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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ArbA Teilhabe am Arbeitsleben o. ARGE Weiterb.gutschein


eisblümchen
15.04.2009, 21:24
Hallo,
habe mich neu angemeldet, weil ich offene Fragen habe und hoffe, dass jemand von Euch diese beantworten kann. :)

Beziehe Hartz IV und habe einen Weiterbildungsgutschein für eine Umschulung erhalten.
Vorher hatte ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (ebenfalls für eine Umschulung) gestellt, weil ich aus medizinischen Gründen in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Dieser wurde negativ beschieden. Momentan läuft das Widerspruchsverfahren. In der Zwischenzeit wurde dann der Weiterbildungsgutschein von der ARGE ausgestellt und ich kann ab 01.06. eine neue Ausbildung machen.

Momentan sieht es so aus, als würde das Widerspruchsverfahren positiv beendet werden und dem Antrag doch stattgegeben werden.

Kann mir irgendjemand den Unterschied erklären zwischen



Umschulung bei der DAA mit Weiterbildungsgutschein der ARGE
positiver Bescheid des ArbAmtes für Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (damit wollte ich auch die Umschulung machen) ?

Habe ich Vorteile dadurch, dass ich die Umschulung dann evtl. durch das Arbeitsamt finanziert bekomme?
Gibt es beim Arbeitsamt die Anrechnung des Einkommens einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Einstehensgemeinschaft ebenso wie bei der ARGE oder ist es egal, wenn ich mit jemandem zusammenwohne?
Ist beim Fahrgeld etwas anders?

Ooooh, ich hoffe, dass irgendjemand von Euch Antworten hat. Ich sage schon mal danke fürs Lesen und für Ratschläge

:-P

das Eisblümchen

eisblümchen
16.04.2009, 19:36
weiß keiner eine Antwort oder ist das Thema unpassend :oops: ?

efge
16.04.2009, 23:03
Moin Eisblümchen,

nein, das Thema ist nicht unpassend. Leider bin ich da überfragt... und jetzt krame ich auch mal diesen Smilie hervor: :oops:

Aber ich gehe davon aus, dass andere Dir noch hilfreiche Antworten geben. :)

eisblümchen
16.04.2009, 23:11
ich hoffe es... danke trotzdem für dein posting :):(

eisblümchen
18.04.2009, 09:06
immer noch keine eine Antwort :shock:

Ich bin es nicht
18.04.2009, 11:26
hallo eisblümchen ..

Gibt es beim Arbeitsamt die Anrechnung des Einkommens einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Einstehensgemeinschaft ebenso wie bei der ARGE oder ist es egal, wenn ich mit jemandem zusammenwohne?


nein , gibt es nicht ..

beim Bezug vom Arbeitsamt ist es egal mit wem in welcher Form du zusammen lebst ..

das Arbeitsamt arbeitet mit Geldern in Form einer Versicherung , wogegen die Argen mit Geldern in Form von Sozialleistungen " arbeiten " ..

Kann mir irgendjemand den Unterschied erklären zwischen
Umschulung bei der DAA mit Weiterbildungsgutschein der ARGE
positiver Bescheid des ArbAmtes für Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (damit wollte ich auch die Umschulung machen) ?

direkte Unterschiede kann ich dir da nicht erklären ..

erfahrungsgemäß ( meine Erfahrungen ) ist es jedoch so , das die Bildungsträger , welche in Zusammenarbeit mit den argen arbeiten , recht unqualitativ sind , wogegen die Bildungsträger , welche mit dem Arbeitsamt arbeiten , seriöser sind und einen adäquateren Auftritt haben ..

es kann jedoch auch sein , das beide gleich gut in ihren Leistungen sind , jedoch unterschiedliche Maßstäbe im Umgang der Teilnehmer anlegen ( Teilnehmer von der Arge minderwertig / Teilnehmer vom Arbeitsamt hochwertiger ) ..

Habe ich Vorteile dadurch, dass ich die Umschulung dann evtl. durch das Arbeitsamt finanziert bekomme?

auf jeden Fall im Bereich - gesellschaftliches Ansehen , sowie im Umgang mit deiner Person - ..

wenn es sich vermeiden lässt , sollte man sich von den Argen fernhalten ..