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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bzgl Selbstständigkeit


flawey
02.08.2005, 00:03
Hallo,
meine Sachbearbeiterin konnte mir nicht wirklich weiterhelfen bzw sie reagiert völlig verwirrt auf meine Anfrage.

Hatte vor 5 Wochen einen Termin ausgemacht und hab ihr dann geschildert das ich mich Selbstständig machen will, in einer Branche in der es Anfangs wenig Geld gibt, da man zu beginn kaum Aufträge bekommt. Sprich: ich bin erstmal auf ALG angewiesen bis es läuft.

Die Frau hatte 0,00 Plan wie sie nun vorgehen soll. Sie ging ins Nebenzimmer befragte den Kollegen, der wusste auch nix und kramte ein Buch hervor und las ihr und mir daraus vor.
Irgendwas mit Einstiegsgeld und das ALG im Fall von Selbstständigkeit 5 Monate weitergezahlt wird.

Meine Sachbearbeiterin meinte dann "ja da steht ja nur was ist wenn auch einstiegsgeld beantrag ist nicht wie es ohne ist". Ihr kollege meinte das es dann genauso läuft jedoch wollte sie sich nicht drauf einlassen und gab mir einen neuen Termin eine Woche später und versprach sich zu informieren.

Eine Woche später wusste sie auch nicht mehr - meinte dann es geht nur mit Einstiegsgeld, dafür muss ich aber an zig Vorlesungen teilnehmen und zusammen mit dem Arbeitsamt irgendeinen Plan erstellen.

Nun meine Frage:
Wenn ich mich nun Selbstständig mache, kann ich weiterhin ALG II beziehen? Was muss ich beachten?

Betroffener
02.08.2005, 01:03
:welcome: flawey,

zu aller erst.
Ohne Einstiegsgeld, solltest Du da nichts machen.
Infos dazu findest Du hier:
Existenzgründung aus ALG I + ALG II: ICH-AG / Existenzgründerzuschuß / Einstiegsgeld (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#27)

Problem: Selbst wenn Du mit dem Amt eine wie auch immer geartete Vereinbarung triffst, sind die verpflichtet, von Dir monatlich / quartalsmässig eine G+V (Gewinn und Verlustrechnung) abzufordern. Sobald da Geld (warum auch immer) reinkommt, gilt das als Einkommen und das ALG II wird reduziert oder gar ganz gestrichen. Wir hatten hier gerade erst solche Fälle, wo Darlehen von Freunden dazu führten, das die ALG II Zahlungen temporär gestrichen wurden.

Hingegen beim Einstiegsgeld ist festgelegt, wie lange und in welcher Höhe das bezahlt wird. Das Erwerbseinkommen ist da erst Mal egal.

Das Einstiegsgeld ist in Grenzen bezüglich der Höhe frei verhandelbar, läuft üblicherweise 12 Monate und kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Zur Gewährung wird meist ein Businessplan gefordert, der von einer sachkundigen Stelle abgesegnet werden muss (meist IHK oder Handwerkskammer).

ACHTUNG: es handelt sich um eine "KANN"-Bestimmung beim Einstiegsgeld.

Vielleicht sollten die Sachbearbeiter Deines Amtes auch mal das diesbezügliche Gesetz studieren?

§ 29 - Einstiegsgeld
(1) 1 1Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II erbracht.

(2) 1Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. 2Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.

(3) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. 2Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.

Viel Erfolg

flawey
02.08.2005, 01:08
ich brauche einstiegsgeld aber nicht und um das zu bekommen muss ich ja erst an zig seminaren teilnehmen....

aber ich hab alles was ich für die selbstständigkeit brauche schon. muss mir nix kaufen... :|

Betroffener
02.08.2005, 01:24
flawey,

entschuldige - ich bin selber selbständig - aber Du wirst es brauchen und froh darüber sein, wenn Du es hast. Das Einstiegsgeld ist die Brücke, über die Du gehen musst, damit Dich das Amt in Ruhe lässt bezüglich Gewinnen innerhalb des Förderzeitraumes.

Die Seminare sind teilweise sinnvoll, andere absolut unbrauchbar - dienen aber alle dem Zweck, das es nicht schief gehen soll mit der Selbständigkeit.

Üblicherweise brauchst Du nur den "abgesegneten" Businessplan, der darstellen soll, was Du tun willst, wie Du es tun willst, wie Du an Kunden/Auftraggeber kommen willst. Weiterhin ist die Mitbewerbssituation zu beleuchten und wie Du die ersten 3 Jahre überstehen willst. Das Finanzamt kommt ja erst im nächsten Jahr auf Dich zu.

Die wollen also sehen, dass Du Dich halbwegs plausibel damit aus einander gesetzt hast und weisst worauf Du Dich einlässt.

Es gibt Steuern zu zahlen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) und sonstige Abgaben, Porto, Telefon, Internet und was alles so anfällt. Das geht nicht aus purem ALG II heraus - es sei denn, Du hast noch Vermögen in der Hinterhand. Aber selbst und gerade dann wäre es - mit Verlaub gesagt - nicht besonders schlau, auf die mögliche Förderung zu verzichten.

Nachtrag: Bitte schaue mal in diesen Thread:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=21000#21000

flawey
02.08.2005, 01:29
Vertrau mir einfach ich brauch es nicht.
Ich habe eigentlich keinerlei ausgaben ausser den sprit - den bekomme ich aber durch die anfallende rechnung wieder rein.

das mit dem finanzamt etc ist mir klar. habe kollegen die in der gleichen branche tätig sind und durch die ich überhaupt erst reinschlüpfe.

Betroffener
02.08.2005, 01:36
Na gut - aber hast Du den Thread im Nachtrag gelesen ?

Genau darum geht es. Um dieses zu vermeiden, müsste es über eine Eingliederungsvereinbarung oder eben das Einstiegsgeld geregelt werden.