Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungsdurchsuchung
jessicam
27.09.2006, 12:11
Also erstmal Hallo,
ich bin neu hier,nach diesem "schock"von heute Morgen,hab ich im Internet nach ner Seite gesucht wo ich meinen Frust niederschreiben kann.:-x
Ich bin seit 5 1/2 Jahren alleinerziehende Mami einer Tochter und wohne allein mit meinem Kind.Dem Amt ist bekannt das ich allein bin deshalb waren in diesen ganzen Jahren auch keine Kontrollen.
Heute Morgen dann um 9.30 Uhr klingelts an der Tür. ARGE!!! Da ich so vorm Kopf gestossen war,warum und wieso ich einen solchen Besuch bekomme,hab ich weder nach Ausweis und sonstigen gefragt.
Ich hab die "grimmige"Dame und ihren Auszubildenden dann reinngelassen(hab ja nichts zu verbergen) Und promt wird mir unterstellt ich lebe in einer Eheähnlichen Beziehung!!:confused:
Und ich würde arbeiten,es hat sich wohl jemand anonym bei der ARGE gemeldet und dies behauptet.
Das ich nen Mini Job habe ist dem Arbeitsamt schon seit einem Jahr bekannt,muss ja jedes Monat rüber um meinen Lohnzettel abgeben,aber mir zu unterstellen in einer Eheähnlichen Gemeinschaft zu leben ist schon ne sauerrei.
Ich musste der Dame dann das Bad und mein Schlafzimmer zeigen(hoffe meine 2 Zahnbürsten werden mir nicht zum Verhängnis:?)
Sie wollte auch noch wissen ob ich häufig Männerbesuch habe,wie gross die Wohnung ist.Hab dann geantwortet das der Kindsvater schon mal hier ist um sein Kind zu besuchen(ist ja verständlich)Dann hat sie noch irgendwas aufgeschrieben und weg war sie.
Bin ja mal gespannt was da raus kommt.
Mich würde nur interessieren wer mir diesen Besuch eingebrockt hat.
Naja,werde bestimmt in den nächsten Tagen Post bekommen.
LG
Jessi
Hallo Jessi,
-dann halt uns mal auf dem laufenden.
- wenn man dann die guten Sozialermittler einläßt finden diese Dinge heraus von denen man vorher selbst nichts wußte.
-übrigens auch einer der Gründe weshalb ich solche Fatzkes niemals in meine Wohnung lassen werde.
MfG
border
jessicam
27.09.2006, 13:10
Hallo,
das wenn ich mal gewusst hätte das ich die nicht reinlassen muss.
Wobei dann unterstellen sie dir wahrscheinlich das du was zu verbergen hast.
Werde auf jedenfall gleich schreiben falls sich ein Briefchen in meinem Poskasten verirrt.
LG
Jessi
Hallo Jessi,
Wobei dann unterstellen sie dir wahrscheinlich das du was zu verbergen hast
dann laß ich mir lieber erstmal was unterstellen, als durch die sogenannte Ermittlung etwas als gegeben ansehen zu müssen (deren Ansicht nach)
- bin ja mal gespannt was die aushecken
MfG
border
cuimhnich
29.09.2006, 11:33
hallo ...
ich habe nun meine kontrolle auch hinter mir und bin eigentlich fix und alle...
meine geschichte:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=10690&page=3
ich wollte auch niemanden rein lassen, prompt bekam ich nen job unterstellt... dann wurde mir mein alg bis august befristet... erst wollten die tausen nachweise, nun musste es doch noch die kontrolle sein...
fazit: man konnte am kühlschrank nicht sehen, dass die lebensmittel getrennt sind, nach 4 wochen ohne geld hatte ich nur noch nen hüttenkäse, ne milch ein rest peperoni im glas...
mein vermieter und ich haben ne büroecke mit natürlich 2 pc's... ob ich denn nen zweitjob hätte.... WAAAAAS?
so langsam sollte man mit diesen haarsträubenden geschichten an die öffentlichkeit gehen, das darf doch nicht war sein?
die verschwenden mit märchen und vermutungen tausende an steuergeldern... anstatt für dieses geld jobs oder ausbildungmöglichkeiten zu erschaffen?
jessi, notfalls erst mal mit dem anwalt ankommen, bekommt man ja gott sei dank noch vom steuerzahler bezahlt...
auf jeden fall hat man gegen diese götter schlechte karten... die haben alle rechte dieser welt, dürfen behaupten was die wollen, sich da einen zurecht schwindeln... und das deutsche gesetz unterstützt dieses verhalten auch noch.
ich wünsche allen ein schönes we...
cuimhnich
04.10.2006, 12:46
guten tag,
so, nun seit ihr alle gefragt, wie kann man nachweisen, dass man KEINE eheähnliche gemeinschaft hat?
der kontrolleur kann also behaupten was er will... egal, ob es stimmt oder nicht? er muss nichts beweisen? nur ich muss beweisen, dass es etwas NICHT gibt???
wir leben hier in einer wg, wir haben jeder unsere versicherungen für haus und auto, jeder sein eigenes konto, jeder seine GEZ... jeder sein plätzchen im kühlschrank...
