PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dauernd getrennt lebend- Familienstand im Antrag?


Hinkelstein
03.08.2005, 21:08
Moin Moin. Erstmal danke an Stephan für die umgehende Antwort auf mein letztes Problem. Habe gleich die genannten Links bearbeitet und bin jetzt glaube ich schlauer. Trotzdem gibt es noch eine weitere Unstimmigkeit:
Ich bin seit 2003 von meiner Frau dauernd getrennt. Die Scheidung ist eingereicht und läuft. Mit meiner neuen Freundin - bezieht auch ALG2 - lebe ich zusammen mit ihren 3 Kindern in einer Wohnung. Jetzt muss ich auch ALG2 beantragen. Wir möchten nicht als Bedarfsgemeinschaft, sondern als Wohngemeinschaft berechnet werden.
Was muss ich im Antrag unter II Persönl. Verhältnisse ankreuzen?
Dauernd gerrennt lebend seit 2003 denke ich ja mal. Bin ich aber auch im Sinne der angestrebten WG allein stehend?
Weiteres Problem: Nach Aussage meiner getrennten Frau sieht mich das Amtsgericht laut Scheidungsantrag in einer eheähnlichen Beziehung lebend mit meiner jetzigen Freundin. Gibt es "Querverbindungen" vom Arbeitsamt zum Amtsgericht-Familiengericht bzgl. Nachfragen? Könnte dies zu einem Problem bzgl. der angestrebten WG werden?
Wie immer Fragen, Fragen. Hoffe erneut auf Eure Hilfe. Besten Dank im Voraus.

StephanK
03.08.2005, 22:52
Moin auch :D
Ich denke mal, die erste Frage ist, was Deine Freundin in ihrem Antrag angegeben hat und wie ihr Antrag beschieden wurde. Wenn sie beim Amt als alleinerziehende und -stehende Mutter geführt wird, ist das gut so und es sollte tunlichst nicht daran gerührt werden.
Im übrigen ist meine feste Meinung: wenn man den Begriff eheähnliche Gemeinschaft ernst nimmt, dann muss diese Ähnlichkeit sich auch auf die Ausschließlichkeit (der Ehe) erstrecken. Mit anderen Worten: neben einer noch bestehenden Ehe kann es gar keine eheähnliche Gemeinschaft geben, sondern nur irgendwelche Beziehungen, die eheähnlich jedenfalls gar nicht sein können. Insofern wäre es wahrscheinlich gar nicht schlecht, wenn das Scheidungsverfahren sich noch etwas hinziehen würde.
Nach der Scheidung wird das unter Umständen schon eine Wackelpartie, je nachdem, wie lange Ihr schon zusammen wohnt. Momentan jedenfalls musst Du wahrheitsgemäß getrennt lebend ankreuzen.

Querverbindungen zwischen Familiengericht und ALG II-Träger gibt es nicht, jedenfalls nicht "online" im Sinne eines laufenden Datenaustausches. Dass der Anwalt Deiner Ehefrau den Begriff "eheähnlich" benutzt dient nur dazu, plastisch darzustellen, dass die Ehe gescheitert ist (=Scheidungsvoraussetzung); dem würde ich im sozialrechtlichen Zusammenhang weiter keine Bedeutung beimessen.