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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bezieht sich das Arbeitslosengeld nur auf die letzte Kündi?


BecksTown
19.04.2009, 18:25
Hallo, habe mal eine für mich persönlich sehr wichtige Frage.Ich habe in den letzen 2 Jahren 16 Monate bei drei verschiedene Firmen gearbeitet. Bei den letzen 2 würde ich entlassen wegen unzuverlässigkeit bei meiner letzten Tätigkeit wurde ich ganz normal entlassen war also nicht mein verschulden steht auch so in der Arbeitsbescheinigung. Ich habe für Donnerstag einen Termin zur Antragsabgabe und denke das ich eine Sperre bekomme werde wollte mal hier fragen ob jemand vielleich in der gleichen Situation war und mir sagen kann was passieren kann.

Seebarsch
19.04.2009, 19:29
Hallo BecksTown,
:welcome:
die Prüfung der Sperrzeit bezieht sich grundsätzlich nur auf die Beschäftigung, die für den Eintritt der Arbeitslosigkeit ursächlich ist, also die letzte!
Da kann dir nach deinen Schilderungen nichts geschehen!
:razz:

BecksTown
19.04.2009, 19:50
Oh man das hoffe ich sehr.Danke für deine Antwort, habe jetzt wieder ein wenig Hoffnung :-)