Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss bei ALGII wenn vorher ALG bezogen wurde
Biberzahn
05.04.2005, 12:32
Hallo,
ich habe bis 31.12.04 ALG bezogen. Im Januar 05 habe ich ALG II bantragt. Der Antrag wurde abgelehnt da ich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe und mein Freund berufstätig ist. Ich habe mehrfach gelesen das es sowas wie einen Zuschuss oder Überbrückung geben soll wenn man vorher ALG bezogen hat.
Hat jemand Ahnung wie das abläuft und was da sonst noch für Voraussetzungen sind etc.?
Gruß
Biberzahn
Betroffener
06.04.2005, 01:48
@Biberzahn,
habe Deine Frage irgendwie übersehen.
Ist denn das Thema mit Deiner Krankenversicherung schon geklärt ?
Wenn Du die selber bezahlen musst, kommt immer noch keine Bedürftigkeit bei raus für ALLG-II, wenn für Dich und Deinen Freund die Regelsätze angerechnet werden ?
Also zum Zuschuss.
Maximal bis zwei Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengeldes (jetzt ALG-I) kann bei Beantragung von ALLG-II ein Zuschuss gewährt werden, der einen Differenzbetrag zwischen dem ALG-I + eventuell erhaltenem Wohngeld zu ALG-II nach einem mir unverständlichen Schlüssel errechnet.
Maximal werden im ersten Jahr 160 Euro, im zweiten Jahr 80 Euro als monatlicher Zuschuß gezahlt. Damit soll der Sprung von ALLG-I auf ALLG-II etwas abgefedert werden.
Voraussetzung ist aber der Bezug von ALLG-II.
Die Formel dafür steht in der FAQ (unten in meiner Signatur)
Biberzahn
06.04.2005, 08:57
@ Betroffener
Hallo,
also mit der Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags bin ich immer noch beschäftigt. Nach meiner Berechnung werden wir auf jeden Fall bedürftig. Der Antrag auf Kostenübernahme liegt jetzt seit drei Wochen beim Amt. Mein Widerspruch ist auch noch nicht bearbeitet. Der liegt seit fast 10 Wochen beim Amt. Ich weiss garnicht mehr wie oft ich jetzt schon nachgefragt hab. Heute mache ich mich wieder auf den Weg! Ich muss heut auch noch zum Zahnarzt. Bekomme ne Krone. Ich muss der Ärztin erstmal den Sachverhalt schildern und hoffen das sie trotzdem meinen nicht mehr vorhandenen Schneidezahn ersetzt.
Die Berechnung von Zuschuss nach Erhalt von ALG I ist ja total bescheuert. Sorry, aber dafür brauch man ja bald ein Diplom. Wie paradox das ganze. Wenn ich sowieso Geld bekomme, habe ich auch Anspruch auf den Zuschuss. Wenn ich garnix bekomme habe ich auch keinen Anspruch auf den Zuschuss. Ja ne, is logisch. Es war ja schon immer so das nur da was hinzukommt wo schon genug ist.
Ich werd da heut mal den Herrn Sachbearbeiter mit löchern. Bin gespannt was der mir wieder schönes erzählt.
Im übrigen habe ich für mich jetzt beschlossen, wenn da heut wieder nix raus kommt, zum Sozialgericht zu gehen und zu klagen. Mir reicht´s!
Lieben Dank für deine Info.
Gruß
Biberzahn
Betroffener
06.04.2005, 12:30
@Biberzahn,
vor dem Gang zum Gericht solltest Du hier mal reinschauen:
http://www.arbeitslosennetz.de/modules.php?name=Tutoriaux&rop=tutoriaux&did=110
Dann wäre das Thema "Wohngemeinschaft" ja möglicherweise auch noch mal auf zu rollen.
Den Anwalt dazu solltet ihr sehr gründlich aussuchen, denn gerade im Sozialrecht gibt es recht wenige und noch weniger wirklich gute. Die normalen Anwälte machen sowas mehr nebenbei ohne den nötigen Enthusiasmus.
Auch eine Rückfrage bei den Verbraucherzentralen könnte hier hilfreich sein.
Erst mal Viel Erfolg beim Zahnarzt
Biberzahn
06.04.2005, 13:16
@ Betroffener
Hallo,
ich muss mal schnell ganz lieben Dank sagen für die vielen Info´s. Ich hab gemerkt, wenn man sich nicht selber schlau macht, also solche Foren nutzt wie diese, dann geht man baden.
Ich bin echt froh, das ich auf dieses Forum gestossen bin und man hier fragen kann was man möchte und immer eine vernünftige Antwort bekommt.
Also auch lieben Dank an die Leute die dieses Forum Moderieren, gestalten und bearbeiten.
Gruß
Biberzahn
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