... und wenn ich mein alg für die letzten 2 monate (September/ Oktober) bekommen würde, dann hätte ich ab 1. november auch nen neuen job... aber ohne geld keinen umzug in die andere stadt = auch kein job...
aber so sieht es aus: keine alg: keine Miete: keine Wohnung... keinen job... keine essen... einfach NIX!!!!!!!!!!
und warum? ich denke, es ist alles schikane, weil:
der kontrolleur 7. mal umsonst bei mir war.
JAAA! 7 mal 44 km hin und 7 mal 44 km zurück.... umsonst... ich war nicht zu hause, ich saß in einer weiterbildung der agentur für arbeit!!!!! aber nicht dass da jemand nachschaut, auch nicht, nach dem ich ihm mitteilte , dass er mich nicht antreffen kann... auch meine fallamangerin und die leistungsbearbeiterin haben es gewusst... aber das interessiert niemanden, schlimmer noch, man unterstellte mir zu der selben zeit einen job, bei dem ich nachweisen musste, dass ich diesen NICHT habe!
aber bleiben wir bei der eigentlichen Frage... wie beweise ich, dass ich KEINE eheähnliche Gemeinschaft habe?
StephanK
04.10.2006, 13:14
Zunächst mal: Falls Ihr noch nicht ein Jahr zusammen wohnt, musst Du gar nix beweisen, sondern die Behörde :!:
Falls Ihr schon länger zusammen wohnt, gilt die gesetzliche Vermutung, dass es sich um eine Einstandsgemeinschaft handelt, und Du musst diese Vermutung widerlegen (was streng genommen etwas "weniger" ist als den Beweis zu erbringen, dass keine besteht).
Wie man die Nicht-Existenz von Dingen nachweisen soll/kann, die sich - wenn sie existieren - in erster Linie in den Köpfen der Beteiligten abspielen, weiss ich nicht. Die Durchführungshinweise der BA zu § 7 SGB II sind dazu auch nicht ergiebig: Der Hilfebedürftige hat dann darzulegen und durch geeignete Nachweise zu beweisen, dass der vermutete Sachverhalt nicht vorliegt. Die bloße Behauptung, dass trotz der unter 1. bis 4. genannten Tatsachen eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist nicht ausreichend.Welche Nachweise "geeignet" sind, wird in der Praxis wohl danach entschieden werden, wie der/die Sachbearbeiter/in das persönlich sieht - jedenfalls so lange die Sozialgerichte nicht für ein wenig Klarheit bei dieser neuen (seit 1.8. geltenden) Regelung sorgen.
cuimhnich
04.10.2006, 13:43
hallo,
doch, wir leben hier seit 2003 in der wg... ich habe es damals an chance angesehen, hier arbeit zu finden... ich komme ursprünglich aus sachsen...
mein vermieter war zu dem zeitpunkt noch verheiratet und lebte in trennung... die ex-frau ist verstorben, er hat nun auch eine neue freundin, mir der er auch im urlaub war... gilt das auch als beweis?
wir haben sämtliche kontoauzüge hingeschickt, die unsere gertrennte ausgaben (versicherungen, einkäufe usw.) belegen, aber wie ich schon schrieb, hier versucht einer seine macht zu missbrauchen und den schaden habe ich... bzw. die beweislast...
es kann doch nicht sein, dass die ohne irgendwelche beweise - irgendwelche vermutungen darbringen und man hier wegen dieser lügen um seine existenz und sein leben kämpft?
und wie schon geschrieben, 3 mitarbeiter arbeiten daran, alle wussten, dass ich diese weiterbildung mache... und trotzdem fuhr der herr so oft quer durchs land... auf kosten der steuergelder... aber die selben leute wollen mir meinen lebensunterhalt nicht genehmigen?
also, wie kann ich beweisen, dass ich in einer wg und in KEINER eheähnlichen gemeinschaft lebe????
und ich denke, dass das noch andere interessiert?
hab noch was gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe%C3%A4hnliche_Gemeinschaft#Aktuelle_Rechtsprech ung
"Vorurteile und Suggestion [Bearbeiten]
Da mit einer Einstufung zweier Menschen als eheähnliche Gemeinschaft keinerlei Vorteile aber massive finanzielle Nachteile verbunden sind, haben zusammenlebende Männer und Frauen ein großes Interesse daran, diese Einstufung zu vermeiden.
