darkflyer100
27.09.2006, 16:10
hallo ihr lieben,
habe hier im forum schon viele hilfreiche tips bekommen, aber nun muss ich doch mal posten...
meine anliegen: ich erhalte nach einer prüfung (bin im juni zu meinem freund gezogen) incl. hausbesuch und monatelanger bearbeitungszeit nun doch noch ab 01.10.06 leistungen von der arge incl. miete. den neuantrag reichte ich anfang mai ein. seit juni erhielt ich nur die grundsicherung, sprich ohne mietanteil. nun bestätigt mir aber der neue bescheid, dass ich auch die letzten monate anspruch auf den mietzuschuss gehabt hätte, oder sehe ich das anders?
bisher kam keine wort von der arge von wg. nachzahlung. ich habe aber 4 monate bei meinem freund gewohnt, ohne mich irgendwie an den kosten beteiligen zu können, und ich denke, eine nachzahlung wäre nur rechtens. was meint ihr dazu? gibt es da erfahrungen??
vielen dank für eure antworten.
dark
habe hier im forum schon viele hilfreiche tips bekommen, aber nun muss ich doch mal posten...
meine anliegen: ich erhalte nach einer prüfung (bin im juni zu meinem freund gezogen) incl. hausbesuch und monatelanger bearbeitungszeit nun doch noch ab 01.10.06 leistungen von der arge incl. miete. den neuantrag reichte ich anfang mai ein. seit juni erhielt ich nur die grundsicherung, sprich ohne mietanteil. nun bestätigt mir aber der neue bescheid, dass ich auch die letzten monate anspruch auf den mietzuschuss gehabt hätte, oder sehe ich das anders?
bisher kam keine wort von der arge von wg. nachzahlung. ich habe aber 4 monate bei meinem freund gewohnt, ohne mich irgendwie an den kosten beteiligen zu können, und ich denke, eine nachzahlung wäre nur rechtens. was meint ihr dazu? gibt es da erfahrungen??
vielen dank für eure antworten.
dark