eisblümchen
15.04.2009, 21:24
Hallo,
habe mich neu angemeldet, weil ich offene Fragen habe und hoffe, dass jemand von Euch diese beantworten kann. :)
Beziehe Hartz IV und habe einen Weiterbildungsgutschein für eine Umschulung erhalten.
Vorher hatte ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (ebenfalls für eine Umschulung) gestellt, weil ich aus medizinischen Gründen in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Dieser wurde negativ beschieden. Momentan läuft das Widerspruchsverfahren. In der Zwischenzeit wurde dann der Weiterbildungsgutschein von der ARGE ausgestellt und ich kann ab 01.06. eine neue Ausbildung machen.
Momentan sieht es so aus, als würde das Widerspruchsverfahren positiv beendet werden und dem Antrag doch stattgegeben werden.
Kann mir irgendjemand den Unterschied erklären zwischen
Umschulung bei der DAA mit Weiterbildungsgutschein der ARGE
positiver Bescheid des ArbAmtes für Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (damit wollte ich auch die Umschulung machen) ?
Habe ich Vorteile dadurch, dass ich die Umschulung dann evtl. durch das Arbeitsamt finanziert bekomme?
Gibt es beim Arbeitsamt die Anrechnung des Einkommens einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Einstehensgemeinschaft ebenso wie bei der ARGE oder ist es egal, wenn ich mit jemandem zusammenwohne?
Ist beim Fahrgeld etwas anders?
Ooooh, ich hoffe, dass irgendjemand von Euch Antworten hat. Ich sage schon mal danke fürs Lesen und für Ratschläge
:-P
das Eisblümchen
habe mich neu angemeldet, weil ich offene Fragen habe und hoffe, dass jemand von Euch diese beantworten kann. :)
Beziehe Hartz IV und habe einen Weiterbildungsgutschein für eine Umschulung erhalten.
Vorher hatte ich bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (ebenfalls für eine Umschulung) gestellt, weil ich aus medizinischen Gründen in meinem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten kann.
Dieser wurde negativ beschieden. Momentan läuft das Widerspruchsverfahren. In der Zwischenzeit wurde dann der Weiterbildungsgutschein von der ARGE ausgestellt und ich kann ab 01.06. eine neue Ausbildung machen.
Momentan sieht es so aus, als würde das Widerspruchsverfahren positiv beendet werden und dem Antrag doch stattgegeben werden.
Kann mir irgendjemand den Unterschied erklären zwischen
Umschulung bei der DAA mit Weiterbildungsgutschein der ARGE
positiver Bescheid des ArbAmtes für Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (damit wollte ich auch die Umschulung machen) ?
Habe ich Vorteile dadurch, dass ich die Umschulung dann evtl. durch das Arbeitsamt finanziert bekomme?
Gibt es beim Arbeitsamt die Anrechnung des Einkommens einer eheähnlichen Gemeinschaft oder einer Einstehensgemeinschaft ebenso wie bei der ARGE oder ist es egal, wenn ich mit jemandem zusammenwohne?
Ist beim Fahrgeld etwas anders?
Ooooh, ich hoffe, dass irgendjemand von Euch Antworten hat. Ich sage schon mal danke fürs Lesen und für Ratschläge
:-P
das Eisblümchen