Andererseits haben die zuständigen Behörden ein Interesse daran, ihre Kosten zu senken und möglichst viele Paare als eheähnlich einzustufen. Das führt gelegentlich dazu, dass Mitarbeiter der Behörden mit suggestiven Mitteln arbeiten, um Menschen zum (rechtsverbindlichen) Eingeständnis einer eheähnlichen Gemeinschaft zu bewegen. Typischerweise wird das durch einen Hausbesuch der Mitarbeiter erfolgen, bei dem der Mitarbeiter auf ein gemeinsames Bett, einen gemeinsamen Kleiderschrank, zwei Zahnbürsten im selben Becher, nur eine Butterdose im Kühlschrank, etc. hinweist und so versucht, das Paar einzuschüchtern.
Unterstützt werden die Behörden dabei von vielen Medien, die eheähnliche Gemeinschaften als Musterbeispiele für "Sozialschmarotzer" brandmarken und mit Vorliebe derartige Hausbesuche mit der Kamera begleiten.
Dabei entsteht in der Bevölkerung ein völlig falsches Bild der tatsächlichen Kriterien, die für die Einstufung als eheähnliche Gemeinschaft relevant sind. Manche Medien und Behörden sind hier zu kritisieren, weil sie nicht immer sachlich korrekt über die geltende Rechtslage informieren. Offenbar wird gelegentlich versucht, schlecht informierte Betroffene einzuschüchtern und so Zahlungen einzusparen."
Hallo cuimhnich,
in einem anderen Thread schriebst Du
ich habe nen anwalt zu dem fall konsultiert...
Handelt es sich hierbei um einen Anwalt mit dem Fachgebiet Sozialrecht? Wenn nicht, wäre es sicherlich ratsam den Anwalt zu wechseln. ;-)
Du kennst ja auch den Thread von Mancubus Anhörungsbogen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=36750#post36750)
Vielleicht ist es eine Überlegung wert ähnlich zu verfahren :?:
Was meinen andere dazu?
cuimhnich
04.10.2006, 15:31
yes, ich kenne auch diesen beitrag...
also... ich schreibe meine post schon immer allein, wir haben auch jetzt jeder einen eigenen anwalt... und wir haben jeder unseren pc... also zwei pc's - weshalb man mir auch einen zweitjob unterstellen wollte...
ich habe einen anwalt für arbeit & sozialrecht... warum wohin wechseln?
und wie soll ich ähnlich verfahren, bitte genauer... wir haben (EINZELN, SEPERAT) sogar eidesattliche erklärungen abgegeben, jeden pup per kontoauszüge nachgewiesen... die haben doch schon alles?
hier geht es um bewusste schikane.... und das schon über monate... warum?
ich habe mich nämlich auf der agentur für arbeit nach hilfe für auslandsjob erkundigt... und damit fing der ganze zirkus an... weil man als agII dafür keine hilfe mehr bekommen darf... oder so ähnlich...
Die Ägypter
04.10.2006, 15:47
und wie soll ich ähnlich verfahren, bitte genauer... wir haben (EINZELN, SEPERAT) sogar eidesattliche erklärungen abgegeben, jeden pup per kontoauszüge nachgewiesen... die haben doch schon alles?
Regelrechte eidesstattliche Erklärungen sind - soweit ich weiß - nur über einen Notar rechtsgültig/rechtsverbindlich - ihr habt Erklärungen abgegeben - ok...
Was genau habt ihr wie und auf welchem Weg (mit Nachweis) eingereicht?
hier geht es um bewusste schikane.... und das schon über monate... warum?
Sind keine Leistungen geflossen? Wie äußerte sich der Vorgang genau? Widerspruch - Nachweise - etc.
ich habe mich nämlich auf der agentur für arbeit nach hilfe für auslandsjob erkundigt... und damit fing der ganze zirkus an... weil man als agII dafür keine hilfe mehr bekommen darf... oder so ähnlich...
