Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in eine andere Stadt
Süsseküssi
28.03.2009, 11:33
Hallo
Ich bin neu hier und wollte gerne mal wissen ob ihr mehr wisst was mein Problem betrifft.
Also mein Mann hat einen Job auf der Messe in Hannover bekommen erstmal, da er vorher aber in einem EinEuroJob war musste er das ganze natürlich mit der vermittlerin klären. Der Chef von der neuen Arbeit schrieb dies in einen Brief für das Arbeitsamt: Hiermit bestätige ich das die oben genannte Person vom 14.04 -27.04 auf der Messe in Hannover tätig sein wird nach erfolgreicher beendigung würde ich ihn eine festeinstellung anbieten.
Die erlaubniss das er hochfahren darf für die zeit hat er ja, bloß wie verhält sich das wegen dort hoch ziehen wir haben eine wohnung gefunden die in Hannover vom arbeitsamt sogar für 2 Personen akzeptiert werden könnte. Diese können wir sogar ab 1.05 beziehen.
Meine Frage nun dazu ist aber darf ich verlangen das das Amt mir den Umzug bezahlt dort hin?
Ich muss dazu sagen umziehen hätten wir so oder so gemusst weil ich von meinem Mann schwanger bin und die bisherige Wohung hier in Leipzig zu klein wäre für 3 Personen und die neue in Hannover dort kann man sogar mit einem Kind drinne leben. Die jetzige Wohnung hat auch viele Probleme der Vermieter ist verschuldet und dadurch bezahlt er so wie es aussieht auch nicht die reperatur für die kaputte Pumpe in dem Gasbuiler den wir hier haben. Also ist es nur eine frage der zeit bis wir hier in der kälte hocken müssten. Bloß würde das amt den umzug bezhalen von Leipzig nach Hannover? auf der messe wo er den arbeitet verdient er für die ganzen zwei wochen an die 600 Euro und dazu ist das nun viel mehr als er jemals bei einem EuroHob verdienen würde.
Über Antworten freue ich mich sehr
Hallo und willkommen im Forum Süsseküsse,
das wichtigste bei der ganzen Sache ist, Alles vorher beantragen und genehmigen lassen.
Und da dein Man ja dort arbeitet, sehe ich da kein Problem.
Ließ dir bitte mal die FAQ für Umzug (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)d urch, das sollte deine Fragen beantworten
Gruß
Dirk
Süsseküssi
28.03.2009, 13:19
Hallo und willkommen im Forum Süsseküsse,
das wichtigste bei der ganzen Sache ist, Alles vorher beantragen und genehmigen lassen.
Und da dein Man ja dort arbeitet, sehe ich da kein Problem.
Ließ dir bitte mal die FAQ für Umzug (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_vermoegensanrechnung)d urch, das sollte deine Fragen beantworten
Gruß
Dirk
Hallo Dirk
Ich habe mir das durchgelesen aber finde nur dinge zum Umzug die innerhalb der stadt sind und nicht direkt über das ausserhalb ausziehen betrifft ..... oder habe ich was überlesen?
Hallo Süsseküssi,
also, das hier:
wird nach erfolgreicher beendigung würde ich ihn eine festeinstellung anbieten.
ist euere Umzugsberechtigung.
Meine Frage nun dazu ist aber darf ich verlangen das das Amt mir den Umzug bezahlt dort hin?
Wenn Ihr vorher alles beantragt, dann werden euch die Umzugskosten erstattet.
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
§22SGBII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)
Und wenn das genehmigt wird, dann könntet Ihr sogar eine Erstausstattung für das Baby beantragen.
(3) Leistungen für 1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
§23SGBII (http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20II/23SGBII/23SGBII_SGB%20II_abweichende_erbringung_von_leistu ngen_.html)
So, ich denke jetzt müßte alles soweit klar sein.:engel:
WICHTIG:
ALLES VORHER BEANTRAGEN/GENEHMIGEN LASSEN.
Vor allem die neue Wohnung und den Umzug. Rückwirkend gibt es da nichts mehr.
Gruß
Dirk
Süsseküssi
28.03.2009, 14:35
Hallo Süsseküssi,
also, das hier:
ist euere Umzugsberechtigung.
Wenn Ihr vorher alles beantragt, dann werden euch die Umzugskosten erstattet.
§22SGBII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)
Und wenn das genehmigt wird, dann könntet Ihr sogar eine Erstausstattung für das Baby beantragen.
§23SGBII (http://www.juraforum.de/gesetze/SGB%20II/23SGBII/23SGBII_SGB%20II_abweichende_erbringung_von_leistu ngen_.html)
So, ich denke jetzt müßte alles soweit klar sein.:engel:
WICHTIG:
ALLES VORHER BEANTRAGEN/GENEHMIGEN LASSEN.
Vor allem die neue Wohnung und den Umzug. Rückwirkend gibt es da nichts mehr.
Gruß
Dirk
Danke dir :)
Aber was ist wenn die ankommt und sagt ja es ist zwar eine festeinstellung in aussicht aber sie ist noch nicht da daher erlaube ich euch das nicht kann ich ihr den irgendwie mit gegen agumenten kommen wenn ja wie am besten?
