Hallöchen, habe eine Frage?!
Und zwar bin ich alleinerziehend mit einem Kind und beziehe Harz IV! Soll jetzt demnächst bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen, wo mein Einkommen 1300 Euro Brutto beträgt; Zur Zeit beziehen wir von der Arbeitsgemeinschaft 805,- Euro!
Wie wird das berechnet? Entfällt die Hilfe komplett?
Liebe Grüße Padde :P
StephanK
04.08.2005, 11:48
:welcome: Padde,
das kommt drauf an! Und zwar darauf, was netto übrig bleibt. Dein Einkommen wird auf das ALG II angerechnet, aber nicht das Bruttoeinkommen (dann bliebe natürlich nix über), sondern das Nettoeinkommen, das folgendermaßen berechnet wird: Brutto minus
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 SGB II bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (d.h. die steuerlichen Werbungskosten, z.B. Fahrtkosten),
6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach § 30 SGB II.
Dieser § 30 SGB II ist leider auch ein bisschen kompliziert:
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten (d.h. obiges zuerst abziehen) monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag
1. in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 Euro,
2. zusätzlich in Höhe von 30 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 400 Euro übersteigt und nicht mehr als 900 Euro beträgt und
3. zusätzlich in Höhe von 15 vom Hundert bei dem Teil des Bruttolohns, der 900 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 500 Euro beträgt,
abzusetzen.
Musst Du viel rechnen! :lol: Wenn weniger als 805 Euro übrig bleiben, gibt es noch aufstockendes ALG II dazu.
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