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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsbescheinigung fehlt noch:


knatterende
26.04.2009, 18:17
der Freund meiner Tochter konnte die letzte Arbeitsbescheinigung noch nich abgeben, weil sein damaliger Arbeitgeber Diese ihm noch nicht aushgehändigt hat. Kann er dadurch eine Sperre bekommen?

Marsleuchte
26.04.2009, 18:40
Hallo,

wenn er nachweisen kann das es nicht seine Schuld ist, gibt es keinen Grund für eine Sperre.



MfG
Marslicht

efge
26.04.2009, 22:27
Als Ergänzung zum Beitrag von Marslicht:

1) Bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erheblich sein können (Arbeitsbescheinigung); dabei hat er den von der Bundesagentur hierfür vorgesehenen Vordruck zu benutzen. In der Arbeitsbescheinigung sind insbesondere

1. die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers,
2. Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und
3. das Arbeitsentgelt und die sonstigen Geldleistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat,

anzugeben. Die Arbeitsbescheinigung ist dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.

SGB III - § 312 Arbeitsbescheinigung (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html)

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die AfA direkt den ehemaligen Arbeitgeber anschreibt und ihn auf seine Mitwirkungspflicht hinweist. :razz:

Musicus
28.04.2009, 19:44
Als Ergänzung zum Beitrag von Marslicht:



SGB III - § 312 Arbeitsbescheinigung (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__312.html)

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die AfA direkt den ehemaligen Arbeitgeber anschreibt und ihn auf seine Mitwirkungspflicht hinweist. :razz:


Aber nur, wenn man nachweisen kann, dass man sich drum gekümmert hat.

Mir geht's da ähnlich, ich bin seit 16.4. arbeitslos und konnte bisher keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen, da ich noch keine Arbeitsbescheinigung vorliegen habe. Weder von der vorletzten Firma (hatte die Bescheinigung an den damaligen Insolvenzverwalter geschickt) noch von der letzten. Allerdings meinte mein Anwalt, die konnten das ja bisher noch nicht ausstellen, weil ja noch meine Klage lief (halte ich aber für Blödsinn, wenn ich dem Güteangebot jetzt nicht zugestimmt hätte und das Verfahren noch weiter laufen würde, könnte ich ja für die gesamte Dauer des Verfahrens nix beantragen ... von irgendwas muss man ja leben). Beim Amt habe ich die Auskunft erhalten, dass ich erst Eigenbemühungen nachweisen muss, bevor ich Amtshilfe bekomme. Sprich, ich muss eine angemessene Frist warten (7-10 Tage), dann nochmal schriftlich auffordern (per Einschreiben), wenn nach einer weiteren angemessenen Frist nix passiert, dann hilft die AfA.

efge
28.04.2009, 22:20
Sprich, ich muss eine angemessene Frist warten (7-10 Tage), dann nochmal schriftlich auffordern (per Einschreiben), wenn nach einer weiteren angemessenen Frist nix passiert, dann hilft die AfA.

Stimmt, und danke für die Ergänzung. :)

Den gleichen Kappes hatte ich mal selbst erlebt und es ist nicht erfreulich.