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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngelderhöhung ab wann kann man mit Nachzahlung rechnen?


sugar
03.04.2009, 01:24
Hallo

mein Kind erhält Wohngeld das wir im Juli 2008 beantragt hatten.

ich habe hier im Forum gelesen das mit der Wohngelderhöhung ab 01.01.2009 das automatisch neu berechnet wird und gezahlt wird.

von unserer Wohngeldstelle bekam ich ein Brief das ich wenn ich im Juni einen neuen Antrag auf Wohngeld stelle, ich das restliche Wohngeld ab 01.01.2009 dann erst nachgezahlt bekoimme.
ist das so in Ordnung oder kann ich ab sofort eine Neuberechnung des Wohngeldanspruches beantragen?


Lg
sugar

Janet9
03.04.2009, 06:53
Das was die Wohngeldstelle geschrieben hat ist in Ordnung. Vom Gesetzgeber ist es so vorgegeben, dass die "Neuberechnung" nach § 42 (2) WoGG, also die Aktualisierung auf das neue Wohngeldrecht erst nach Ablauf des bestehenden BWZ erfolgt. Und das ist auch richtig so. Wenn die wohngeldstellen alle im Januar die Bescheide hätten erneuern müssen, wäre das ein zu großer Aufwand gewesen. So verteilt sich das ganze im Jahr. Und die Wohngeldstellen haben schon so sehr viel zu tun durch die Neuanträge seit Januar und die ALG II-Empfänger die jetzt mit Kinderzuschlag und Wohngeld aus dem ALG II-Bezug fallen.

Du könntest zwar einen Erhöhungsantrag stellen, aber der kommt nur zum Tragen, wenn sich die Miete um mehr als 15 % erhöht oder das Einkommen um mehr als 15 % verringert hat. Z.T. geht die Mieterhöhung schon aufgrund der Gesetzesänderung durch. Das ist aber vom Gesetzgeber nicht gewollt mit den Erhöhungsanträgen. Hier werden diese Anträge angenommen, wie es wo anders aussieht weiß ich nicht.

Rein vom Gesetz her könntest Du auch auf eine angemessene vorläufige Zahlung bestehen, da Dein Ende des BWZ nach dem 31.03.2009 liegt. In diesem Fall würde ich dann eher mal schauen ob der Erhöhungsantrag durchgeht, dann hast Du gleich die korrekte Zahlung.

Gruß.
Janet9

Casey
08.04.2009, 18:04
hallo

Mir wurde das auch so gesagt .... wir müssen im juli neu beantragen und dann soll die nachberechnung auch kommen.


LG