razz:
UncleTom
24.03.2009, 15:17
Hallo ,
Punkt 1 u. 2 - für 2 Tage Weiterbildung bekommst Du 1 Tag gut geschrieben.
Punkt 3. ???? mhhhh da die Verlängerung nur zur hälfte gut geschrieben wird musst eigentlich eine Automatische Grenze kommen. ????
Aber das weis bestimmt noch ein kompetenter User des Forums.
Gruß
Seebarsch
24.03.2009, 19:15
Hallo zusammen,
pro zwei Tage AlgW = Alg für Weiterbildung, wird ein Tag der Anspruchsdauer gemindert!
Sichergestellt ist, dass für die Dauer einer Maßnahme AlgW gezahlt wird und am Ende der Maßnahme ein Anspruch von mindestens 30 Klaendertagen verbleibt!
:razz:
Hallo zusammen,
war letzte Woche bei der Sabel Schule und wollte mich zu einer Weiterbildungsmaßnahme (drei Monate) anmelden. Bin jetzt jedoch über mehrere Beiträge im Internet unsicher geworden, ob sich nun mein Anspruch von ALG (würde bis Ende Januar 010 laufen) verringert oder verlängert. Finde immer wieder unterschiedliche Aussagen, auch meine Bekannten sind sich nicht sicher. Wollte die Nachfrage bei der Arge ersteinmal zurückstellen, da ich nicht weiss, wie mein Berater sich verhält, wenn ich die Weiterbildung ablehne, wenn sich dadurch meine Anspruchszeit der Zahlung verkürzt. Wäre Ende August mit der Weiterbildung fertig und ich würde dann ca. Anfang Dezember in ALGII fallen, wenn sich kein Job findet.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Seebarsch
14.04.2009, 19:41
Hallo jacki,
:welcome:
durch den Bezug Alg von verringert sich der Anspruch immer!
Allerdings verringert er sich durch den Bezug von Alg bei Weiterbildung nur um die Hälfte!
Das bedeutet, dass bei normalen Alg pro vollem Monat 30 Tage vom Anspruch abgezogen werden.
Bei einer Weiterbildung dann allerdings für den vollen Monat nur 15 Tage!
:-P
Bilfinger
04.05.2009, 13:46
Bei mir sieht das so aus:
05.2008 - 06.2008 arbeitslos
07.2008 - 07.2009 Weiterbildung
Wie lange habe ich nach meiner Weiterbildung noch anspruch auf ALG1 ?
Bitte mal klare Ansage machen.
Gruß Bilfinger :cool:
Seebarsch
04.05.2009, 18:29
Hallo Bilfinger,
:welcome:
wenn du eine klare Ansage haben willst, solltest du auch klare Daten nennen und nicht irgendwelche Monate!
:razz:
Bilfinger
05.05.2009, 16:14
Ja wie , ist doch eigentlich ganz klar ersichtlich.
Die ersten 2 Monate war ich arbeitslos.Danach 12 Monate Weiterbildung.
Frage: Wie lange habe ich NACH der Weiterbildung noch Anspruch auf ALG1.
Bilfinger
Seebarsch
05.05.2009, 19:51
Nö ist nicht klar!
Hast du jeweils volle Monate bezogen?
Weiterbildung von 07/2008 bis 07/2009 sind bei mir 13 Monate!
Sind es volle Monate ist ganz einfach zu rechnen:
2 Monate Alg = 2 Monate verbraucht!
12 Monate Alg bei Weiterbildung = 12:2 = 6 Monate verbraucht!
Insgesamt 8 Monate verbraucht!
Bei 12Monate Anspruch = 4 Monate Rest!
:wut:
Bilfinger
05.05.2009, 20:37
Danke , für die Mühe !!!
Bilfinger
manassas
02.06.2009, 18:20
Hallo, ich bin zum ersten Mal hier. Deswegen bitte ich eventuelle "Vertuer" zu entschuldigen.
Meine Lebensgefährtin hat das gleiche Problem:
sie ist seit dem 1.3.08 arbeitslos, erfüllt alle Voraussetzungen für 12 Monate ALG-Bezug, hat bis zum 15.10.08 ALG bezogen.
Ab dem 16.10.08 hat sie eine Weiterbildung gemacht, die - inkl. Praktikum - am 21.8.09 abgeschlossen ist.
Jetzt teilt man ihr mit, dass sie nur Anspruch auf 30 Tage ALG hätte. Der Arbeitsberater sagte ihr damals - natürlich nicht schriftlich - dass sie nach Abschluss der Massnahme noch bis kurz vor Weinachten Anspruch auf ALG hätte.
Ich bin überall im Netz auf die 2:1-Anrechnungsregel gestossen. Hat man die ausgehebelt oder versucht man sie über den Löffel zu balbieren ? Den anderen Teilnehmern der Massnahme hat man das gleiche erzählt.
Am liebsten wäre mir zusätzlich ein Paragraph, auf den ich mich berufen könnte un d umm ggf. zu klagen.
Die Frage ist wohl schon reichlich gestellt worden, aber diese Verunsicherungstaktik des Amtes ist krass.
Wer weiss Rat ?
Vom 1.3.08 bis zum 15.10.08 hat deine Lebensgefährtin 229 Tage vom Anspruch verbraucht.
In der Zeit der Weiterbildung hat sie 155 Tage von Anspruch verbraucht (Hälfte der Weiterbildungsdauer).
Damit wäre die Anspruchsdauer von 360 Tagen aufgebraucht (sogar überschritten). Weil es aber eine Regel gibt, dass man nach der Weiterbildung noch 30 Tage Restanspruch hat (falls man vorher nicht schon weniger Restanspruchstage hatte, dann nur diese), hat sie nur noch auf 30 Tage Anspruch.
zypresse
03.06.2009, 00:33
hallo leute !
ich bins hab schwere Frage.
Wenn ich vor umschulungsbeginn krank werde
Bildungsgutschein gilt bis 20.6.
Oder beider Schule zurücktrete weil es keine
Praktikumsstellen gibt und ich eine andere
Umschulung vorziehen würde die einfacher wäre.
Hätte das nachteile für mich und mein ALO.:oops:
Habe noch keine Bewilligung zum 8.6. erhalten
wenn ich der Sachbearbeiterin jetzt schreibe
das ich keine guten Chancen habe da ich kein
Abitur oder sehr guten bis guten realschulabschluss
habe nur sowas aber eingestellt wird. Müßten
die das von selber wissen oder? und ablehnen.
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