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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Mietnachzahlung


darkflyer100
27.09.2006, 16:10
hallo ihr lieben,

habe hier im forum schon viele hilfreiche tips bekommen, aber nun muss ich doch mal posten...
meine anliegen: ich erhalte nach einer prüfung (bin im juni zu meinem freund gezogen) incl. hausbesuch und monatelanger bearbeitungszeit nun doch noch ab 01.10.06 leistungen von der arge incl. miete. den neuantrag reichte ich anfang mai ein. seit juni erhielt ich nur die grundsicherung, sprich ohne mietanteil. nun bestätigt mir aber der neue bescheid, dass ich auch die letzten monate anspruch auf den mietzuschuss gehabt hätte, oder sehe ich das anders?
bisher kam keine wort von der arge von wg. nachzahlung. ich habe aber 4 monate bei meinem freund gewohnt, ohne mich irgendwie an den kosten beteiligen zu können, und ich denke, eine nachzahlung wäre nur rechtens. was meint ihr dazu? gibt es da erfahrungen??

vielen dank für eure antworten.
dark

Die Ägypter
27.09.2006, 16:54
Wenn es Bestandteil deines damaligen Antrages war und du zum Zeitpunkt der Antragstellung reguläre Mieterin/Untermieterin warst (Mietvertrag hat vorgelegen), dann sehe ich es genauso wie du....

Nun liegt dir allerdings ein alter Bescheid vor - der eben keinen Mietanteil ausweist =?

Wenn es an dem ist - hast du die Widerspruchsfrist vermutlich versäumt = dann musst du einen sogenannten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X an die ArGe richten:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1004400

und hier etwas kürzer:


Wenn man es versäumt hat, rechtzeitig gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, ist in sozialrechtlichen Angelegenheiten dennoch nicht alles verloren. Nach § 44 SGB X gibt es die Möglichkeit, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Dieser führt zu einer Prüfung des Bescheides wie in einem Widerspruchsverfahren und führt zu einem neuen Bescheid, gegen den dann wieder der Widerspruch fristgemäß eingelegt werden kann. Damit kann sich auch rückwirkend eine Erhöhung des ALG-II-Betrages ergeben.

Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=13558&f=ratgeber_sozialrecht_rakruppahartz&p=1 (nach unten scrollen)



Ist es dagegen so, das der alte Bescheid die KdU (Mietanteil) ausweist und diese lediglich nicht überwiesen wurde, dann musst du den ausstehenden Mietanteil "abmahnen" und nach einer gewissen Frist wohl klagen - aber ich denke hier werden vielleicht noch andere detaillierter Auskunft geben können.

Also entscheidend ist, was in deinem für diesen Zeitraum gültigen Bescheid steht.