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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probearbeit-Amt nicht gemeldet-für die Probearbeit entlohnt?


Isabella
04.04.2009, 12:05
Hallo zusammen!

Habe fünf Tage Probegearbeitet, ein Arbeitsverhältnis ist nicht zustande gekommen. Mir war es nicht bewusst gewesen, das ich das erst beim Amt melden muss, weil ich auch nicht gewusst habe das ich dafür entlohnt werde. Jetzt habe ich für die fünf Tage eine Gehaltsabrechnung bekommen über 100 Euro, wie muss ich mich jetzt beim Amt verhalten?

Kennt sich jemand damit aus? Womit muss ich jetzt im schlimmsten Falle rechnen-Sperrzeit? Die Stelle hatte ich mir auch selber rausgesucht, also nicht direkt vom Amt! :confused:

Vielen Dank im voraus!
Gruss Isabella

Dirk_.
04.04.2009, 12:24
Hallo und willkommen im Forum Isabella,

Womit muss ich jetzt im schlimmsten Falle rechnen-Sperrzeit? Die Stelle hatte ich mir auch selber rausgesucht, also nicht direkt vom Amt
:?
Also das du Probearbeiten gehst, das hättest du auf jedenfall melden müssen.
Hier kann man ganz schnell Schwarzarbeit unterstellen.:confused:

Du mußt dies melden. Ob du dann eine Sanktion bekommst, das sollte dir dein SB sagen.

Die 100€ würden aber dir gehören, da diese unter dem Freibetrag fällt.

In Zukunft alles vorher abprechen. Auch wenn du dir die Stelle selbst gesucht hast.

Gruß
Dirk

Seebarsch
04.04.2009, 13:27
Hallo Isabella,
die nicht angezeigte "Probearbeit" hat zur Wirkung, dass deine Arbeitslosmeldung gem. § 122 Absatz 2 Nr 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__122.html) erlischt und dann ab Beginn der Beschäftigung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht!
Dieser Anspruch kann erst dann wieder entstehen,wenn du dich persönlich in der Agentur arbeitslos meldest!
Also am Montagmorgen sofort zur Agentur gehen, alles mitteilen und erneut arbeitslos melden!
:confused:

Isabella
04.04.2009, 21:10
Hallo Isabella,
die nicht angezeigte "Probearbeit" hat zur Wirkung, dass deine Arbeitslosmeldung gem. § 122 Absatz 2 Nr 2 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__122.html) erlischt und dann ab Beginn der Beschäftigung kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld besteht!
Dieser Anspruch kann erst dann wieder entstehen,wenn du dich persönlich in der Agentur arbeitslos meldest!
Also am Montagmorgen sofort zur Agentur gehen, alles mitteilen und erneut arbeitslos melden!
:confused:


Das war aber mitte des Monats und ich hab es bis heute nicht gemeldet, weil ich auch keinen Vertrag unterschrieben hatte und ehrlich gesagt war es mir nicht bewusst, obwohl ich bereits nen Termin bei der Agentur hatte, dennoch habe ich es nicht erwähnt. Ich dachte mir ich schau mir das an, wenn es mir zusagt bleibe ich, wusste doch nicht, dass er mir ne Gehaltsabrechnung schickt, obwohl ich keinen Vertrag unterschrieben habe und keine Sozialversicherungsnr. und Lohnsteuerkarte abgegeben habe. Schliesslich will ich ja arbeiten, aber nicht unter diesen Umständen.

Wie soll ich das verstehen, für den Monat habe ich bereits das Arbeitslosengeld bekommen und diese 100 Euro zusätzlich, ab wann wäre ich dann Arbeitslos? Ab dem Tag an dem ich angefangen habe sprich bis Montag dann, weil ich dann wieder nen Antrag stellen muss? Das Geld für März muss ich wieder zurückzahlen? ich blick da nicht ganz durch!

Vielen dank!

Seebarsch
04.04.2009, 21:29
Hollo,
ich versuche es mal deutlich zu machen!
Du bist ab dem Tag wo du die Tätigkeit aufgenommen hast, nicht mehr arbeitslos!
Daher musst du den für März überzahlten Betrag des Arbeitslosengeldes wieder zurückzahlen!
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat du erst weider dann, wenn du dich in der Agentur persönlich gemeldet hast!
Das heisst, für jeden Tag den du dich später persönlich meldest bekommst du kein Geld!!!!
:wut: