Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Immer noch keine Ruhe vom Amt
birgit17
02.08.2005, 23:27
Hallo
ich war vom 01.07.2004 bis zum 30.05.2005 arbeitslos. Am 28.4.05 beantragte mein Arbeitgeber eine Förderung für meine Einstellung. Am 25.05.05 ging meine Meldung auf Einstellung beim AA ein. Für den Zeitraum vom 01.06.05 bis zum 26.06.05 erhielt ich trotz Abmeldung noch ALG1.
Meinen ersten Lohn erhielt ich am 2.7.05. Heute, am 2.8.05 habe ich ein Schreiben vom AA erhalten, in dem steht, daß ich meiner Plficht nicht nachgekommen sei, und mich beim AA abgemeldet hätte. Daher wäre die Zahlung auch zurückzuzahlen. Dieser Sachverhalt ist ja definitiv falsch. Ich habe mich fristgerecht abgemeldet. Das Amt hat gepennt. Muß ich das Geld wirklich zurückzahlen oder hab ich noch eine Chance. Ich hab ja im Juni nur das Geld vom AA erhalten. Ausserdem hab ich doch nichts falsch gemacht. Kann mir jemand helfen?
Betroffener
02.08.2005, 23:31
:welcome: Birgit,
so richtig klar ist mir leider auch nach zweimaligem Lesen nicht geworden, ab wann Dein Arbeitsvertrag begonnen hat.
Ich vermute mal zum 01.Juni 2005.
Dann gibt es natürlich eine Überzahlung seitens der Agentur, die zu erstatten ist (Lohn/Gehalt und auch ALG I werden nachschüssig für den zurückliegenden Monat geleistet). Dein am 2.7. auf Deinem Konto verbuchtes Gehalt ist das für Juni.
Wehren würde ich mich allenfalls gegen die falsche Behauptung, daß Du Dich nicht abgemeldet hast, weil sowas gerne in den Akten vermerkt wird.
Wie kannst Du Deine Abmeldung ggf. nachweisen?
birgit17
03.08.2005, 00:05
Ich bin seit dem 1.6.05 beschäftigt. Das Geld ist für den Monat Juni, das stimmt. Hab ich keine Chance, obwohl die geschlafen haben? Ich habe vom AA schriftlich, dass ich meine Abmeldung am 25.5.2005 gemacht habe.
Die werfen mir doch vor, ich hätte meine Pflicht verletzt. Hab ich doch nicht. Warum muß ich das Geld zurückzahlen?
Wie sieht es denn mit der Verjährung oder so aus?
Vielen Dank
StephanK
03.08.2005, 07:09
Hallo Birgit,
das Geld behalten zu wollen, obwohl es Dir nicht (mehr) zustand, geht nicht; das ist klar.
Die Frage ist nur, was in dem Schreiben der AA steht: wird der ALG-Bescheid widerrufen oder wird er aufgehoben (das ist ein Unterschied).
Bei der Aufhebung muss dann noch mal zwischen den Gründen unterschieden werden, die eine Aufhebung erlauben:
SGB X § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung (nur) für die Zukunft aufzuheben. Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse (also ggf. auch rückwirkend) aufgehoben werden, soweit (...)
2. der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebenen Pflicht zur Mitteilung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen istIn einer Aufhebung nach Nr. 2 läge tatsächlich ein Vorwurf Dir gegenüber, den Du besser nicht in Deiner Akte stehen lassen solltest.
Versuche das erst mal gütlich mit der AA zu klären; wenn sie mauert, hilft nur ein Widerspruch.
birgit17
03.08.2005, 08:50
Es steht ganz genau:
Die Bewilligungsentscheidung ist aus folgenden Gründen AUFZUHEBEN:
Und dann wird § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zur Begründung herangezogen.
Darin steht "Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit ...
...der Betroffene wusste oder nicht wusste, WEIL ER DIE ERFORDERLICHE SORGFALT IN BESONDERS SCHWEREM MAßE VERLETZT HAT, dass der sich aus dem Verwaltungsakt ergebende Anspruch kraft Gesetzes zum Ruhen gekommen oder ganz oder teilweise weggefallen ist."
