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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abzüge beim Minijob


jochen1964
26.09.2006, 16:10
Ich weiß echt nicht mehr, was ich glauben soll, jeder erzählt mir etwas anderes. Mein Fallmanager hat mir gesagt, dass ich als ALG-2-Empfänger 165,- € von einem sogenannten "400,- €-Job" ohne weitere Abzüge behalten darf.
Bei einem neuerlichen Besuch bei der örtlichen ARGE hieß es nun, dass das völlig falsch ist - Wo ich denn diese Info her hätte? Auf den Hinweis, dass dies mir mein Fallmanager gesagt hatte, erhielt ich als Antwort, dass dies wohl kaum sein könne, schliesslich sind dort nur "Fachleute" beschäftigt, und ich solle vorsichtig sein, mit dem was ich da behaupte... Also erhielt ich eine weitere "Belehrung" in Sachen "Minijob". Demnach soll jetzt gelten: 165,- € darf nur der behalten, der ALG-1 erhält. Als ALG-2-Empfänger dürfe ich 100,- € behalten, zuzüglich bis zu 20 % von dem, was überbleibt - das jedoch liegt im Ermessen des Fallmanagers (wenn der mich nicht leiden kann, gibt es auch nichts). Okay, 100,- € haben oder nicht... Dann kam auch schon der nächste Schlag in die Magengrube. Die 100,- € würden mir von den 345,- € monatlich abgezogen. Ahja..., schön, und warum sollte ich mir dann überhaupt eine solche Stelle suchen? Wenn ich scheinbar für nichts arbeite? Es könnte ja sein, das aus dem "Minijob" eine Vollzeitstelle wird. Wovon träumen die eigentlich nachts? Wenn ein Arbeitgeber eine solche Stelle ausschreibt, wird er wohl kaum eine volle Stelle daraus machen.
Ich werde das Gefühl einfach nicht los, das die Leute bei der ARGE eigentlich auch keine Ahnung haben... Verwirrung perfekt. Was stimmt denn nun?

Die Ägypter
27.09.2006, 02:15
ALG I = 160 Euro frei

ALG II = 100 Euro Grundfreibetrag zuzüglich 20 % von der Differenz zwischen 100 und 400 Euro

= max 160 Euro frei.

Wenn du also Anspruch auf 345 Euro Regelsatz plus z.B. 250 Euro Miete hast, dann erhältst du = 595 Euro ALG II. Wenn du dann arbeitest mit immer dem gleichen Gehalt in Höhe von 400 Euro, hast du 160 Euro mehr - als nur bei reinem ALG II Bezug = 755 Euro.


= das ALG II wird dann um 240 Euro reduziert - du bekommst also von der ArGe: 355 Euro und aus deinem Mini-Job 400 Euro

= 755 Euro.

Im Grunde sehr simpel und wenn keine großen Arbeitskosten anfallen - also z.B. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, dann lohnt es sich auch. Im anderen Falle ist es so - ab 400 Euro Verdienst (sozialversicherungspflichtes Einkommen) können statt dem Grundfreibetrag die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

Halmahera
09.11.2006, 02:21
Okay, 100,- € haben oder nicht... Dann kam auch schon der nächste Schlag in die Magengrube. Die 100,- € würden mir von den 345,- € monatlich abgezogen.

Bei mir war es so, das sie ebenfalls 100,- € abgezogen haben, weil sie am 6. jeden Monats den Einkommensnachweis von der Fa., bei der ich den Nebenjob mache, nicht vorliegen hatten. Wie denn auch wenn dieser erst am 8. erstellt wird...!?
Jedenfalls wurden mir diese 100,- € nach Eingang des Nachweises nachträglich gezahlt. Ich könnte ja mal mehr als 100,- € verdienen - daher würde man etwas zurückhalten zwecks Verrechnung.
Selbstverständlich gab es zu jedem Vorgang einen eigenen Beleg (Schließlich sorgt man ja so für Arbeitsplätze in der Papierindustrie und PC-Branche *lol*)

Nach langem hin und her konnte ich die Arge davon überzeugen, das ich nie mehr als diese 100,- € verdienen würde und daher hatte man endlich das Einsehen, auf dieses Zurückhalten zu verzichten.