Das stimmt so nicht - es sind allerdings Kann-Leistungen, wenn ich nicht irre = kein Rechtsanspruch auf die Leistung selbst - nur Rechtsanspruch auf eine faire Beurteilung der Situation insgesamt....
cuimhnich
04.10.2006, 16:03
ich habe das schriftstück persönlich bei der arge abgegeben. da es über meinen anwalt angegeben wurde, hatte es erst auch so gültigkeit...
die nachweise wurden per post(einschreiben) versendet oder persönlich abgegeben.
seit mai 06 hatte ich monatlich mein alg neu beantragen müssen, weil angeblich immer wieder irgendwelche dokumente fehlten... ab september habe ich kein geld mehr bekommen... weil ich den kontrolleur nicht empfangen hatte... sorry, dass ich in der schule war :-(
als alg II habe ich keinen rechtsanspruch und auch keine kannleistungen gibt es mehr ... nein, denn man gilt dann als sozialfall... wie sozialhilfe und damit geht nix mehr...
die kannleistungen gibt es nur noch für algI - leider... ich hatte auch mal glaubt, man könnte... aber ich habe meine lextion bitter gelernt!
Die Ägypter
04.10.2006, 16:12
als alg II habe ich keinen rechtsanspruch und auch keine kannleistungen gibt es mehr ... nein, denn man gilt dann als sozialfall... wie sozialhilfe und damit geht nix mehr...
die kannleistungen gibt es nur noch für algI - leider... ich hatte auch mal glaubt, man könnte... aber ich habe meine lextion bitter gelernt!
Schau dir das mal näher an: http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeiten-im-EU-AuslandReisekosten__f8467.html 8-)
Ganz so wie du schreibst, ist es nämlich nicht...
ALG II ist eine Sozialleistung, sie hat das alte BSHG "abgelöst".... aber... du bist nicht rechtlos!
Wenn du/ihr schon Anwalt/Anwälte habt, fragt doch mal nach den Möglichkeiten einer einstweiligen Anordnung!
Ach ja - eine Hausdurchsuchung zuzulassen gehört nicht zu den sog. Mitwirkungspflichten und bedingt keine Einstellung der Leistungen! Das gilt ganz besonders, wenn du einfach nur nicht "empfangsbereit" warst, da in Schule etc.
Es sei denn, sie hätten sich vorher angemeldet und du hättest nicht bekanntgegeben, dass du zu diesem Termin nicht zugegen sein kannst! Aber selbst dann wäre eine Anhörung/Stellungnahme nötig - wobei diese im Widerspruchsverfahren noch nachgeholt werden kann.
Hallo cuimhnich,
ich glaube DU hast schon alles menschenmögliche dazu getan zu beweisen das weder eine eheähnliche Gemeinschaft noch eine Einstandsgemeinschaft besteht.
Mich würde mal interessieren was Dein Anwalt zu den Vorwürfen und Unterstellungen der Arge sagt, und ob er noch weitere Möglichkeiten zum Beweis eines nichtbestehens einer eeG/Einstandsgemeinschaft sieht.
- ich zumindest sehe keine.
- laßt Euch nicht mürbe machen kämpft weiter, hier wird seitens der Arge versucht mit aller Macht auf den Menschen herumzutreten, und Ihnen Leistungen vorzuenthalten, in der Hoffnung das diese sich nicht zu wehren wissen. - hier wird definitiv Recht zu Unrecht gemacht, und das anscheinend mit Vorsatz.
MfG
border
cuimhnich
05.10.2006, 06:47
guten morgen,
nefertari1968 @
dein 'frag einen anwalt' text kannste vergessen, es gibt kein arbeitslosengeld + arbeitslosenhilfe... als algI kann man diese möglickeiten noch bekommen vom arbeitsamt, aber als algII - also als sozi - haste keine chance mehr... es ist alles überaltet...ich habe es bitter lernen müssen: 'wir können ihnen nicht helfen, sonnst würde deutschland zugeben, dass es seine arbeitslosen nicht vermitteln kann' ... das war der o-text dazu, danach haben die mich versucht mit der angeblichen eheähnlichen lg in die knie zu zwingen... na ja, ich habe seit 2 monaten kein geld bekommen... im moment habe ich einfach nur hunger...
border@
die anwältin hatte sich gestern noch einmal gemeldet... angeblich würde die arge meinen fall heute noch einmal bearbeiten, auf chefstufe... na schaun wir mal, was der chef sagt?
nein, ich kann nicht aufgeben, ich brauche ja auch das geld, denn um diese zeit zu überleben musste ich mir etwas borgen... so dimense rücklagen habe ich nicht mehr...
und außerdem wollte ich ab 01. november meinen neuen job antreten...
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