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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verjährt ein Bewerbungskostenantrag?


Petra100
29.04.2009, 23:21
Hallo ihr Lieben!

Weiß jemand, wie lange man einen bereits 'gestellten Antrag' auf Gewährung von Bewerbungskosten einreichen kann?

Bei der ARGE ist nirgendwo zu lesen, ob es da eine Frist gibt, bis wann dieser eingereicht werden muss. Kann dieser verfallen und wenn ja, wo kann man das nachlesen oder etwas finden.

Wer darüber etwas weiß, der schreibe bitte einen Beitrag. Ich wäre dankbar für jede Hilfe.

LG Petra

Pharao
29.04.2009, 23:39
Hi

so viel ich weis gilt der immer 1 Jahr. Ausschlaggebend ist der "Beginn der Jahresfrist" die auf den Antrag steht.

Vergessen zu Schreiben: es gibt allerdings eine Grenze für die Erstattung für Bewerbungen, die glaube ich bei ca 250€ liegt.