@Süsseküssi,
Aber was ist wenn die ankommt und sagt ja es ist zwar eine festeinstellung in aussicht aber sie ist noch nicht da daher erlaube ich euch das nicht kann ich ihr den irgendwie mit gegen agumenten kommen wenn ja wie am besten?
In der Tat, ein Arbeitsvertrag wäre natürlich das beste.
Hier kommt es dann auch auf das wohlwollen der SB mit an.
Aber, dieses Schreiben von dem Chef in "Spee", ist hier ja schon nahe dran.
Hiermit bestätige ich das die oben genannte Person vom 14.04 -27.04 auf der Messe in Hannover tätig sein wird nach erfolgreicher beendigung würde ich ihn eine festeinstellung anbieten.
Könnte dein Man nicht um ein konkretes Schreiben von seinem Chef erbitten, in dem sein Chef Ihn den Arbeitsplatz nicht nur anbietet, sondern zusichert?
Dann muß der SB zustimmen.
Grundsätzlich könnt Ihr aber trotzdem umziehen. Auch wenn enn Ihr keine genehmigung bekommt.
Nachteil:
- keine Umzugskosten
- die KdU wird nur in Höhe des für die jeweilige Stadt erhobenen Mietspiegels gewährt
- keine Kaution oder sonstige Leistungen.
Ich weiß, das wolltest du jetzt gar nicht "hören", aber ich wollte nur die Möglichkeit erwähnen.
Also, vieleicht machst du dir zuviel Gedanken und die Sb genehmigt sofort.
Wie ist den das Verhältniss zu euerer SB?
Gruß
Dirk
Süsseküssi
28.03.2009, 19:40
@Süsseküssi,
In der Tat, ein Arbeitsvertrag wäre natürlich das beste.
Hier kommt es dann auch auf das wohlwollen der SB mit an.
Aber, dieses Schreiben von dem Chef in "Spee", ist hier ja schon nahe dran.
Könnte dein Man nicht um ein konkretes Schreiben von seinem Chef erbitten, in dem sein Chef Ihn den Arbeitsplatz nicht nur anbietet, sondern zusichert?
Dann muß der SB zustimmen.
Grundsätzlich könnt Ihr aber trotzdem umziehen. Auch wenn enn Ihr keine genehmigung bekommt.
Nachteil:
- keine Umzugskosten
- die KdU wird nur in Höhe des für die jeweilige Stadt erhobenen Mietspiegels gewährt
- keine Kaution oder sonstige Leistungen.
Ich weiß, das wolltest du jetzt gar nicht "hören", aber ich wollte nur die Möglichkeit erwähnen.
Also, vieleicht machst du dir zuviel Gedanken und die Sb genehmigt sofort.
Wie ist den das Verhältniss zu euerer SB?
Gruß
Dirk
Tja das verhältniss zu der ist schlimm die hat so oft versucht uns alles nicht zu genehmigen was nur geht..... er kriegt ja einen vertrag aber dieser vertrag wird erstmal nur diese messe betreffen und nicht die festeinstellung sein
Tja das verhältniss zu der ist schlimm die hat so oft versucht uns alles nicht zu genehmigen was nur geht..... er kriegt ja einen vertrag aber dieser vertrag wird erstmal nur diese messe betreffen und nicht die festeinstellung sein
@Süsseküssi,
ich würde es trotzdem versuchen die genehmigung zu bekommen.
Vor allem weiß die SB ja von einer möglichen Festeinstellung.
Aber, wenn Sie nun meint "erst einen Arbeitsvertrag", dann werdet Ihr wohl oder übel die Messe abwarten müssen.
Da ist die Gesetzeslage auf der Seite der SB.
Sorry, das ich dir/euch letzendlich nichts erfreulicheres schreiben kann.:(
Gruß
Dirk
Süsseküssi
28.03.2009, 21:12
@Süsseküssi,
ich würde es trotzdem versuchen die genehmigung zu bekommen.
Vor allem weiß die SB ja von einer möglichen Festeinstellung.
Aber, wenn Sie nun meint "erst einen Arbeitsvertrag", dann werdet Ihr wohl oder übel die Messe abwarten müssen.
Da ist die Gesetzeslage auf der Seite der SB.
Sorry, das ich dir/euch letzendlich nichts erfreulicheres schreiben kann.:(
Gruß
Dirk
Hm aber durch diese schreiben das er sehr gute chancen auf eine festeinstellung hat hätten wir ja eigentlich eine gute chance naja werde ja sehen wie die so drauf ist
Hm aber durch diese schreiben das er sehr gute chancen auf eine festeinstellung hat hätten wir ja eigentlich eine gute chance naja werde ja sehen wie die so drauf ist
schon klar, aber wie schon geschrieben, da hängt es leider von der Tageslaune der SB ab.
Die " nur" sehr gute Aussicht auf eine Arbeitsstelle reicht da leider nicht.
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