Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist nun die richtige Entscheidung?
schnuckel
31.03.2009, 02:29
Hallo!
Ich bin auf der Suche nach Rat und dadurch auf dieses Forum aufmerksam geworden, ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.
OK, zum Sachverhalt ...
Ich bin in einer Firma (1000 Leute) seit mehr als 10 Jahren in Lohn und Brot, rechne allerdings mit aller Wahrscheinlichkeit damit, durch Massenentlassung meinen Job zu verlieren.
Der Arbeitgeber gründet mit der Gewerkschaft eine Auffanggesellschaft, wo die freigestellten Mitarbeiter für ein paar Monate angestellt werden sollen, per Aufhebungsvertrag. Angeblich haben die freigestellten Mitarbeiter später bei eventueller Arbeitslosigkeit keinerlei Nachteile.
Wie ist das denn nun genau, bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich in diese Auffanggesellschaft per Aufhebungsvertrag wechsel oder soll ich darauf verzichten und die normale Kündigungsfrist, welche ein paar Monate ist, einhalten?
Grüße Schnuckel
Marsleuchte
31.03.2009, 08:20
Guten Morgen Schnuckel,
klingt für den Anfang ganz gut, für mich aber eher in die Richtung nachzuvollziehen das hier der Chef versucht im Fall einer "Massenentlassung" Abfindungen zu umgehen.
Wenn er Dich jetzt kündigen würde, wäre bei 10 Jahren, denke ich mal, eine gute Abfindung drin.
Machst Du aber einen Aufhebungsvertrag, wirst dann neuangestellt in dieser "Auffanggesellschaft" bis Du "der Neue" mit wenig Jahren an Betriebszugehörigkeit. Im Fall einer Kündigung würde dann hier ein Minimalbetrag von einer Abfindung fällig werden, wenn überhaupt was kommen würde!
Was die angeblichen späteren Nachteile bei eintreten einer Arbeitslosikeit angeht, die hast Du im Fall einer Kündigung nicht!
Du würdest ganz normal Dein ALG I erhalten nach Antragsstellung.
Solltest Du aber einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und dann nicht in dieser Auffanggesellschaft angestellt werden, erhälst Du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und die Abfindung hat sich der Chef auch gespart.
Kurz gesagt das ganze ist mit großer Vorsicht zu überlegen!!
MfG
Marslicht
Ich bin es nicht
31.03.2009, 09:08
guten Morgen ..
das hier der Chef versucht im Fall einer "Massenentlassung" Abfindungen zu umgehen.
hier muss ich aber mal ein kleines veto einlegen ..
wenn bereits eine Auffanggesellschaft gegründet wurde , dann steht das Unternehmen bereits vor der Insolvenz , zumindest ist es zum jetztigen Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig ..
somit wäre eh keine Abfindung mehr zu erwarten ..
die Auffanggesellschaft kann ohne Übernahme der Verbindlichkeiten nun versuchen den Geschäftsbetrieb fortzuführen und etwaig auf lange Sicht erhalten ..
sollten nun durch die Auffanggesellschaft Gewinne erwirtschaftet werden , so fließen diese in das Unternehmen ein , was etwaig zur Rettung des Unternehmens führt..
ich persönlich würde dort so lange es geht , weiter beschäftigt bleiben ..
dadurch hole ich mir Zeit raus , einen neuen Arbeitsplatz zu finden um etwaig der drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen ..
Marsleuchte
31.03.2009, 09:28
Moin Ich bin´s,
ja wie gesagt das ist nur meine Meinung als Außenstehender gewesen!
MfG
Marslicht
schnuckel
31.03.2009, 22:23
Hallo an alle!
Erstmal lieben Dank für Eure Meinungen.
Die Situation ist folgende:
Abfindung wird gezahlt, ob bei normale Kündigung mit Einhaltung der Frist oder bei Wechsel in die Tranfergesellschaft. Es werden 20-25% vom Bruttogehalt mal die Jahre gezahlt. Soweit jedenfalls die Aussage auf der Beriebsversammlung.
Was mich allerdings sehr verwundert, ist, das Altersklassen gebildet wurden. Soll heißen, Gruppe 20-30 Jahre, 30-40 Jahre, 40-50 Jahre und dann der Rest. In diesen Gruppen wird ausgesiebt und das bedeutet, da ja in der Altersklasse 40-50 Jahre die meisten Leute sind, auch die meisten Kündigungen stattfinden werden. Es ist tatsächslich so, das Jüngere mit 25 Jahren, ledig und bei der Firma gelernt haben, oder auch nicht, bleiben dürfen und Familienväter in Mitte 40 mit Kindern entlassen werden.
Und ob das Rechtens ist, frage ich mich ehrlich, auch wenn die Gewerkschaft und der Betriebsrat das ausgehandelt haben.
Deshalb frage ich mich eben auch, ob es vielleicht trotzdem besser sei, in die Transfergesellschaft zu gehen, die Abfindung zu kassieren und die Arbeitslosigkeit somit um etwa 6 Monate zu verschieben, wenn man beim AA keine Nachteile haben sollte. Würde es keine Abfindung beim Wechsel in die Tranfergesellschaft geben, würde ich natürlich die normale Kündigungsprozedur über mich ergehen lassen, denn ich habe 4 Monate Frist. Übrigens, während man in dieser Transfergesellschaft ist, bekommt man 80% vom früheren Lohn, das ist schon besser als 67% vom AA.
Ich hoffe, das ich jetzt zur Lage nicht zu viel geschrieben habe, aber Arbeitslosigkeit war für mich nie ein Thema und plötzlich ...
Liebe Grüße schnuckel
Ich bin es nicht
31.03.2009, 22:31
hallo Schnuckel ..
Mit dem Übertritt in die Auffanggesellschaft können dabei für den betroffenen Mitarbeiter Einschnitte ins Lohn- und Gehaltsgefüge verbunden sein, da die Tarifbindung nicht mehr gilt.
Dafür ist es jedoch möglich, Transferkurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.
Quelle : wikipedia
ich würde versuchen so lange wie möglich in dem Unternehmen zu bleiben ..
kann ja kein Problem mit dem Arbeitsamt geben , da du versuchst am arbeiten zu bleiben ..
und mit etwas Glück erholt sich das Unternehmen ja wieder ..
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