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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderungsbescheid zum 01.10.2006


Mari
28.09.2006, 14:05
Ich habe nicht schlecht geschaut als ich eben ein Änderungschreiben der ARGE Bottrop im Briefkasten hatte.

Mein 18 jähriger Sohn welcher zu meine Bedarfsgemeinschaft zählt, hat am 04.09.06 eine Maßnahme bei der GABS Bottrop angefangen. Ihm wurde gesagt er muss einen BAB Antrag stellen. Hat er dann natürlich gemacht.
Am 25.09.06 kam dann der Bescheid der zuständigen Arbeitsagentur Gelsenkirchen. Er bekommt 250 Euro im Monat BAB davon sind 192 Euro anrechbares Geld welches beim ALG 2 von mir berücksichtig und abgezogen wird. 57,80 Euro bleiben dann für Arbeitssachen und die Fahrkarte.

Das Arbeitsamt Gelsenkirchen hat für den Monat September 06 225 Euro an die ARGE Bottrop erstattet weil die ja am 01.09.06 für seinen Unterhalt und Mietanteil in Vorkasse gegangen sind.

Ab dem 01.10.06 erhalte ich also 192 Euro weniger von der ARGE bekomme aber das BAB Geld für Oktober erst am 01.11.06. Ich habe keine Freunde oder Bekannte die mir Geld leihen könnten, auch kann ich mein Konto nicht überziehen weil ich arbeitslos bin. Nach Abzug der laufenden Kosten wie Mieter, Strom, Telefon, Fahrkarte, Arbeitssachen, Versicherung bleiben uns knapp 150 Euro zum Leben über.

Wie soll man das schaffen??

Kann ich in Widerspruch gehen mit Widerspruch wegen nicht rechtmäßiger Bemessung der Regelleistung sowie Unterschreitung eines realitätsgerecht bemessenen Existenzminimums durch die Regelleistung?

StephanK
29.09.2006, 07:01
Wenn die Oktober-BAB wirklich erst am 1. November gezahlt wird, seit Ihr für den Oktober genau so bedürftig wie vorher auch und es kann nichts angerechnet werden. Maßgeblich ist immer der Kalendermonat.
Allerdings nehme ich an, dass die Oktober-BAB am 30. oder 31. Oktober ausgezahlt wird, so dass sie leider auch für Oktober anzurechnen ist.

Einen Widerspruch halte ich in diesem Fall für wenig sinnvoll, weil er einfach zu lange dauert.
Eine "Patentlösung" für dieses Problem habe ich leider nicht anzubieten; vielleicht fällt jemand anderes etwas ein.
So oder so wäre es nicht verkehrt, mit der ARGE zu reden, sie auf das Problem aufmerksam zu machen und zu fragen, wie mit der Situation umgegangen werden kann.

Mari
29.09.2006, 13:13
Danke Stefan für deine schnelle Antwort.
Ich habe schon mit der ARGE telefoniert, es ist wie es ist hat man mir gesagt wörtlich "sie werden schon nicht verhungern. Super oder....jeden Tag Tütensuppe vielleicht noch billiges Toast...dann überleben wir ja.

Gruß Mari

Seebarsch
30.09.2006, 11:29
Hallo mari,
es ist tatsächlich so, dass laufende Geldleistungen nachträglich für den Monat gezahlt werden. Sie müssen am letzten Werktag des Monats auf dem Konto gut geschrieben sein.
siehe auch § 337 SGB III
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Das ist übrigens ein altes Problem zwischen SGB III und SGB II oder Sozialhilfe, da hier gegenteilig gezahlt wird.