zweiterversuch
10.04.2009, 08:48
Hallo Zusammen!
Ich möchte allen Mut machen, sich bei einer Antrags-Ablehnung nicht geschlagen zu geben.
Anlass dieses Beitrags ist mein vor ein paar Monaten erstellter Beitrag hier: Gründungszuschuss II - Ablehnung, da keine Neugründung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=113815)
Erst wurde mein Antrag abgelehnt, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine Neugründung. Nach meinem Widerspruch wurde meinem Antrag allerdings in vollem Umfang entsprochen.
Die Begründung lautet:
Der Antrag auf den Gründungszuschuss wurde ursprünglich aufgrund der Annahme abgelehnt, es können nur Neugründungen gefördert werden.
Eine weitere Auslegung der Rechtsvorschriften lässt jedoch auch Betriebsübernahmen und die Umwandlung von neben- in hauptberufliche Tätigkeiten zu.
Also, alle, die eine Ablehnung mit der Begründung, das Unternehmen sei keine Neugründung, erhalten => Nicht unterkriegen lassen :)
Ich möchte allen Mut machen, sich bei einer Antrags-Ablehnung nicht geschlagen zu geben.
Anlass dieses Beitrags ist mein vor ein paar Monaten erstellter Beitrag hier: Gründungszuschuss II - Ablehnung, da keine Neugründung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=113815)
Erst wurde mein Antrag abgelehnt, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine Neugründung. Nach meinem Widerspruch wurde meinem Antrag allerdings in vollem Umfang entsprochen.
Die Begründung lautet:
Der Antrag auf den Gründungszuschuss wurde ursprünglich aufgrund der Annahme abgelehnt, es können nur Neugründungen gefördert werden.
Eine weitere Auslegung der Rechtsvorschriften lässt jedoch auch Betriebsübernahmen und die Umwandlung von neben- in hauptberufliche Tätigkeiten zu.
Also, alle, die eine Ablehnung mit der Begründung, das Unternehmen sei keine Neugründung, erhalten => Nicht unterkriegen lassen :)