Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anrechenbares Einkommem
Waldkuckuck
24.04.2009, 08:52
Hallo zusammen,
eine kleine Frage, ein Verwandter hat meiner Freundin ein monatliches Darlehen gewährt, damit sie nicht das verzinste Bafög Darlehen in Anspruch nehmen muss.
Nun frage ich mich, ob dieses Darlehen zum anrechenbaren Einkommen bei einem Wohngeldantrag zählt?
Ich habe darüber schon viel widersprüchliches gelesen. Die einen sagen ja, die anderen sagen nein?!?
Auf dem Amt fragte ich die Sachbearbeiterin ob ein Darlehen zählt, sie sagte Nein, der Bescheid spricht allerdings eine andere Sprache, das Darlehen wurde voll angerechnet!
Da dies ein Folgeantrag ist, habe ich nun auch ein bisschen Angst, dass das Amt irgendwelche Rückzahlforderungen stellt, da das Darlehen im Verlauf des ersten Jahres begann, wir dies aber nicht meldeten, da es sich schlicht und einfach um ein freiwillig angehäuften Schuldenberg handelt, der lediglich unverzinst ist. Im Prinzip aber nichts anderes wie Kredit ist.
Grüße
Hallo Waldkuckuck,
das ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters zu der man nicht viel sagen kann.
Im Allgemeinen werden Darlehen nicht als Einkommen angerechnet. Das normale BaföG als Bankdarlehen oder ein Kredit der KfW-Bank wäre nicht angerechnet wurden, da es auf jeden Fall zurück gezahlt werden muss.
Bei privaten Darlehen insbesondere von Verwandten ist es eine Ermessensentscheidung und kommt auch auf die Form des Darlehensvertrages an. Wenn es gar keinen Vertrag gibt, wird das Dalehen angerechnet. Wenn es einen Vertrag gibt, muss der Antragsteller
durch einen schriftlichen Darlehensvertrag die Höhe des Darlehens, seine Laufzeit, die Höhe der vereinbarten Zinsen sowie die verbindliche Rückzahlung nachzuweisen. Insbesondere muss ein Rückzahlungszeitraum festgelegt wurden sein. Steht in dem Vertrag z. B. drin das, dass Geld zurück gezahlt werden muss, wenn der Antragsteller selbst Geld verdient, dazu in der Lage ist das Geld zurück zu zahlen etc., ist also die Rückzahlung von einer Bedingung abhängig die noch völlig ungewiss ist, wird i.d.R. nicht von einem echten Darlehen ausgegangen und das ganze als Einkommen angerechnet.
Ich glaube aber nicht, dass es zu einer Rückforderung kommen wird. Ansonsten wird die Antragstelleri vorher angehört und kann ja angeben, dass sie gedacht hat das Darlehen nicht als Einkommen gelten und die Einkommenserhöhung daher nicht mitgeteilt hat.
Gruß,
Janet
Waldkuckuck
25.04.2009, 21:37
Vielen Dank für die Antwort.
Tja, hätte ich das vorher gewusst, hätten wir natürlich so ein Vertrag aufgesetzt. Schade, im Nachhinein mag ich damit nun auch nicht mehr antanzen.
Auf jeden Fall beruhigend ist Deine Einschätzung, dass es nicht zu einer Nachzahlung kommen dürfte. Ich habe schon ganz schön geschwitzt...
Allerdings wollten die auch genau wissen seit wann wir denn dieses Darlehen beziehen - ich hoffe da kommt nichts mehr, und wenn doch, kann mein Bruder ja immernoch einen entsprechenden Vertrag anfertigen?
Grüße
Allerdings wollten die auch genau wissen seit wann wir denn dieses Darlehen beziehen - ich hoffe da kommt nichts mehr, und wenn doch, kann mein Bruder ja immernoch einen entsprechenden Vertrag anfertigen?
Grüße
Und diesen dann zurück datieren oder wie soll das funktionieren? Das wäre dann meiner Meinung nach schon Betrug, da anscheinend kein Darlehensvertrag derzeit besteht und nur um Wohngeld zu erhalten bzw. nicht zurück zu zahlen angefertigt wird. Das würde ich an eurer Stelle nicht machen, da sich spätestens bei der Vorlage der SB sicherlich fragt, warum der Vertrag denn nicht bei der letzten Antragstellung vorgezeigt wurde.
