Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Job kommt nun die Pfändung?
TeufelsBiest
27.09.2006, 13:41
Hallo,
ich lebe seit anfang des Jahres mit meinem Freund zusammen und bisher haben wir beide als Bedarfsgemeinschaft Hartz4 bekommen.
Nun habe ich einen Job, den ich ab dem 04.10.06 beginne und ich werde ca 1300 Euro brutto bekommen, laut gehaltsrechner im Internet wären es dann ca 940 € netto im Monat.
Zum einen stellen wir uns nun die Frage was bleibt uns dann zum Leben (bekommen im moment genau 943,82 € ) zum anderen ... werden nun Gehaltspfändungen ins Haus stehen wo durch ich vielleicht gar meinen Job wieder verliere? Wir sind jetzt nun wirklich nicht finanziell gut betucht und ich zahle von dem was wir haben auch noch Schulden ab.
Ich bin ziemlich ratlos und die Angst vor dem was kommt, trübt im moment die Freude über die Anstellung, denn ich will diesen Job um jeden Preis und schon gar nicht verlieren.
Habt ihr vielleicht Rat? Kann mir vielleicht auch jemand einen Tip geben wie wir zB. meinen Partner absichern, sollte ich mehr verdienen als wir jetzt ALG2 haben?
P.S.ich habe ca 6000€ Schulden fals das wichtig sein sollte.
LG
Dani
Die Ägypter
27.09.2006, 14:03
Hallo,
ich lebe seit anfang des Jahres mit meinem Freund zusammen und bisher haben wir beide als Bedarfsgemeinschaft Hartz4 bekommen.
Nun habe ich einen Job, den ich ab dem 04.10.06 beginne und ich werde ca 1300 Euro brutto bekommen, laut gehaltsrechner im Internet wären es dann ca 940 € netto im Monat.
Dann kommen noch die Freibeträge für Erwerbstätigkeit hinzu - denn ihr bleibt mit ca. 3,82 Euro "bedürftig".
Freibeträge: 100 Euro Grundfreibetrag zuzüglich 20 % auf die Differenz zwischen 100 und 800 Euro zuzüglich 10% auf die Differenz zwischen 800 und 1.200 Euro = ca. 280 Euro zuzüglich der ca. 3,82 Euro.
Solltest du hohe Fahrtkosten haben, kannst du sie anstelle des Grundfreibetrages geltend machen.
Zum einen stellen wir uns nun die Frage was bleibt uns dann zum Leben (bekommen im moment genau 943,82 € )
Kommt mir vor, als wäre es zuwenig - Regelsätze: 622 Euro und KdU (Miete) = wie hoch ist eure anerkannte Warmmiete?
zum anderen ... werden nun Gehaltspfändungen ins Haus stehen wo durch ich vielleicht gar meinen Job wieder verliere? Wir sind jetzt nun wirklich nicht finanziell gut betucht und ich zahle von dem was wir haben auch noch Schulden ab.
Im Endeffekt habt ihr durch die Freibeträge mehr - es sei denn, dein Netto fällt deutlich höher aus als 940 Euro.
TeufelsBiest
27.09.2006, 14:11
Danke für deine Antwort :-)
unsere Warmmiete beträgt 330 €
Gesetz dem Fall ich würde eine Lohnpfändung bekommen, gibt es dann eine Möglichkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber entgegen zu wirken?
imBewilligungsbescheid steht 321,81€
StephanK
27.09.2006, 14:19
Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund, und deswegen verstehe ich die Frage nicht so recht.
Ich gewinne aus Deinem Beitrag den Eindruck, dass das Hauptproblem die Schulden sind. Deswegen wäre es vielleicht ratsam, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Die nächstgelegene findest Du über diesen link (http://www.bag-sb.de/index.php?id=24).
Die Ägypter
27.09.2006, 14:19
unsere Warmmiete beträgt 330 €
ok, dann kommt es hin....
Gesetz dem Fall ich würde eine Lohnpfändung bekommen, gibt es dann eine Möglichkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber entgegen zu wirken?
