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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf ALG?


Blue_Thunder735i
30.03.2009, 20:10
Hy @ All,
ich bin neu hier und habe auch direkt eine frage.
Und zwar habe ich im September 07 eine Ausbildung angefangen, habe aber nach 6 monaten den Betrieb gewechselt weil ich bei ersten nix gelernt habe und nur Kofferjunge war.
Leider stellte sich der zweite betrieb nach kurzer zeit als extremer griff ins klo dar da ich wegen des mobings, körperlicher tätlichkeiten, beschimpfungen etc. mittlerweile in psychologischer behandlung bin.
Mein mit-azubi hat am letzten Freitag gekündigt weil er was neues hat und unser chef hat dabei ausgeplaudert das er mich und den Gesellen auch loswerden will.

Aber er wird uns nicht kündigen sondern rausekeln.

Von mir aus würde ich sofort kündigen und was anderes suchen da ich auch die entsprechenden noten dafür habe, bin ich recht zuversichtlich das ich was neues finde, aber meine eltern wollen nicht das ich kündige falls ich doch nichts finden würde ( toll wenn man so unterstützt wird oder? ist zwar vllt lieb gemeint bringt mir aber nix ).

Jetzt zur Frage wenn ich ihn jetzt um einen Aufhebungsvertrag bitte was
würde das für mich bedeuten in hinsicht auf eventuellen Arbeitslosengeld anspruch.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Beste Grüße
Robert

Seebarsch
30.03.2009, 20:26
Hallo Blue Thunder735i,
:welcome:
deine Eltern haben schon recht!
Wenn du einen Aufhebungsvertrag abschliesst, ist das wie eine Eigenkündigung, da der Vertrag ja nicht ohne deine Zustimmung zustande kommt.
Hast du für die Eigenkündigung keinen nachweisbaren wichtigen Grund, tritt beim Alg-Bezug eine Sperrzeit von drei Monaten ein. Das bedeutet, dass du die ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit kein Geld siehst!
:(

Blue_Thunder735i
30.03.2009, 20:30
Hy,
danke für die antwort.
Vom Arbeitgeber Getreten zu werden und als A..loch bezweichnet zu werden ist doch wichtig mein ex-mit-Azubi würde das auch schriftlich bestätigen, würde das als wichtiger grund reichen???

Danke

Gruß
Robert

Dirk_.
30.03.2009, 20:32
Hallo und welcome im Forum Blue_thunder735i,

Jetzt zur Frage wenn ich ihn jetzt um einen Aufhebungsvertrag bitte was würde das für mich bedeuten in hinsicht auf eventuellen Arbeitslosengeld anspruch.


kurz und kanpp, eine Sperre von 100% für 3 Monate.

Niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Deine Eltern meinen es wirklich gut mit dir. Und Sie habe sogar recht.

Suche dir doch in der zwischenzeit eine neue Stelle, während du dich da weiter durchkämpfst.

Und das hier,
körperlicher tätlichkeiten, beschimpfungen etc.
geht schon mal gar nicht.
Hat dein AG schon mal was von Mobbing gehört?
Schließlich wird auch die körperliche Überlegenheit eingesetzt, um zumindest unterschwellig zu drohen oder durch kleine Rempeleien zu demonstrieren, wer der Platzhirsch ist.
Quelle (http://www.mobbing.net/mobbing.htm)

Du kannst deinen AG gegebenfalls Anzeigen, wenn du dieses Mobbing beweisen kannst.

Und das würde ich auch bei meinem SB zur Sprache bringen, BEVOR du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst.

Gruß
Dirk

Dirk_.
30.03.2009, 20:35
Vom Arbeitgeber Getreten zu werden und als A..loch bezweichnet zu werden ist doch wichtig mein ex-mit-Azubi würde das auch schriftlich bestätigen, würde das als wichtiger grund reichen???
:shock:
Wenn das nicht reicht, dann weiß ich auch nicht, was man dann noch vorbringen soll.