Gruß,
Janet9
Waldkuckuck
27.04.2009, 10:18
Das war auch nur so ein Gedankengang, ich habe nicht vor wegen einem Monat (es geht beim aktuellen Antrag lediglich um den März) einen großen Aufstand zu starten.
Naja und Geld zurück zu zahlen nur weil wir keinen Vertrag aufgesetzt haben - zumindest in unserer Familie verzichtet man auf solche Förmlichkeiten, es handelt sich schliesslich um meinen Bruder, also einen Verwandten der keinerlei Verpflichtungen uns gegenüber hat, aber uns auch nicht, auch wenn er Besserverdiener ist, eine Menge Geld mal eben so schenken will - empfinde ich, betrügerisch ist vielleicht das falsche Wort, wenigstens als unfair.
Aber egal, unfair behandelt fühlen sich auf subjektiver Ebene wahrscheinlich die meisten Menschen immer und immer wieder.:?
Xiaobaitu
23.07.2009, 07:20
guten morgen,
ich habe eine ähnliche frage, die sich zwar auf ALG2 allgemein und nicht speziell auf Wohngeld bezieht, aber bei der es um fast den gleichen Fall geht
falls der Beitrag hier komplett falsch ist, bitte verschieben oder kurz schreien.
die letzten 2-3 Monate habe ich finanzielle Unterstützung durch einen Bekannten erhalten. Es waren immer mal wieder einzelne Beträge (gesamt ca 2500 Euro) Da ich von Hartz allein schon monatlich 150 Euro selbst zur Miete aufbringen musste, eine Stromnachzahlung erforderlich war usw, hatte er mir diese Möglichkeit angeboten, um überhaupt leben zu können.
Nun lief ALG2 zum 30.06 aus, bei einem Folgeantrag sollte ich dann die Kontoauszüge vorlegen. Aus der Angst heraus, dieses "Privatdarlehen" konnte rückwirkend als Einkommen gerechnet werden und aus der Unsicherheit, was dann auf mich zukäme, habe ich die Unterlagen nicht eingereicht, sondern diesen Monat mit den Rücklagen aus dem privaten Darlehen überbrückt. Nun kann ich jedoch keine weiter Zeit mehr überbrücken :(
Jetzt habe ich jedoch Arbeit über eine Zeitarbeitsfirma. ich werde Überbrückung, sowie wahrscheinlich ergänzende Hilfe benötigen.
Ich habe per Mail das Amt informiert und gebeten, mir mitzuteilen, wie das mit den Anträgen für beides sich gestaltet, jedoch noch keine Antwort.
Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, würde es ausreichen, einen "Darlehensvertrag" mit festgesetzter Rückzahlungsrate einzureichen?
Wenn das Amt es trotzdem als Einkommen anrechnet, muss ich Hartz für die 2-3 Monate zurückzahlen? Wenn ja, wird mir die Möglichkeit gegeben, dieses als Rate zu tun? Oder wird es dann so gerechnet, dass das Geld ja quasi noch ein paar Monate reichen würde und eine Sperre verhängt???
Als ich darüber mit jemanden in meinem Bekanntenkreis sprach, wurde gesagt, es hätt neulich in irgendeiner Zeitung ein Artikel über ein neues Urteil gestanden, dass Darlehen nicht mehr als Einkommen angerechnet werden dürfen, da es ja keine Schenkung ist.. weiß da jemand etwas drüber??
Gruß
xiaobaitu
Xiaobaitu
23.07.2009, 07:53
habe gerade ein Urteil geschickt bekommen, was vielleicht ganz interessant für solche Fälle ist
http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=888
Du bist mit Deinem Beitrag hier wirklich falsch. Wohngeld und ALG II werden nach zwei völlig unterschiedlichen Gesetzen gewährt, daher kann ich nichts dazu sagen wie es mit Darlehen beim ALG II aussieht.
Xiaobaitu
24.07.2009, 22:55
würdest du den beitrag verschieben, oder soll ich ihn rübersetzen und hier löschen?
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