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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleinkinder und Nachtschicht


The Angel
06.04.2009, 14:24
Hallo ich habe mal eine Frage.
Meine Kollegin ist Alleinerziehende Mutter und soll im Mai anfangen nach dem Babyjahr wieder zu arbeiten. Unsere Chefin gibt ihr nur Nacht- oder Spätschichten.
Wir arbeiten im Geundheitswesen und als ich bei meiner alten Arbeitsstelle war, mußten Mütter mit Kindern unter 12 Jahre keine Nachtschicht machen. Angeblich sei dies auch im Gesetz verankehrt.
Kennt sich jemand damit aus und könnte mir einen Tipp geben?
Laut unserer Chefin muß sie alle Dienste machen, ein Änderungsvertrag kommt für sie nicht in Frage und kündigen wird sie meine Kollegin auch nicht. Wenn soll sie selber kündigen, aber dann erhält sie ja eine Sperrfrist.

Danke im voraus.

Marsleuchte
06.04.2009, 14:56
Hallo The Angel,

recht schwer das ganze ich weiß nur von jemand Bekannten der auch im KH schafft, das man von Nachtschichten verschont ist wenn jemand Krebs hatte.
Soweit mir das ganze bekannt ist, ist es aber da eine Hausinterneregelung.
Wie schaut es denn aus, hat mal deine Bekannte den Weg zur Vorgesetzten gesucht um das in einem Gespräch zu klären?
Das andere Punkt ist, Du schreibst Deine Kollegin soll nach Ihrem Babyjahr wieder anfangen mit arbeiten, das mit dem soll ist schon so wie Du es schreibst das es von Der Vorgesetzten ausgeht?
Wenn ja, die Elternzeit beträgt 3 Jahre und in dieser Zeit kann man mal garniemanden zwingen!


Dauer der Elternzeit
- § 16 BEEG -

Mütter und Väter haben je einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten der maximal dreijährigen Elternzeit kann auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen werden, wenn die Arbeitgeberseite zustimmt. Die Elternzeit kann von jedem Elternteil in zwei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Eine weitere Aufteilung ist mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.

Die Elternteile können den Beginn ihrer Elternzeit jeweils frei wählen. Die Mutterschutzfrist wird aber grundsätzlich auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit der Mutter angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfrist für die Mutter beginnen.

Bei der Adoption eines Kindes oder der Aufnahme eines Kindes in Vollzeit- oder Adoptionspflege gilt eine Rahmenfrist bis zum Ende des achten Lebensjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können diese Eltern insgesamt bis zu drei Jahre Elternzeit ab der Aufnahme des Kindes nehmen. Auch für Adoptiveltern und Pflegeeltern gilt die Möglichkeit, einen Anteil von bis zu 12 Monaten bis zum Ende des achten Lebensjahres zu übertragen. Ausführliche Informationen zum Mutterschutz sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz" zu entnehmen.


Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm#Dauer)

Jetzt sollten wir mal wissen, ob Deine Kollegin gezwungen werden soll oder ob Sie von sich aus wieder ins Berufsleben einsteigen wollte.

MfG
Marslicht

Seebarsch
06.04.2009, 19:31
Hallo,
zunächst muss man prüfen, welche Regelung bisher im Arbeitsvertrag festgeschrieben war. Hat der Arbeitgeber rechtlich die Möglichkeit, die Dienste wie beschrieben zu fordern, bleibt nur die Möglichkeit der Eigenkündigung.
Dazu sollte man dem Arbeitgeber vorher schriftlich mitteilen, dass man wegen der Kinderbetreuung nur Tagesschicht machen kann. Lehnt der Arbeitgeber das schriftlich ab, besteht für die Eigenkündigung ein wichtiger Grund.
Das hat dann zur Folge, dass bei der Agentur keine Sperrzeit eintritt!
:razz:

The Angel
06.04.2009, 19:47
Vielen dank für die schnellen Antworten.
@ Marslicht: "soll" habe ich wohl falsch ausgedrückt, sie hat nur ein Jahr Elternzeit genommen!

@Seebarsch: sie hat es schon schriftlich gemacht mit der Bitte um schriftliche Rückantwort, leider reagierte die Chefin nur mündlich.

Ja leider geht das ganze von unserer Vorgesetzten aus. Wir arbeiten in einen Privaten Pflegedienst. Und unsere nächste Vorgesetzte ist die Chefin des Pflegedienstes.
Im Arbeitsvertrag ist bei allen die Dreischichtregelung vereinbart.
Aber ich kann mir nicht vorstellen das es rechtens ist, wenn alleinerziehende Mütter Nachtschichten machen müssen und Kollegen die keine Kinder haben müssen nie Nachtschicht machen, weil sie die nicht mögen.

MfG The Angel

Seebarsch
06.04.2009, 19:58
Ich vermute mal ganz stark, dass es da niatürlich keinen Betriebsrat gibt!
:engel:
Wenn der Vertrag allerdings die Dreischichtregelung vorsieht, muss sich der Arbeitnehmer auch daran halten! Dafür sind Verträge nun einmal da!

Allerdings dürfte nach Lage der Dinge auch so bei einer Eigenkündigung keine Sperrzeit eintreten! Am besten vorher mit der zuständigen Agentur klären!
:razz: