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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG 1


Marion_1308
26.03.2009, 19:23
Hallo, wer kann mir helfen?
Ich bin seit dem 01.03.2009 arbeitslos und bekam von der Agentur für Arbeit meinen Bewilligungsbescheid, laut diesem Bescheid bekomme ich erst ab dem 01.05.2009 Arbeitslosengeld!
Bei dem Zeitraum 01.03.2009 bis 30.04.2009 steht in diesem Bescheid als Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Es ist hier die Rede von Bemessungsentgelt und Regelbemessung.
Ich erhalte außerdem noch Leistungen ALG II. Für diese Leistungen bekam ich einen Änderungsbescheid, der ist für den jetzigen Auszahlungstermin noch bei der alten Summe, danach geht er um ca. 100,00 runter.
Ich habe mein Gehalt für den Monat Februar von meinem bisherigen Arbeitsgeber erhalten, und zwar mit Buchungstag auf mein Konto 02.03.2009.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wird mir dieses Gehalt als zu verfügendes Geld für März angerechnet, obwohl ich dafür im Februar gearbeitet habe.
Es wäre schön, wenn sich jemand hier auskennt, ich möchte einen Widerspruch erheben, habe aber auch nur noch knappe 2 Wochen Zeit dafür.

Seebarsch
26.03.2009, 19:47
Hallo Marion1308,
:welcome:
so wie ich das sehe hat die Agentur für den Bereich des Alg 1 richtig gehandelt. Da das Arbeitslosengeld 1 beim Bezug von Arbeitlosengeld 2 als Einkommen zu berücksichtigen ist, hat die ARGE, weil sie ohne Anrechnung vorgeleistet hat, Anspruch auf Erstattung gem. § 104 SGB X. (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__104.html)
Inwieweit der Bescheid inhaltlich richtig ist, kann ich ohne Kenntnis der Fakten natürlich nicht prüfen!

Hinsichtlich der Berücksichtigung des Gehaltes für Februar im Monat März ist das leider richtig! Alg 2 wird nach Bedürftigkeit gezahlt! Wenn dann der Februarlohn erst im Monat März gezahlt wird bzw. eingeht, ist er nach dem Zuflussprinzip auch im Monat März anzurechnen, weil er dort deinen Bedarf, zumindest teilweise, mindert!
:confused: