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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug Bundesweit...


Chugger
06.04.2009, 12:08
Hallo,

ich habe da mal eine ganz bescheidene Frage.
Ich wohne in NRW und bin leider seid nunmehr 2 Jahren arbeitslos.. und das mit 29 :/ ! Nunja.

Gebürlich komme ich aus Bremerhaven und hätte durch sehr viele Familienmitglieder und Freunde bessere Möglichkeiten dort arbeit zu finden.
(Arbeitsmöglichkeiten wurden mir ja auch schon angeboten dort ).

Nun zu meiner eigentlichen Frage.
1. ) Sollte ich dort in Niedersachsen Vorstellungsgespräche haben, muss das amt dafür aufkommen ?

2. ) Ich lebe mit meiner Verlobten und meiner Tochter zusammen. Sie ist leider auch arbeitslos ( was nicht anders geht mit ner 14 Monatigen alten Tochter ), darf sie dann bedenkenlos mit hochziehen nach Niedersachsen, falls ich arbeit finde ? Oder muss man dafür verheiratet sein ?

3. ) Bevor ich einen neuen Tread aufmache: Ich kann das Auto meiner Mutter geschenkt bekommen was noch einen Wert i.H.v 1500-1800€ hat.
Darf ich dieses ohne bedenken annehmen und auch auf meinen Namen anmelden ?

Fragen über Fragen, aber schonmal danke für die antworten.

Gruss aus Mönchengladbach

Marsleuchte
06.04.2009, 15:04
Hallo,

fangen wir mal bei deim Auto an, ja Du darfst ein Auto bis zu einen Wert von 7500 € haben!

Was die Vorstellungsgespräche angeht, kann ich Dir nicht wirklich antworten. In der Regel bekommst Du es bezahlt, wie sich das aber verläuft bei selber gesuchten Stellen weiß ich auch nicht.
Bitte warte hier einfach mal ein paar weitere Antworten ab.

Was das umziehen Deiner Verlobten angeht, normal sollte das keine Probleme geben, weil Ihr ja Euren Bedarf mindert wenn nicht sogar das Ihr ganz rausfallen würdest je nach Job.
Aber wie sich das ganze verhält und abzulaufen hat, kannst hier im Forum unter Umzüge nachlesen.


MfG
Marslicht

jette
06.04.2009, 22:08
Ein paar Ergänzungen:

Du darfst zwar ein Auto haben, aber die Schenkung würde in dem Falle Einkommen darstellen.

Bzgl. der Kosten für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen solltest du mit deinem zuständigen Vermittler sprechen. Aufgrund der Gesetzesänderung ab 01.01.09 mit dem Vermittlungsbudget, ist das alles Ermessenssache des Vermittlers. Aber wenn mal irgendwas ansteht, Antragstellung muss weiterhin noch vor Fahrtantritt erfolgen.

Wegen dem gemeinsamen Umzug sehe ich auch keine Probleme.