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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug, kurze Frage


Svenja1980
30.04.2009, 08:44
Hallo zusammen, habe eben Zufällig diese Seite gefunden und eine wichtige Frage.

Mein Partner und ich möchten gerne zusammen ziehen, wir leben wie folgt:

Ich, 2 Kinder (10 Jahre und 3 Monate) das Baby ist unser gemeinsamer Sohn.

Ich bekomme ALG2, da ich nur bis zum 4. Schwangerschaftsmonat gearbeitet habe. Nun gut, kann jetzt einen 400 € Job anfangen, habe schon die Zusage. Meine jetzige Miete ist 550,. inkl. NK + 250 € Gas im Monat. Zusätzlich zu den 400 € werde ich das Elterngeld erhalten + 2 x Kindergeld.
Mein LG ist selbstständig und sein einkommen variiert. Er wird höchsten 1200 € im Monat verdienen, wobei davon noch Rechnungen abgehen.

D.h. wir werde wahrscheinlich doch vom Amt abhängig bleiben :(

Aus meiner jetzigen Wohnung müssen wir raus, nicht nur da sie zu klein ist (50 qm, wovon der Flur schon 10 qm hat) sondern auch, weil sie feucht ist. Die Wände schimmeln, der Vermieter beseitigt es zwar immer mit Schimmelentferner, kommt aber immer wieder..

Wie wird das funktionieren wenn wir zusammen ziehen? Wie wird das berechnet???

Wie hoch darf die Miete der Wohnung sein und wie groß bei 4 Personen ???

Wir leben in Frankfurt am Main...

Wäre toll wenn wir eine Antwort bekommen würden

Dirk_.
30.04.2009, 09:42
Hallo Svenja1980 und willkommen im Forum,

lies dir dazu erstmal unsere FAQ durch:

FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

Danach denke ich haben sich ein paar Fragen erledigt.:engel:

Gleich vorweg, Er wird höchsten 1200 € im Monat verdienen, wobei davon noch Rechnungen abgehen.
Die offenen Rechnungen interesieren das Amt nicht.
Und ob ihr aufstockend ALGII bekommt könnt Ihr hiermit mal ausrechnen.
Da könnt Ihr ja mal ein paar Zahlenspiele damit machen.

ALGII-Rechner (http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html)


Gruß
Dirk

Svenja1980
30.04.2009, 10:02
Hallo Dirk,

danke werde es mir durchlesen.

Ja, aber das sind Firmenrechungen wie: Krankenversicherung, Ausgaben für benötigte Materialien etc. wenn er diese Kosten nicht zahlt kann er gleich zumachen! Er ist gerade im Aufbau, Aufträge sind vorhanden, aber noch nich ausreichend....

Dirk_.
30.04.2009, 10:28
Hallo Dirk,

danke werde es mir durchlesen.

Ja, aber das sind Firmenrechungen wie: Krankenversicherung, Ausgaben für benötigte Materialien etc. wenn er diese Kosten nicht zahlt kann er gleich zumachen! Er ist gerade im Aufbau, Aufträge sind vorhanden, aber noch nich ausreichend....

@Svenja,

diese Art von Rechnungen sind natürlich von deinen Freund zu bezahlen. Ganz klar. Anhand von seinem Einkommen errechnet sich ja dann der aufstockende ALGII-Satz.

Hat dein Freund ein Buisnessplan-seminar mitgemacht, bzw. hat er dem Amt einen solchen Buisenessplan vorgelegt?

Ich glaub sogar, das die Arge bei jemanden der sich selbstständig macht, sowas Bedingung ist und Er so einen Plan haben sollte.

Aber da schau ich noch mal nach.

Gruß
Dirk