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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG-Zahlung einfach eingestellt


werner
09.04.2009, 01:45
Mein Sohn ist seit Dezember 2008 wegen dem Winter arbeitslos. Jetzt zum Ende März bekam er plötzlich keine Leistung überwiesen. Daraufhin rief er Anfang April an und fragte nach. Er bekam folgendes zur Antwort:

Er hätte einen Brief zugesand bekommen, wonach er zu einem Gespräch eingeladen wurde. Das wäre im januar gewesen. Da er nicht zu dem Termin erschienen ist wurde einfach die zahlung ab Mitte Februar eingestellt und er wurde komplett abgemeldet. Also keine krankenkasse und gar nichts. Er hat bis heute kein Schreiben oder so zu dieser Aufhebung erhalten.
Außerdem hat er keine Einladung des Arbeitsamtres erhalten!! Dieser <Brief kam bei ihm nicht an.
Die Bearbeiterin sagte das das egal ist und er keine Leistung mehr bekommt. Das kann doch nicht sein, oder?????

Wäre euch dankbar für eine Hilfe

Dakkon
09.04.2009, 08:38
Nunja, wenn dein Sohn den Brief nicht erhalten hat, muss ja irgendwas nicht stimmen. Entweder die Adresse ist falsch angegeben, oder irgendwelche anderen Gründe haben zum nicht-empfang beigetragen. (fehlende Namensschilder am Briefkasten?).

Ich würd einfach mal persönlich bei der Agentur auftauchen und nachfragen. Denn normalerweise kommt noch ein weiterer Brief, wenn man nicht zu einem Termin erscheint. (2. Einladung zur Klärung, warum man nicht zum 1. erschienen ist). Und wenn er auch den nicht erhalten hat, und dementsprechend nicht da war, gibt es noch einen weiteren Brief (3. Einladung). Kommt er auch da nicht, weil der Brief ihn WIEDER nicht erreicht hat, wird er abgemeldet. dafür gibts dann noch nen weiteren Brief (Nummer 4) und zwar die Beendigungsmitteilung.

Ich pers. frage mich da, warum ihm das jetzt erst auffällt, wo er doch dann auch Ende Februar kein Geld bekommen haben sollte? bzw. nicht die komplette Zahlung. Und wie 4 Briefe ihn nicht erreichen können. Wie gesagt, ab zur Agentur, und einfach mal besprechen wie das sein kann.

efge
09.04.2009, 09:40
Moin werner,

so wie ich Deinen Beitrag lese, sollen mindestens zwei Schreiben nicht angekommen sein.

Bei einem Schreiben kann man sicherlich hierauf verweisen:

Behördenbrief im Briefkasten
Amt in der Beweispflicht
Eine Behörde muss grundsätzlich beweisen, dass amtliche Schreiben einem Bürger auch tatsächlich zugegangen sind. Das entschied das Hessische Finanzgericht in Kassel in einem Urteil. (Az.: 3 K 523/05)

Quelle (http://www.n-tv.de/922373.html?210220080000)

Dein Sohn sollte, so wie es Dakkon schon geschrieben hat, umgehend persönlich bei der Agentur auftauchen.