Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was tun bis zum termin von berufsförderung
hallo,
mein angestelltenverhältnis endet heute zum 31.3.09. bis heute war ich wegen chron. krankheit im krankenstand. da mein arbeitsverhältnis beendet ist, will mich mein hausarzt nicht mehr krank schreiben. er ist der meinung, in meinen alten beruf kann ich nicht mehr zurück, muß mich um was neues umgucken.
heute war ich beim arbeitsamt. die wiederum teilten mir mit, ich muß mich für den arbeitsmarkt zur verfügung stellen. nun hab ich aber erhebliche gesundheitliche einschränkungen. unter anderem bedingt durch die medikamente. mein antrag auf schwerbehindertenausweis wird zur zeit bearbeitet.
am 18.05. - 3.07. kann ich von der dt. rentenversicherung aus an einem berufsförderungswerk teilnehmen. die dt. rentenversicherung schickt noch heute die unterlagen zum arbeitsamt.
nun meine frage, wie überbrücke ich die 6 wochen bis ich zum berufsförderungswerk kann. muß ich ab morgen sinnlose bewerbungen schreiben etc.. muß ich jeden job annehmen.
danke für eure tipps
noch einen schönen tag
egon
Seebarsch
31.03.2009, 18:15
Hallo egon08,
zuerst einmal solltest du nicht in Panik verfallen!
Hast du denn beim Erstgespräch mit dem vermittler deine gesundheitlichen Probleme angegeben?
Wenn nein, solltest du das nachholen!
In der Regel wird dann der Vermittler eine Begutachtung beim Amtsarzt einleiten um festzustellen, für welche Tätigkeiten du noch geeignet bist!
Bis dahin wird sich erst einmal nichts tun!
Zudem solltest du den Vermittler auch über den nahen Termin der Berufsförderung informieren, damit da das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann!
:-P
hallo seebarsch
(langsam entwickelst du dich zu meinem rettungsanker :sensationell: ),
das mit meiner gesundheitlichen situation hab ich versucht zu erklären. für den vermittler gibt es nur schwarz oder weiß....entweder gesund oder krank. das waren heute seine worte. von einem amtsarzt war nicht die rede. hab auch das mit dem berufsförderungswerk mitgeteilt. die rentenversicherung hat meine atteste und bei einem beratungsgespräch wurde mir zwecks feststellung meiner leistungsfähigkeit und orientierung das angebot vom berufsförderwerk nahegelegt. ich fand es sinnvoll und hab sofort zugesagt. nur der standpunkt vom arbeitsamtvermittler ist, sobald ich vom arzt keine krankschreibung vorlegen kann, bin ich vermittelbar und stehe bis zum 18.05. für den arbeitsmarkt zur verfügung.
versteh die welt nicht mehr :arab: was macht das für einen sinn. kann sein, er wollte mir über tausend ecken was mitteilen und ich hab es nicht verstanden......
vielleicht bekomme ich von meinem hausarzt noch auf die schnelle ein attest, das ich dem sachbearbeiter morgen vorlegen kann.
hab ich ein recht auf die begutachtung eines amtsarztes.
lieben gruß
egon
Seebarsch
01.04.2009, 19:11
Hallo egon08,
halte deinem Vermittler mal den Text des § 121 Absatz 1 SGB III (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=205220) ins Gesicht!
Wenn der eingermassen Verstand hat, muss er deine gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen. Um das Einschätzen zu können, muss er den Amtsarzt einschalten!
Hast du denn im Beratungsgespräch deine gesundheitlichen Einschränkungen deutlich klar gemacht?
:?
hallo seebarsch,
danke für den paragraphen. da hab ich morgen was in der hinterhand.
während dem gespräch hab ich versucht ihn auf meine situation aufmerksam zu machen. er wußte auch, daß es um eine wiedereingliederung geht. dennoch hat er mich total abgeblockt. wie gesagt, gehe ich morgen vormittag wieder hin und dann werde ich nochmal berichten........
wünsch dir noch einen schönen abend
lieben gruß
egon
hallo,
da ich heute sämtliche unterlagen nicht zur verfügung hatte, wurde die ganze sache vertagt. meld mich nochmal, wenn ich alles zusammen habe.
lieben gruß
egon
hallo,
heute war ich beim arbeitsamt um alle unterlagen (die bescheinigung von meinem arbeitgeber und krankenkasse hatten so lange gedauert) abzugeben. dort wurde mir mitgeteilt, daß ich erst ab dem 22.04. (hatte mich dort zuletzt vorgestellt) mit leistungen zu rechnen habe. angeblich soll ich vorab nichts von der aufhebung meines krankenstandes zum 01.04. gesagt haben.
stimmt nicht. denn das war ja der knackpunkt bei den gesprächen um dem 31.03. mit den sachbearbeitern vom arbeitsamt. deswegen hab ich am 31.03. diesen beitrag geschrieben. was kann ich jetzt wiederum tun, um zu beweisen, dass die sich irren.
lieben gruß
egon
Seebarsch
27.04.2009, 20:31
Hallo egon08,
normalerweise muss der Berater das Gespräch im EDV-System festgehalten haben.
Ansonsten sprech ihn doch mal persönlich an und lass dir das bestätigen!
:confused:
hallo seebarsch,
im antrag von arbeitslosengeld unter punkt 2d werde ich gefragt
"ich bin arbeitsunfähig krank geschrieben"
den punkt hab ich mit NEIN angekreuzt.
dieses formular hatte die sachbearbeiterin vor dem 31.03.09 in der hand. wiederum der kollege stellte mir doch die frage, ob ich ab dem 01.04. dem arbeitsmarkt zur verfügung stehe. er sagte , entweder bin ich gesund oder krank. bei dem gespräch hab ich gesund geantwortet (um das arbeitslosengeld zu bekommen). das war auch vor dem 01.04. .......
morgen gehe ich da hin. ich möchte das richtig stellen. ich nehme ein schriftstück mit der aussage dort hin , daß ich frühzeitig das arbeitsamt vom ende meines krankenstandes unterrichtet habe. hoffentlich nützt das was.
danke seebarsch
ich wünsch dir noch einen schönen abend
gruß egon
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