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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ihr Kontakt zu einer Beratungsstelle


Schocomann
17.04.2009, 23:10
Hallo zusammen,

Leider ist es nun so das ein Freund (19) von mir folgende Situation hat. Er wohnte in Sachsen Anhalt und hat "stress" mit seiner Mutter. Vater gibt es nicht mehr. Er hat noch einen Bruder und dieser lebt nun zusammen mit der Mutter bei einem neuen Lebensgefährten. Soweit so gut...

Der Freund hat nun seinen Wohnort geändert und sich in NRW umgemeldet bei einer neuen Adresse und lebt bei Freunden. Er selbst hat kein Einkommen, ist aber willig und wurde sogar mit einem Antrag auf ALG-2 sowie einer 1€ Job Vorschlag zur wiederanmeldung erstmal zurück geschickt. Die ARGE sagte auch das er Gelder beziehen kann. Beim eigentlichen Termin war kurz und knapp klar das er kein Geld, weder für Unterkunft noch für den Lebensunterhalt, beziehen kann. Grund: Die Eltern (Mutter) muss dafür aufkommen.

Er selbst hat ein zerrüttetes Verhältnis zur seiner Mutter und sie kann Ihn eh nicht aufnehmen in der neuen Wohnung des Lebensgefährten, da diese mit knapp 60m² schon für die drei nicht ausreichen würde sowie die Finanziellen mittel ebenfalls nicht ausreichend sind. Der Freund ist aber wegen der doch deutlich besseren Möglichkeiten auf Arbeit "umgezogen" und wird nun von den Ämtern in Stich gelassen. Er solle von seinem Jugendamt in Sachen Anhalt die bestätigung der zerütteten Verhältnismäßigkeiten beibringen dann wäre alles kein Thema. Aber telefonisch bekommt er keine Hilfe und er kann nicht "mal eben" nach Sachen Anhalt fahren um das beizubringen. Das Jugendamt vor Ort verweisst ebenfalls auf das in SA und auf die ARGE die eben nicht helfen will bis dieser Bescheid da ist. Kann diesem jungen Freund (19) nicht geholfen werden? Oder ist die entrechtung in Deutschland ein zwingendes MUSS damit die Jugend sich nen Strick nehmen muss. Kann es sein das es besser wäre unter der Brücke zu pennen um endlich Hilfe zu bekommen? Oder gibt es hier eine mögliche Lösung.

Bitte um Antwort.

:wut:

efge
18.04.2009, 00:34
:welcome: Schocomann,

wahrlich keine prickelnde Situation für Deinen Freund.

Aber telefonisch bekommt er keine Hilfe und er kann nicht "mal eben" nach Sachen Anhalt fahren um das beizubringen. Das Jugendamt vor Ort verweisst ebenfalls auf das in SA und auf die ARGE die eben nicht helfen will bis dieser Bescheid da ist.

Hier sollte es jedoch m.E. eine Ämterhilfe geben, sodass das Jugendamt in NRW die entsprechenden Bestätigungen des Jugendamtes in Sachsen Anhalt anfordert.

Um dem Jugendamt auf die Sprünge zu helfen, rate ich Euch bzw. Deinem Freund, dass Ihr Kontakt zu einer Beratungsstelle aufnehmt. Eine recht pfiffige ist bei Euch in der Nachbarstadt:

Tacheles e.V.
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

Tel.: 0202-31 84 41

Gruß
effge