Hinkelstein
03.08.2005, 21:08
Moin Moin. Erstmal danke an Stephan für die umgehende Antwort auf mein letztes Problem. Habe gleich die genannten Links bearbeitet und bin jetzt glaube ich schlauer. Trotzdem gibt es noch eine weitere Unstimmigkeit:
Ich bin seit 2003 von meiner Frau dauernd getrennt. Die Scheidung ist eingereicht und läuft. Mit meiner neuen Freundin - bezieht auch ALG2 - lebe ich zusammen mit ihren 3 Kindern in einer Wohnung. Jetzt muss ich auch ALG2 beantragen. Wir möchten nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Wohngemeinschaft berechnet werden.
Was muss ich im Antrag unter II Persönl. Verhältnisse ankreuzen?
Dauernd gerrennt lebend seit 2003 denke ich ja mal. Bin ich aber auch im Sinne der angestrebten WG allein stehend?
Weiteres Problem: Nach Aussage meiner getrennten Frau sieht mich das Amtsgericht laut Scheidungsantrag in einer eheähnlichen Beziehung lebend mit meiner jetzigen Freundin. Gibt es "Querverbindungen" vom Arbeitsamt zum Amtsgericht-Familiengericht bzgl. Nachfragen? Könnte dies zu einem Problem bzgl. der angestrebten WG werden?
Wie immer Fragen, Fragen. Hoffe erneut auf Eure Hilfe. Besten Dank im Voraus.
Ich bin seit 2003 von meiner Frau dauernd getrennt. Die Scheidung ist eingereicht und läuft. Mit meiner neuen Freundin - bezieht auch ALG2 - lebe ich zusammen mit ihren 3 Kindern in einer Wohnung. Jetzt muss ich auch ALG2 beantragen. Wir möchten nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Wohngemeinschaft berechnet werden.
Was muss ich im Antrag unter II Persönl. Verhältnisse ankreuzen?
Dauernd gerrennt lebend seit 2003 denke ich ja mal. Bin ich aber auch im Sinne der angestrebten WG allein stehend?
Weiteres Problem: Nach Aussage meiner getrennten Frau sieht mich das Amtsgericht laut Scheidungsantrag in einer eheähnlichen Beziehung lebend mit meiner jetzigen Freundin. Gibt es "Querverbindungen" vom Arbeitsamt zum Amtsgericht-Familiengericht bzgl. Nachfragen? Könnte dies zu einem Problem bzgl. der angestrebten WG werden?
Wie immer Fragen, Fragen. Hoffe erneut auf Eure Hilfe. Besten Dank im Voraus.