So. Mit den AA hab ich jetzt 2 mal telefoniert. Die sagen ganz klar, ich habe mich rechtzeitig abgemeldet, wissen die auch. Trotzdem unterstellen die mir, daß ich dass oben gemacht habe. Die lassen nicht mit sich reden. Wenn ich meine, im Unrecht zu sein, sollte ich Widerspruch einlegen. Toll.
Da denkt man, man hat endlich Ruhe und jetzt das. Was kann es denn für Folgen haben, wenn ich keinen Widerspruch einlegen würde?
Die zitieren da etwas, daß die komplett aus dem Zusammenhang gerissen haben und dann berufen die sich auf den oben genannten Paragraphen. Ist das normal? Den eingeschobenen Satz mit der Sorgfalt haben die in der Begründung weggelassen und dann am Ende den § in Klammern gesetzt. Zuerst dachte ich okay. Shit, musste zurückzahlen, aber als ich den § gelesen habe, bin ich aus allen Wolken gefallen. Die pennen und ich bin ein "VERBRECHER"??? Kann doch nicht sein. Wirklich, armes Deutschland. :-x
Vielen Dank fürs zuhören und fürs antworten :-)
StephanK
03.08.2005, 09:12
Danke für die Erläuterung; jetzt ist es auch klar. Am 25.05.05 ging meine Meldung auf Einstellung beim AA ein.Das war eindeutig rechtzeitig. Wenn das Amt Wochen oder Monate braucht, um seiner EDV klarzumachen, dass birgit 17 nicht mehr im Leistungsbezug ist, dann ist das das Problem des Amtes.
Dein Problem ist aber, dass in solchen Fällen telefonisch überhapt gar nix geht - das ist schlicht das ungeeignete Medium. Bittle leg gegen die Rückzahlungsverpflichtung schriftlich Widerspruch ein mit der gleichen Begründung, die Du auch hier geschrieben hast.
Wohlgemerkt: es geht bei alledem nicht um's Geld; Deine Rückzahlungsverpflichtung besteht zweifellos. Thema ist vielmehr, ob Du Deine Mitteilungspflicht verletzt hast oder das Amt was verbaselt hat, und Dein Gedanke ist durchaus richtig, dass Du das nicht auf Dir sitzen lassen solltest.
birgit17
03.08.2005, 13:47
Danke Stephan!
Ich werde jetzt erst einmal Widerspruch gegen diesen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid einlegen. Sehen wir mal, was dabei rumkommt.
nochmals Danke.
Ich melde mich, wie es ausgegangen ist.
:?
birgit17
03.08.2005, 13:51
[quote="StephanK"]In einer Aufhebung nach Nr. 2 läge tatsächlich ein Vorwurf Dir gegenüber, den Du besser nicht in Deiner Akte stehen lassen solltest.
Was kann das denn für Auswirkungen haben, wenn so etwas in meiner Akte steht?
:patsch:
StephanK
03.08.2005, 13:55
Was kann das denn für Auswirkungen haben, wenn so etwas in meiner Akte steht?Momentan keine, aber wenn es z.B. mal um eine Ermessensleistung geht, bei der die Behörde so oder so entscheiden kann, kann so ein Eintrag schon schaden, weil der Eindruck entsteht, Du würdest Deine Pflichten gegenüber der Arbeitsagentur nicht erfüllen - und so etwas ist dann nicht ohne Einfluss.
Auf der anderen Seite musst Du natürlich abwägen, ob es Dir die Mühe wert ist.
birgit17
03.08.2005, 14:00
Also, auch wenn meinem Widerspruch stattgegeben wird, dann wird eine andere Formulierung gesucht und ich muß es definitiv zurückzahlen. Egal, auch wenn der Fehler nicht bei mir lag.
StephanK
03.08.2005, 14:06
Ja, so ist es: das Geld steht Dir nun mal für den fraglichen Zeitraum definitiv nicht zu, aber es wurde Dir nur deswegen überwiesen, weil das Amt geschlampt hat und nicht etwa, weil Du zu schummeln versucht hättest. Um diesen Unterschied geht es.
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