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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Zuschuss durch 400 Euro Job verhindern?


Maja28
25.03.2009, 12:01
Hallo, mein Mann bezieht ab nächsten Monat ALG I, dies beträgt jedoch nur ca. 420 Euro, er hätte also noch einen Anspruch auf aufstockendes ALG 2. Das wären dann nochmal ca. 120 Euro.

Was wäre nun, wenn er einen 400 Euro Job macht? Er könnte ja von den 400 Euro 165 Euro "behalten". Würde er dann nur noch ALG I (bzw. einen Teil davon) und den Lohn vom Minijob erhalten und käme so um das ALG 2 herum?

Er möchte nämlich von der Arbeitsagentur betreut werden und nicht vom Jobcenter, die ja für ihre "tollen Angebote" bekannt sind.

jette
25.03.2009, 14:09
Du schreibst von deinem Mann, kann man davon ausgehen, dass ihr auch zusammen lebt? Erzielst du Einkommen?
Evtl. würde ja schon gar kein Alg2-Anspruch bestehen, wenn dein Einkommen und sein Alg1 über den Bedarf liegen.

Ansonsten ist es so, dass er nicht gezwungen wird Alg2 zu beantragen.

Wenn er nun einen 400 €-Job ausübt (Achtung, er muss unter 15 Stunden/Woche arbeiten, sonst entfällt das Alg1 komplett), dann werden 235 € auf sein Alg1 angerechnet (165 € sind frei). Das bedeutet, dass er dann noch 175 € Alg1 bekommt und dann sein 400 € aus seinem Job.

Wenn das für ihn ausreicht, dann ist Alg2 gar nicht notwendig. Ggfls. könnte man sonst noch auf Wohngeld zurück greifen.

ela1953
25.03.2009, 16:07
420 Euro ALG I und 120 Euro ALG II sind ja nur 540 Euro gesamt.

Da bekommt ja ein single schon mehr an ALGII.

DAs ist doch irgendwie zu wenig, wenn du dann auch noch von deinem Mann schreibst.

Wenn du allerdings noch verdienst, wird dein Einkommen ja bei der Berechnung von ALG II auch mit herangezogen.

Maja28
25.03.2009, 23:18
Ich mache derzeit ein Praktikum und erhalte auch ALG 2. Wohngeld würde somit in unserem Fall nicht gehen.

Zusammen hätten wir einen ALG 2 Anspruch (würde er jetzt kein ALG 1 bekommen) von 1078 Euro, für jeden also knapp 540 Euro. Mehr gibt es leider nicht, denn soweit ich weiß wird ergänzendes ALG 2 nur bis zu der Höhe gezahlt, wie es auch sonst komplett ALG 2 geben würde. Ist das korrekt?