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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug wegen Bundeswehr


BarbaraTK
26.09.2006, 22:00
Hallo @!

Ich habe eine Frage und auf der Homepage der Arbeitsagentur konnte ich leider keine Antwort finden.

Mein Mann ist Berufssoldat und die Einheit wird zum 31.12.2006 in eine andere Kaserne verlegt.

Nun wollte ich meinen Job kündigen, da wir umziehen wollen.
Der neue Wohnort ist ca. 220 km weit weg, ich habe einen 30 Stunden Job.
Ist das ein Grund um eine Sperre zu bekommen?
Dazu müsste doch eine Sonderregelung geben?

Danke im voraus

Gruß Barbara

Gastarbeiter
26.09.2006, 22:34
Aus wichtigen Grund, und dazu zählt in deinem Fall Familienzusammenführung, kann man meiner Ansicht schon den Job kündigen, ohne Sanktionen.

An deiner Stelle würde ich aber vorher mit deinem Sachbearbeiter darüber reden.

BarbaraTK
27.09.2006, 08:21
Danke Rüdiger!
Ich war letzte Tage schon einmal dort, da ich mich 3 Mon. vorher melden muss.
Es gab keinerlei positive oder negative Aussage dazu.
Als ich zu Hause saß und meine Unterlagen ausfüllen wollte, kam da halt die Frage auf.
Auf der Homepage der Arbeitsagentur kann man zu dieser Thematik leider nicht direkt etwas finden, bei über 200 Treffern :shock: .
Ich werd mal anrufen, oder direkt noch einmal vorsprechen, wenn ich meine Unterlagen abgebe (was ja diese Woche noch passieren muss).
Schönen Tag
Barbara

StephanK
27.09.2006, 09:14
Das ist auch schwer zu finden... Das liegt daran, dass man "eigentlich" ja nicht selbst kündigen darf bzw. als "Strafe" dafür erst mal eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur aufgebrummt bekommt - - - außer wenn man einen "wichtigen Grund" dafür hat, siehe § 144 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__144.html).
Das ganze spielt sich also innerhalb der Frage ab, ob ein solcher "wichtiger Grund" für eine Kündigung vorliegt. Weil Du als gute Ehefrau zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet bist, musst Du auch Deinem Mann folgen und deswegen kündigen. Darin liegt der wichtige Grund!

Am besten meldest Du Dich schon jetzt arbeitsuchend für den zukünftigen Wohnort, erklärst das Ganze und kündigst an, dass Du kündigen wirst. Es dürfte sinnvoll sein, wenn das rechtzeitig aktenkundig wird.

BarbaraTK
27.09.2006, 10:19
Danke Stephan!

Das ist doch mal eine "gute Erklärung".
Spass beiseite.
Es ist schon "besser" wenn man weiß, warum es einen trifftigen Grund gibt, oder zumindest weiss, wo es steht, dass es so etwas gibt :sensationell: .

Mir wurde in der letzten Zeit halt immer erzählt, dass die eigene Kündigung "aus so einem Grund" nicht halbar sei. Das waren aber weder Mitarbeiter der Arbeitsagentur oder Juristen. Jetzt fühle ich mich auf jedenfall wieder wohler!

Gruß Barbara

Seebarsch
27.09.2006, 16:42
Die wichtigen Gründe, die zum Nichteintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, führen sind in der Dienstanweisung der BA zu § 144 SGB III aufgezählt. Hier insbesondere ab Punkt 8.3 schauen:
http://www.my-sozialberatung.de/files/da3s144.pdf

Bei Ihnen liegt eindeutig ein wichtiger Grund zur Arbeitsaufgabe vor.

BarbaraTK
27.09.2006, 19:46
Hallo Seebarsch!

Danke für die genaue Auskunft.

Ich werde meine Unterlagen morgen abgeben und dann hören, ob der Sachbearbeiter noch etwas dazu sagt.

Schönen Abend und Gruß
Barbara