Warum befürchtest du eine Lohnpfändung? Es ist dir doch bislang (mit weniger Mitteln) gelungen die Abzahlungen zu halten... Vielleicht macht es Sinn mit der Bank/dem/den Gläubigern über eine Streckung der Abzahlung zu verhandeln =?
imBewilligungsbescheid steht 321,81€
Im demnächst gültigen Bewilligungsbescheid als Leistung für die Zukunft = ergänzendes/aufstockendes ALG II =?
Oder meinst du die Miethöhe die bewilligt wurde =? Falls du die Miethöhe meinst - so erklärt sich die Differenz im Regelfall durch den pauschalen Abzug von Warmwassererzeugung (über Heizung).
Solltet ihr Warmwasser über Strom erzeugen, wäre ein Abzug nicht korrekt!
Übrigens - denk daran eine Änderungsmitteilung - nachweisbar - an die ArGe zu senden mit der Anlage - Kopie Arbeitsvertrag oder aber Kopie einer Bescheinigung vom Arbeitgeber.
TeufelsBiest
27.09.2006, 14:38
Eine Lohnpfändung ist kein Kündigungsgrund, und deswegen verstehe ich die Frage nicht so recht.
Ich gewinne aus Deinem Beitrag den Eindruck, dass das Hauptproblem die Schulden sind. Deswegen wäre es vielleicht ratsam, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen. Die nächstgelegene findest Du über diesen link (http://www.bag-sb.de/index.php?id=24).
Es ist meines Wissens nach allseits bekannt das gerade in der Probezeit schnell gekündigt wird, wenn irgendwas nicht ganz Unternehmenskonform ist*gg
Und da eine Gehaltspfändung ein Arbeitsaufwand für ein Unternehmen bedeutet und auch recht unangenehm ist und dann schnell gedacht wird man könnte klauen, ist doch die Angst vor einer Kündigung nicht ganz unbegründet ... oder seh ich das zu eng? *etwas verunsichert bin*
Die Ägypter
27.09.2006, 14:55
Es ist meines Wissens nach allseits bekannt das gerade in der Probezeit schnell gekündigt wird, wenn irgendwas nicht ganz Unternehmenskonform ist*gg*
Hallo TeufelsBiest,
gedehntes JA..... nun dauert es aber auch bis eine Lohnpfändung "durch" ist.... - Mahnbescheid - Einspruchsfristen....
Deine Probezeit dauert max. ein halbes Jahr.... also gilt es die Frist zu strecken, wenn du befürchtest, dass eine Lohnpfändung (zu der es ja nun nicht zwingend auch kommen muss....) zu einer Kündigung während der Probezeit führen könnte...
Darf man fragen, wie weit die Schuldengeschichte schon gediehen ist, also... in welchem Stadium du dich befindest?
Die Ägypter
27.09.2006, 15:25
PS.
Der Mindestbetrag des pfändungsfreien Einkommens liegt derzeit bei 930 Euro monatlich
http://http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2003/NL_099.php?navid=1
Netto! .....und dort heißt es weiter:
Die Pfändung von Arbeitseinkommen
Grundsätzlich hat ein Gläubiger bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber pfänden und sich überweisen zu lassen.
Die Pfändung des Arbeitseinkommens erfolgt auf Antrag des Gläubigers durch das zuständige Amtsgericht mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger wegen möglicher 10 Euro diesen Weg beschreiten wird.....
Ich habe den Eindruck, du machst dir ein Wenig zuviele Sorgen und belastest dich damit unnötig.
TeufelsBiest
27.09.2006, 19:36
danke für die antwort :-) ... bei den meisten meiner Gläubiger habe ich schon einen Vollstreckungsbescheid bekommen.
Eine Kontopfändung hatte ich auch dieses Jahr und eigentlich haben alle einen vollstreckbaren Titel.
Ich hab allerdings im Sommer eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Wie muss ich mich eigentlich da verhalten?
Sicher mach ich mir sorgen ... bestimmt auch zu viel (is typisch bei mir*grins) ... ich hab einfach bammel das ich jetzt einen schritt nach vorne gehe und dann wieder zurück geworfen werde weil irgendetwas kommt, womit ich nicht rechne oder wo ich mir selber nicht zu helfen weiß.
Diese Erfahrungen musste ich leider mehr als einmal machen.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.