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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sozialgericht: Begründungsfrist verlängern?


Sahira
13.04.2009, 19:27
Hallo,

ich brauche Eure Hilfe.

Ich habe gegen mein Job-Center fristgerecht Klage beim Sozialgericht eingereicht. Da ich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus war und die Klagebegründung aufwendig werden dürfte, habe ich dies dem Sozialgericht schriftlich mitgeteilt und wurde dannn aufgefordert, die Begründung meiner Klage innerhalb von 6 Wochen nachzureichen. Wäre auch kein Problem, wenn ich nicht länger also geplant im Krankenhaus bleiben mußte und mir nun nach meiner Entlassung nur noch 10 Tage dieser Frist übrigbleiben. In dieser Zeit schaffe ich das unmöglich.

Ich versuche daher Informationen zu bekommen, ob ich diese Frist aus gesundheitlichen Gründen (bin bis auf Weiteres krankgeschrieben und warte auf die Aufnahme in eine Tagesklinik) noch einmal verlängern kann. Konnte aber nichts konkretes im WWW finden und wollte daher mal anfragen, ob Ihr da Tipps für mich habt? Ansonsten würde ich ein formloses Schreiben schicken, in dem ich meine Situatin erkläre und um Aufschub bitten. Besser wäre es natürlich, wenn ich mich diesbezüglich auf einen Paragraphen oder ein Urteil beziehen könnte.

Könnt' Ihr mir da weiterhelfen? Merci.

Sahira :)

efge
13.04.2009, 21:04
Moin Sahira,

ich habe im WWW auch nichts wirklich Erhellendes gefunden, aber:

Versuche doch eine Fristverlängerung beim SG zu beantragen. :engel:

Marsleuchte
13.04.2009, 21:48
Hallo,

was mir nicht so ganz einleuchtet ist, das Du eine Klage eingereicht hast ohne diese zu begründen?!
Ich habe selber genug geklagt und habe meine Klage immer begründet mit dem einreichen der Klage und von einer Fristverlängerung in dem Sinne habe ich in Sozielagerichtssachen auch noch nie was gehört gerade weil es ja eher lanfristige Sachen sind bis da was vorwärts geht.
In der Regel dauern die Rückantworten recht lange, also würde ich mal unabhängig von der Frist die Begründung schnellstens hinterher schicken.

MfG
Marslicht

efge
14.04.2009, 10:39
Moin zusammen :)

Eine Klagebegründung scheint zunächst nicht zwingend erforderlich:

Grundsätzlich genügt es jedoch auch, wenn Sie zur Wahrung der Klagefrist die Klage unter Angabe des angegriffenen Bescheides beim Sozialgericht ohne weitere Begründung einreichen. Die Klagebegründung kann später nachgereicht werden.

Auch scheint eine Fristverlängerung möglich:

dass Sie Schreiben und Anfragen des Gerichtes spätestens zum Ablauf der gesetzten Frist beantworten (oder um Fristverlängerung bitten, falls dies nicht möglich ist)

Quelle (http://www.sozialrecht-leipzig.de/klagen-for-dem-sozialgericht)

Ich würde jedoch trotzdem empfehlen hier nun in die sprichwörtlichen Pötte zu kommen.

Sahira
15.04.2009, 15:49
Hi.
@Marslicht: Genau, zur Fristenwahrung habe ich lediglich formlos Klage erhoben, das Aktenzeichen genannt und dem Sozialgericht mitgeteilt, dass ich nach der Krankenhausentlassung die Begründung nachreiche.

@effge: "In die Pötte kommen" ist ja beabsichtigt, aber auch nicht so einfach, wenn man auf sich allein gestellt, sich durch den Paragraphenwust kämpfen muß.

Habe jedenfalls einfach mal beim Sozialgericht angerufen und meine Lage erklärt und die freundliche Dame hat mir erst mal 3 Wochen Aufschub gegeben. Danach könnte ich mich auch noch einmal melden und dann würde explizit geschaut. Ist doch mal 'ne gute Nachricht, oder?!

Merci@all.

Sahira:)

Dirk_.
15.04.2009, 18:46
@Sahira,

wenn man auf sich allein gestellt, sich durch den Paragraphenwust kämpfen muß.

Du mußt da keine Doktorarbeit schreiben.
Es reicht, wenn du es im klaren Deutsch schreibst. Die Fakten schön darstellst und eine Begründung dafür hast.

Die Herren Richter wollen, wie schrieb mein Kolegge mal, kein "HEXENWERK" von dir.
Denn die verstehe iegentlich ganz gut was da jemand von Ihnen will.

Nur so am Rande.:engel:

Gruß
Dirk