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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man 1-Euro-Job vorzeitig beenden für AV?


Annelie
24.04.2009, 15:54
Hallo

Mein LG hat am 15.06.08 einen 1-Euro-Job für 12 Monate angefangen bei einem neuen sozialen Projekt und macht diesen sehr gern. Nun hat ihm der AG einen (vorerst) befristeten Arbeitsvertrag für genau diese Stelle angeboten. Beginnen würde dieser Vertrag am 01.05.09 und eigentlich schien alles am Laufen... auf einmal flattert jetzt ein Schreiben von ArbeitPlus rein, dass der 1-Euro-Job nicht vorzeitig beendet werden kann sondern vertragsgemäss bis zum 15.06.09 laufen muss und er erst danach einen Arbeitsvertrag unterschreiben darf. Das geht aber nicht - der Vertrag läuft definitiv ab dem 01.05. und wenn er nicht kann bekommt ihn ein anderer... heisst wegen 6 Wochen 1-Euro-Job würde er dann ab Mitte Juni wieder dauerhaft zuhause sitzen und Hartz IV beziehen anstatt zu arbeiten.

Mein LG ist von Geburt an körperlich schwerbehindert und hat auf dem regulären Arbeitsmarkt keinerlei Chancen. Dieses Projekt war nach vielen Jahren Arbeitslosigkeit endlich eine Möglichkeit, mal "richtig" zu arbeiten und wenigstens für einige Zeit vom Arbeitsamt unabhängig zu sein. Er hat sich so reingekniet für diesen Vertrag und nun das... Dachte immer der Sinn der 1-Euro-Jobs ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wie kann es dann sein, dass man während dessen kein anderes Arbeitsverhältnis beginnen darf??? Kann man dagegen irgendwie vorgehen um den Vertrag noch zu retten?

Gruss

Annelie

Dirk_.
24.04.2009, 16:21
Hallo Annelie,

Wenn dieser Arbeitsvertrag (befristet oder nicht) sozialversicherungspflichtig ist und Er praktisch aus dem Bezug rausfällt, dann ist alles Blödsinn von Seite des Amtes.

ARBEIT geht vor jeder Maßnahme vor.

Wieviele Stunden würde dein LG denn da arbeiten und vor allem, wieviel würde Er verdienen( nur mal grob)??
Ich glaub diese Frage müßtest du noch beantworten, damit man(n) klare Antworten geben kann.

Nicht das ich das jetzt falsch verstanden habe und dein LG nur einen Minijob macht. Und selbst dann darf Er diesen machen und müßte den 1€Job zeitlich mit dem Minjob vereinbaren können.

Gruß
Dirk

Annelie
24.04.2009, 16:55
Hallo Dirk

Es wäre eine Vollzeitstelle, ganz normal sozialversicherungspflichtig und ja, wir würden damit (endlich) aus dem Bezug rausfallen.

Genau DAS ist uns ja so wichtig, endlich weg vom Arbeitsamt... und es wäre für uns ein erheblicher finanzieller Gewinn, denn wir bekommen sowieso nur ein paar Euro ergänzendes ALG II, weil mein Gehalt knapp unter der Grenze für die Bedarfsgemeinschaft liegt. Bisher geht es in erster Linie darum, dass die KK für ihn gezahlt wird, sonst nichts. Also wäre sein Gehalt jetzt ein echtes Plus auf dem Konto...

Eigentlich war ich ja auch der Meinung, dass Arbeit immer vor Massnahme geht, deshalb hat uns dieser Bescheid ja so überrascht. Vor allem so ohne Begründung :confused:

Gruss

Annelie

ela1953
24.04.2009, 21:01
Paragraphen habe ich jetzt nicht, aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis vorgeht.

Ich würde jedenfalls den Arbeitsvertrag unterschreiben und den EEjob schmeißen.