PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf Wohngeldmitarbeiter an ALGII verweisen?


Helen
17.04.2009, 13:47
Hallo, ich habe einen Antrag auf Wohngeld gestellt und die Mitarbeiterin meinte, dass ich statt Wohngeld ALGII beantragen soll.
Ich bin selbständig, bekommen Gründungszuschuss (300€, da zweite Phase), das aber fast vollständig für Krankenversicherung aufgebraucht wird. Im Moment habe ich fast keine Aufträge und mein Mann bekommt nur eine Rente, deswegen reicht uns das Geld vorn und hinter nicht.
Trotz allem möchte ich keine ALGII beantragen, da ich noch Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahle und ich beführchte, dass ich durch die Beantragung des Arbeitlosengeld II, den Anspruch aus meinen einbezahlten Versicherungsbeiträgen für freiwillige Arbeitslosenversicherung verliere. Beim Arbeitsamt konnte mir keiner die Auskunft gegeben, ob es möglich ist, dass man ALGII bekommt und gleichzeitig in freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen kann.
Darf die Mitarbeiterin des Wohngeldes mich auf ALGII so zusagen "verschieben"?
Und ist es möglich, dass man ALGII bekommt und gleichzeitig in freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen kann?
Für die Antworten wäre ich sehr dankbar!:patsch:

Ich bin es nicht
17.04.2009, 15:05
hallo Helen ..

es ist richtig , das du keinen Wohngeldanspruch hast ....... wenn eure Einnahmen unter dem Existensminimum liegen ..

andere Frage : wie lange zahlst du schon in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ?

bei 12 Monaten hat sich ja ein Anspruch aufgebaut ..

nun könntest du dich arbeitslos melden , bräuchtest jedoch deine selbständige Tätigkeit NICHT aufgeben ..

dürftest jedoch diese Tätigkeit nicht mehr als 14, 9 Stunden wöchentlich ausüben .. ( also unter 15 Std. ) ..

etwaig würde dann sogar ein Anspruch ( also mit ALG I ) auf Wohngeld entstehen ..

durch das vorübergehende ALG I werden häufiger wirtschaftliche Engpässe von Unternehmern überbrückt ..

Janet9
17.04.2009, 17:54
Hallo Helen,

um Wohngeld beziehen zu können, braucht man ein Mindesteinkommen, welches ihr anscheindend nicht erreicht. Daher ist es völlig richtig, dass eure SB euch in Richtung ALG II verweist. Wohngeld ist nur ein Mietzuschuss, d.h. ihr müsst euren Lebensunterhalt und die Miete annähernd selbst sicherstellen können um Wohngeld beziehen zu können. Könnt ihr das durch euer Einkommen und Vermögen nicht, seit ihr beim ALG II richtig.

Gruß,
Janet9

Helen
22.04.2009, 08:23
Leider habe ich nicht gefunden, wie man kommentieren kann, deswegen versuche ich jetzt auf diesem Weg, weiter nachzufragen.
Wie hoch muss das Mindesteinkommen sein? Gibt es dazu ein Gesetzhinweis oder Richtlinien? Ich habe bei goolgen keine genaueren Antworten dazu gefunden.
Unserer Sohn gibt uns jeden Monat ca.150-200€, soll ich das bei der Wohngeldstelle auch angeben als Einkommen?
Und wegen freiwillgen Arbeitslosenversicherung: ich habe bis jetzt 11 Monate lang eingezahlt, also ist noch kein Anspruch entstanden. Das jetzt zu verlieren ist mir wirklich zu schade...

Dirk_.
22.04.2009, 08:52
Hallo Helen,

also soweit ich informiert bin kenne ich das so:

Sozialhilferegelsatz + Warmbruttomiete + Strom + ggf. Beiträge Krankenversicherung = Mindesteinkommen

Also 351€(ALGII)+ Miete+Strom+ Beiträge= Mindesteinkommen.

Hier habe ich dir noch eine Seite rausgesucht, wo viele Fragen was Wohngeld angeht beantwortet werden.

Wohngeld (http://www.wohngeld.de/wohngeld.de_neu/portal/allg_wg6.aspx)

Unserer Sohn gibt uns jeden Monat ca.150-200€, soll ich das bei der Wohngeldstelle auch angeben als Einkommen?

Wie dazu, auf die Hand, aufs Konto. Was bekommt dein Sohn, Gehalt,Lohn ALGII?
Also wenn Er noch bei euch wohnt dann würde ich das nicht angeben, da ja das evtl. Gehalt deines Sohnes schon in die Berechnung mit einfließt. Und da dies ja intern bei euch passiert, ist das auch sclecht nachweisbar.
Aber hier denke ich wird dir meine Koleggin Janet heute Abend noch etwas dazu schreiben.


Gruß
Dirk

Janet9
22.04.2009, 18:23
Hallo Helen,

das mit dem Mindesteinkommen hat ja mein Kollege Dirk schon beantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen außer das der Strom schon im Regelsatz nach dem SGB II enthalten ist. Heizkosten müsst Ihr noch mit dazu rechnen, falls diese nicht in der Miete enthalten sind. Ihr müsst also durch Einkommen, ggf. Kredite und / oder Vermögen nachweisen, dass Ihr euren Lebensunterhalt und die Miete sicherstellen könnt. Der Regelsatz wären jeweils 316,00 € für euch beide.

Wohnt Dein Sohn der euch 150 - 200 € monatlich gibt mit bei euch? Wenn ja müsst Ihr sowieso sein Einkommen mit angeben. Wie ihr das Geld dann innerhalb der Familie aufteilt bleibt euch überlassen.

Wenn euer Sohn nicht mehr mit bei euch lebt, müsst ihr diese Zahlungen angeben. Das ganze wird dann als Unterhalt angerechnet und zählt natürlich auch zum Mindesteinkommen.

Gruß,
Janet9