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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg 2 rückwirkend Geld?


gen
02.08.2005, 13:40
Hi,

Ich wollte mal wissen ob man das Alg 2 Geld rückwirkend bekommt.
Ich habe mich am 23 Juni Arbeitlos gemeldet.Am 4 Juli habe ich den Antrag abgegeben.Am 19 Juni kamm eine Brief mit aufforderung die Kontoauszüge der letzten 3 Monate nachzureichen.Habe es noch am selben Tag abgegeben.Bis Heute waren die Papiere verschwunden.Erst heute wurden die Papiere gefunden und mein Sachbearbeiter sagte das es jetzt noch 6 Tage dauern kann bis ich den Bewilligungsbescheid bekomme.Auch in 6 Tagen werde ich einen Check bekeommen.

Meine Frage ist bekomme das Geld rückwirkend vom 23 Juni bis jetzt?

gruss gen

StephanK
02.08.2005, 13:54
Ja! Wenn aber nach den versprochenen sechs Tagen immer noch nichts da ist, soltest Du beim ALG II-Träger auf der Matte stehen und eine sofortige Zahlung bzw. einen Barscheck verlangen.

gen
02.08.2005, 18:24
Ich dank dir!


THX!!!


gen

gen
06.08.2005, 11:48
Hi,

Ich habe heute meinen Bewilligungsbescheid bekommen.
Ich wollte wissen da steht von 1.7 bis 30.9. bekomme ich geld.
Ich habe mich aber schon am 23.6. Arbeitslos gemeldet.
Ist das Normal das dass nicht drin steht.Muss ich da nochmal nachfragen?
Oder bekomme ich einen gesonderten Abschlag für die 7 Tage?

gruss gen

StephanK
06.08.2005, 12:14
Leider ist nicht der Zeitpunkt maßgebend, an dem Du Dich arbeitslos gemeldet hast, sondern der Tag, an dem Du den Antrag gestellt hast. Für Zeiten vorher gibt es leider nix, auch wenn Du davor schon arbeitslos warst.

TommyHB
11.08.2005, 21:46
Auch ich habe dazu eine Frage.

Am 29.08.2005 läuft mein ALG I aus und ich habe meinen Antrag bereits bei der BAgiS abgegeben.
Nach meinem Wissen wird oder wurde doch am Anfang des Jahres das ALG II im vorraus überwiesen. Wie sieht es hier in meinem Falle aus.

Würde ich Anfang August dann ALG II für den August bekommen?

Und noch eine Frage zu den Kontoauszügen, die ich nicht eingereicht habe. Ich habe es auch nirgends erkennen können das sie gefordert werden. Muss ich das noch nachholen oder soll ich warten bis sich das Amt meldet...??
Die Frage mit den Auszügen hat sich erübrigt da ich es gerade gefunden habe. Ich warte jetzt aber erst einmal ab und dann sehe ich weiter.

Betroffener
12.08.2005, 01:12
:welcome: Tommy,

ALG II und Sozialgeld werden immer im vorschüssig - also für den laufenden Monat gezahlt. Hingegen Lohn/Gehalt und auch das Arbeitslosengeld I nachschüssig am Ende des Monats für die zurückliegende Zeit.

Entscheidend für den Start des ALG II Bezuges ist das Abgabedatum des Antrages. Wenn Du also den Antrag vor dem Ende des Auslaufens Deines ALG I gestellt hast zu dessen Abschlusstermin, sollte ALG II ab dem 30.08.05 fliessen - sofern es denn bearbeitet und beschieden ist. Ohne Bearbeitung und Bescheid aber auch kein Geld!

Da Du vorher ALG I hattest, solltest Du darauf achten, dass auch das Übergangsgeld nach §24 SGB II mit im Bescheid steht - das wird gerne mal "vergessen".

Und falls es die Hansestadt Bremen so hält mit mit ihren Arbeitslosen wie die grössere Hansestadt Hamburg, die rechtswidrig den Start des ALG II einfach mal so um einen Monat verschiebt (wenn man nicht dagegen klagt), solltest Du Dich darüber informieren.

Hier der Link: Amt beklaut Arbeitslose (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=23077#23077)

TommyHB
12.08.2005, 11:36
Hallo Betroffener!

Danke für die Auskünfte.

Mein ALG I läuft am 29.8. aus und den Antrag auf ALG II habe ich am 4.8. gestellt zu Hause ausgefüllt und mit allem was ich an Kopien brauchte Lebensversicherung, Mietvertrag usw. (keine Kontoauszüge) dem Amt wieder eingeschickt.... allerdings.... zu meinem Erschrecken wie ich hier lese ohne einen Nachweis, als weder Einschreiben usw.

Wenn ich nun am 29.8. mein letztes ALG I für den Monat August erhalte dann hieße es als am 01.9. müsste auch eine ALG II Zahlung für den Monat 09/2005 erfolgen.

Nun noch eine letzte Frage. Was hat es mit dem Übergangsgeld nach §24 SGB II auf sich.

StephanK
12.08.2005, 11:50
Nun noch eine letzte Frage. Was hat es mit dem Übergangsgeld nach §24 SGB II auf sich.Das ist eine befristete Leistung, die den "Absturz" vom "normalen" Arbeitslosengeld in's ALG II ein wenig abfedern soll und an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Du kannst Dir die Vorschrift selbst anschauen:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_2/__24.html