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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss ich weiter fahren, als die von mir angegebenen KM auf dem Vorber.bogen?


sari2110
28.09.2006, 10:18
Ich werde ab 01.01.2007 arbeitslos, da mein Zeitvertrag endet. Im Oktober habe ich einen Termin bei der Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur. Ich war noch nie Arbeitslos und kenne mich null mit solchen Dingen aus....
Von manchen Kollegen und Bekannten habe ich nun gehört, dass die Arbeitsagentur unserer Stadt wohl nicht gerade berühmt dafür ist, neutral und umfassend zu beraten.

Vielleicht könnt ihr mir mal schon vorab eine Fragen, die mich brennend interessiert, beantworten; dann kann ich bei meinem Termin gezielt nachhaken. Durch das Internet habe ich mich auch schon gewühlt; aber meist bekommt man dann nur Paragrafen in dem berühmten Juristen-Deutsch zu lesen.


Nun zu meinem Problem:
Ich habe gehört, dass ich von der AA auch Arbeiten angeboten bekomme, die außerhalb dem Umkreis (20 km) liegen, den ich auf dem Bogen zur Vorbereitung des Vermittlungsgespräches angegeben habe.
Mein Mann (Student) und ich haben zwei mal in der Woche nur ein Auto zur Verfügung; da mein Mann sein Auto an zwei Tagen in der Woche an seine Mutter ausleiht. Er bekommt als "armer Student" in "Gegenleistung" einen Zuschuss zum Benzin und den Steuern/Versicherung.
Also müssen wir an diesen beiden Tagen zusammen fahren. Die Uni ist zum Glück ganz nah an meinem jetzigen Arbeitsplatz - aber wenn ich 100 km weiter weg müsste, wäre das mit dem einen Auto unmöglich....
Und das zweite Auto mit meinem Minigehalt voll zu finanzieren, ginge auch nicht - eins müssten wir verkaufen. Zum Thema öffentliche Verkehrsmittel: wir wohnen in einem kleinen Dorf am A**** der Welt, wo morgens und abends jeweils ein Bus fährt; es gibt auch keine Bahnanbindung.

Meine Frage dazu:
Kann die AA verlangen, dass ich weiter fahre, als die von mir angegebenen Kilometer? Oder kann die AA sogar verlangen, extra ein Auto anzuschaffen (falls wir jetzt nur eins hätten) oder umzuziehen (wo wir doch im Elternhaus von meinem Mann günstig in der Einliegerwohnung wohnen können und gerade alles neu gemacht haben)?
Irgendwie bin ich total verzweifelt, da ich nicht weiß, was da auf mich zukommt.... :( Vielleicht könnt ihr mich mal aufklären.

Seebarsch
28.09.2006, 21:00
Hallo sari 2110,
erst einmal herzlich willkommen hier im Forum !

Gleich ins eingemachte:
Die Verfügbarkeit und Zumutbarkeit ist bei Alg 1 Empfängern derart geregelt, dass bei einer Vollzeitbeschäftigung tägliche Pendelzeiten von 2,5 Stunden hingenommen werden müssen.
Gibt man an, dass man ein Auto hat, gelten diese Zeiten fürs Auto, ansonsten für öffentlichen Verkehrsmittel.
Mit den von Dir angegebenen 20 Km kann es sehr schnell passieren, dass Dir die Verfügbarkeit aberkannt wird und Du keine Leistungen erhältst.
Schau bitte zu, dass Du das vor dem 01.01. bei Deinem Vermittler/in korrigiert bekommst.