shayen39
03.08.2005, 12:57
Hallo ihr Lieben,
kann mir jemand sagen, ob mein Sachbearbeiter für Harz 4 die Miete direkt an meinen Vermieter überweisen darf, obwohl ich ihm die Erlaubniss dafür nicht erteilt habe.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das er dafür mein schrifftliches Einverständniss braucht.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, reagiert er aber nicht und überweist die Miete weiterhin direkt an den Vermieter.
Wir leben hier in einem kleinen Kaff und Sachbearbeiter und vermieter sind sehr gut bekannt( ob das vielleicht was damit zu tun hat??? :mymind: )
Da ich mich in einem Mieterrechtsstreit befinde und mein Anwalt mir sagte, das ich zur Mietkürzumg berechtigt bin, will ich diese natürlich auch durchsetzten.( Ziehe aber zum 01. 10. um und werde dann auch kein Harz 4 mehr beziehen müssen)
Deswegen möchte ich die Miete selber überweisen und an mich ausbezahlt bekommen.
Was kann ich jetzt tun?
Eine schriftliche Beschwerde, die ich laut Auskunft des Arbeitsamts an den Bürgermeister unserer Gemeinde richten sollte( wir müssen hier für harz 4 zur Gemeindeverwaltung nicht zum Arbeitsamt), hab ich schon eingereicht, jedoch keinerlei Reaktion bekommen.
Ich bin für jeden Tipp dankbar, habe nämlich noch nicht eine einzige Antwort dazu im Netzt finden können.
Danke euch schon mal
shayen
kann mir jemand sagen, ob mein Sachbearbeiter für Harz 4 die Miete direkt an meinen Vermieter überweisen darf, obwohl ich ihm die Erlaubniss dafür nicht erteilt habe.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das er dafür mein schrifftliches Einverständniss braucht.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, reagiert er aber nicht und überweist die Miete weiterhin direkt an den Vermieter.
Wir leben hier in einem kleinen Kaff und Sachbearbeiter und vermieter sind sehr gut bekannt( ob das vielleicht was damit zu tun hat??? :mymind: )
Da ich mich in einem Mieterrechtsstreit befinde und mein Anwalt mir sagte, das ich zur Mietkürzumg berechtigt bin, will ich diese natürlich auch durchsetzten.( Ziehe aber zum 01. 10. um und werde dann auch kein Harz 4 mehr beziehen müssen)
Deswegen möchte ich die Miete selber überweisen und an mich ausbezahlt bekommen.
Was kann ich jetzt tun?
Eine schriftliche Beschwerde, die ich laut Auskunft des Arbeitsamts an den Bürgermeister unserer Gemeinde richten sollte( wir müssen hier für harz 4 zur Gemeindeverwaltung nicht zum Arbeitsamt), hab ich schon eingereicht, jedoch keinerlei Reaktion bekommen.
Ich bin für jeden Tipp dankbar, habe nämlich noch nicht eine einzige Antwort dazu im Netzt finden können.
Danke euch schon mal
shayen