Mari
28.09.2006, 14:05
Ich habe nicht schlecht geschaut als ich eben ein Änderungschreiben der ARGE Bottrop im Briefkasten hatte.
Mein 18 jähriger Sohn welcher zu meine Bedarfsgemeinschaft zählt, hat am 04.09.06 eine Maßnahme bei der GABS Bottrop angefangen. Ihm wurde gesagt er muss einen BAB Antrag stellen. Hat er dann natürlich gemacht.
Am 25.09.06 kam dann der Bescheid der zuständigen Arbeitsagentur Gelsenkirchen. Er bekommt 250 Euro im Monat BAB davon sind 192 Euro anrechbares Geld welches beim ALG 2 von mir berücksichtig und abgezogen wird. 57,80 Euro bleiben dann für Arbeitssachen und die Fahrkarte.
Das Arbeitsamt Gelsenkirchen hat für den Monat September 06 225 Euro an die ARGE Bottrop erstattet weil die ja am 01.09.06 für seinen Unterhalt und Mietanteil in Vorkasse gegangen sind.
Ab dem 01.10.06 erhalte ich also 192 Euro weniger von der ARGE bekomme aber das BAB Geld für Oktober erst am 01.11.06. Ich habe keine Freunde oder Bekannte die mir Geld leihen könnten, auch kann ich mein Konto nicht überziehen weil ich arbeitslos bin. Nach Abzug der laufenden Kosten wie Mieter, Strom, Telefon, Fahrkarte, Arbeitssachen, Versicherung bleiben uns knapp 150 Euro zum Leben über.
Wie soll man das schaffen??
Kann ich in Widerspruch gehen mit Widerspruch wegen nicht rechtmäßiger Bemessung der Regelleistung sowie Unterschreitung eines realitätsgerecht bemessenen Existenzminimums durch die Regelleistung?
Mein 18 jähriger Sohn welcher zu meine Bedarfsgemeinschaft zählt, hat am 04.09.06 eine Maßnahme bei der GABS Bottrop angefangen. Ihm wurde gesagt er muss einen BAB Antrag stellen. Hat er dann natürlich gemacht.
Am 25.09.06 kam dann der Bescheid der zuständigen Arbeitsagentur Gelsenkirchen. Er bekommt 250 Euro im Monat BAB davon sind 192 Euro anrechbares Geld welches beim ALG 2 von mir berücksichtig und abgezogen wird. 57,80 Euro bleiben dann für Arbeitssachen und die Fahrkarte.
Das Arbeitsamt Gelsenkirchen hat für den Monat September 06 225 Euro an die ARGE Bottrop erstattet weil die ja am 01.09.06 für seinen Unterhalt und Mietanteil in Vorkasse gegangen sind.
Ab dem 01.10.06 erhalte ich also 192 Euro weniger von der ARGE bekomme aber das BAB Geld für Oktober erst am 01.11.06. Ich habe keine Freunde oder Bekannte die mir Geld leihen könnten, auch kann ich mein Konto nicht überziehen weil ich arbeitslos bin. Nach Abzug der laufenden Kosten wie Mieter, Strom, Telefon, Fahrkarte, Arbeitssachen, Versicherung bleiben uns knapp 150 Euro zum Leben über.
Wie soll man das schaffen??
Kann ich in Widerspruch gehen mit Widerspruch wegen nicht rechtmäßiger Bemessung der Regelleistung sowie Unterschreitung eines realitätsgerecht bemessenen Existenzminimums durch die Regelleistung?