freestyler
02.08.2005, 16:17
Erstausstattung Wohnung.
Die Begründung für die Ablehnung der Müllgebühren:
".... können nur übernommen werden, wenn der Abfallgebührenbescheid uns unmittelbar nach Erahlt zugeleitet wird. Auf keinen Fall werden Müllgebühren übernommen, wenn sie bereits vom Hilfeempfänger bezahlt wurden....."
Natürlich hatte ich gezahlt. Ich wusste ich nicht, dass das so gehandhabt wird. Ist das denn rechtlich überhaupt möglich? Ich meine, entweder man gewährt einen Hilfeempfänger etwas, oder eben nicht.
Seit Januar dieses Jahr bin ich ALG II Empfänger, lebe mit meinem Sohn (14 J) zusammen und habe eine Erstausstattung beantragt, wobei mir es ausschließlich auf ein Jugendzimmmer für meinen Sohn ankam. Ich hätte zwar gern ne Couch, denn ich habe im Wohnzimmer nur ne Matratze liegen...aber lassen wir das.
Die Möbel von meinem Sohn sind mittlerweile ca. 10 Jahre alt, haben mehrere Umzüge hinter sich und fallen sozusagen auseinander. Er hat keinen Schrank, kein vernünftiges Regal.... . Das Bett, naja, würde vielleicht noch gehen - kürzlich habe ich einen gebrauchten Lattenrost bekommen (der Alte war gebrochen). Aber zumindest muss eine neue qualitativ hochwertigere Matratze in das Bett.
Auch hier eine Absage:
".....kann nur gewährt werden, wenn jemand bisher überhaupt keine Wohnungseinrichtungsgegenstände besitzt...., für die erstmalige Einrichtung eines Jugend- bzw. Kinderzimmers lässt sich nach § 23 Abs. 3Satz 1 Nr. 1 SGB II kein Anspruch herleiten."
Auch die Bekleidungshilfe wurde abgelehnt, weil es nur bei Personen in Betracht kommt, die ehemals ohne festen Wohnsitz waren... .
Dann kommt noch ein netter Satz:
"Wir empfehlen Ihnen, jeden Monat einen gewissen Betrag für einmalige Bedarfe anzusparen."
Das ist ja wohl die Höhe! Mir wurden bereits 80Euro Wohngeld gekürzt, weil meine Wohnung angeblich zu groß und zu teuer ist. Das heisst, ich habe 10 qm zu viel. In ganz Biberach gibt es aber keine 65 qm Wohnung die günstiger ist als meine 75 qm Wohnung.... . Ein Irrsinn.
Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt - allerdings erstmal ohne Begründung, weil ich schlicht und einfach nicht weiss, wie ich verbal gegen diese Dinge angehen kann. Wäre super, wenn ihr mir hilfreiche Tipps geben könnt. LG, frees
Die Begründung für die Ablehnung der Müllgebühren:
".... können nur übernommen werden, wenn der Abfallgebührenbescheid uns unmittelbar nach Erahlt zugeleitet wird. Auf keinen Fall werden Müllgebühren übernommen, wenn sie bereits vom Hilfeempfänger bezahlt wurden....."
Natürlich hatte ich gezahlt. Ich wusste ich nicht, dass das so gehandhabt wird. Ist das denn rechtlich überhaupt möglich? Ich meine, entweder man gewährt einen Hilfeempfänger etwas, oder eben nicht.
Seit Januar dieses Jahr bin ich ALG II Empfänger, lebe mit meinem Sohn (14 J) zusammen und habe eine Erstausstattung beantragt, wobei mir es ausschließlich auf ein Jugendzimmmer für meinen Sohn ankam. Ich hätte zwar gern ne Couch, denn ich habe im Wohnzimmer nur ne Matratze liegen...aber lassen wir das.
Die Möbel von meinem Sohn sind mittlerweile ca. 10 Jahre alt, haben mehrere Umzüge hinter sich und fallen sozusagen auseinander. Er hat keinen Schrank, kein vernünftiges Regal.... . Das Bett, naja, würde vielleicht noch gehen - kürzlich habe ich einen gebrauchten Lattenrost bekommen (der Alte war gebrochen). Aber zumindest muss eine neue qualitativ hochwertigere Matratze in das Bett.
Auch hier eine Absage:
".....kann nur gewährt werden, wenn jemand bisher überhaupt keine Wohnungseinrichtungsgegenstände besitzt...., für die erstmalige Einrichtung eines Jugend- bzw. Kinderzimmers lässt sich nach § 23 Abs. 3Satz 1 Nr. 1 SGB II kein Anspruch herleiten."
Auch die Bekleidungshilfe wurde abgelehnt, weil es nur bei Personen in Betracht kommt, die ehemals ohne festen Wohnsitz waren... .
Dann kommt noch ein netter Satz:
"Wir empfehlen Ihnen, jeden Monat einen gewissen Betrag für einmalige Bedarfe anzusparen."
Das ist ja wohl die Höhe! Mir wurden bereits 80Euro Wohngeld gekürzt, weil meine Wohnung angeblich zu groß und zu teuer ist. Das heisst, ich habe 10 qm zu viel. In ganz Biberach gibt es aber keine 65 qm Wohnung die günstiger ist als meine 75 qm Wohnung.... . Ein Irrsinn.
Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt - allerdings erstmal ohne Begründung, weil ich schlicht und einfach nicht weiss, wie ich verbal gegen diese Dinge angehen kann. Wäre super, wenn ihr mir hilfreiche Tipps geben könnt. LG, frees