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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschüsse? Leistungen?


Pheline
06.05.2009, 14:12
Hallo, ich bin 28 Jahre und habe gerade erfahren das ich schwanger bin.
Nach 10 Jahren Berufstätigkeit wurde mir aus betrieblichen Gründen gekündigt und mittlerweile beziehe ich Hartz4. :?

Situation: Partner ist vorhanden, berufstätig, ca. 1800 € netto, er ist auch der Vater des Kindes, wir leben aber nicht zusammen und werden das auch erst in ca. 7 Monaten ändern, da wir gerade mal 5 Monate zusammen sind.

Meine Frage an euch, Ist es überhaupt möglich unter diesen Gegebenheiten Leistungen für Schwangerschaftskleidung etc. zu beantragen? Der Gedanke plagt mich sehr dass mein Partner auch noch für diese Dinge aufkommen müsste, obwohl wir nichtmal unter einem Dach wohnen. Ich komme mir total schäbbig vor.....

Steht mir überhaupt irgendetwas zu solange ich noch allein lebe? :(

Marsleuchte
06.05.2009, 14:22
Hallo Pheline,

also dir steht schon was zu allerdings ab der 13 SSW, wenn Du auf den unteren link klickst, so beantworten sich Deine fragen von alleine.
Allerdings bei dem Verdienst von dem vater Deines Kindes, wirst Du aus dem ALG II fallen mit dem Zusammenzug.

Klick mich (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=6945)

Wenn Du unsere Suchfunktion nutzt, kommen da unzählige Beiträge.

MfG
Marslicht

Pheline
06.05.2009, 14:51
Danke für deinen Link der schonmal sehr hilfreich ist! Aber irgendwie weiss ich immer noch nicht ob ich überhaupt so einen Antrag auf Kleidung z.B stellen kann, wenn ich doch pratkisch gar nicht alleinerziehend wäre. Greift da nicht das Einkommen meines Partners? Oder nur wenn wir schon zusammenleben würden?
Sorry.. aber es ist alles so verwirrend.....

Ich bin es nicht
06.05.2009, 15:26
hallo Pheline ..

Aber irgendwie weiss ich immer noch nicht ob ich überhaupt so einen Antrag auf Kleidung z.B stellen kann, wenn ich doch pratkisch gar nicht alleinerziehend wäre. Greift da nicht das Einkommen meines Partners?

dein Partner wohnt doch erst einmal garnicht bei dir .. somit erziehst du das Kind alleine und hast Ansprüche ..

dann bekommst du ja auch noch den Alleinerziehendenzuschlag ..

dann bekommst du ebenfalls Kindergeld , Erziehungsgeld ..... naja , und von dem Vater des Kindes den Unterhalt ..

sorry - schwanger , da kenn ich mich nicht so mit aus , aber glaube mich erinnern zu können das der Vater des Kindes auch die gegenüber unterhaltspflichtig ist ?

aber hier kommen bestimmt noch Mama`s welche dir da genauer Auskunft geben werden ..:engel:

achso !!! nochwas .. Ich komme mir total schäbbig vor.....
QUATSCH !!! das brauchst du nun wirklich nicht .. nur weil du Mutter wirst ?

sei da mal ruhig stolz drauf und freue dich ..

Pheline
06.05.2009, 15:41
danke schön für deine ausführliche Antwort :) ja wir freuen und ja auch riesig!!!!!!!!!!!! Aber alles andere hat halt einen bitteren Nachgeschmack. Mein Partner sagt immer : Schatz, in 2 Jahren lachen wir über das alles. Ich hoffe :razz:

Ich bin es nicht
06.05.2009, 15:53
na wenn noch was ist , so stell ruhig hier im Forum die Fragen .. Antwort bekommst du eigentlich immer ..

Mein Partner sagt immer : Schatz, in 2 Jahren lachen wir über das alles. Ich hoffe :razz:

sag deinem Partner mal , er ist ein kluger Mann !!!

Optimismus ist sowieso etwas , was einen schneller und zielstrebiger nach vorne bringt ..

dann erst einmal alles Gute für euch " drei " ..:razz:

Marsleuchte
06.05.2009, 16:13
Na das liest man doch gerne Ich bin´s!

Was aber unbedingt noch zu beachten ist, nichts von einem möglichen Zusammenzug erzählen der noch in der Ferne liegt, das reicht auch 2 Wochen vor dem Umzug!
Sie werden da recht schnell hellhörig und das muß nicht sein.


RL für Alleinstehende (Eckregelsatz) 359,Euro
RL für Kinder von 0 – 5 Jahren 215 Euro

MB für Schwangere ab Beginn der 13. Woche 61 Euro
MB für Alleinerziehende mit einem Kind unter
7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern unter 16 Jahren 61 Euro

gültig ab 01.07.2009 !!!!


Ich habe Dir hier noch einmal ein paar Zahlen aufgeführt die für Dich interessant werden.

MfG
Marslicht

trinity4
07.05.2009, 22:02
MB für Alleinerziehende mit einem Kind unter
7 Jahren bzw. 2 u. 3 Kindern unter 16 Jahren 61 Euro... müssten 36 % der Regelleistung (= dann 359 €) sein, somit 129 €.

*klugscheißmodus-off-und-zwinker*

Gruß
Trinity

Marsleuchte
07.05.2009, 22:11
Na da mache wir doch das ganze rund und somit ist alles geklärt.

Auf den Anhang bitte achten!


MfG
Marslicht

AnitaK
07.05.2009, 23:15
Hm ich hab da jetzt auch mal eine blöde Frage bezüglich Mehrbedarfszahlung.

Wenn man jetzt zb am 15. Juni in der 13. Woche ist. Sollte man dann den Mehrbedarf mit Ende Juni anteilig ausgezahlt bekommen oder ist das dann schon im vohinein Ende Mai dabei?

Lg Anita

Marsleuchte
08.05.2009, 07:17
Guten Morgen Anita,

normal sollte es von alleine gehen, Du mußtest ja den Mutterpass vorlegen und dort steht welche SSW Du bist und ein wenig rechnen können Sachbearbeiter auch.
Ich würde an dieser Stelle mal darauf hinweisen und ob da was anteilig ausgezahlt wird mag ich zu bezweifeln, weil im Fall eines Einkommens wird dieses auch voll angerechnet und nicht anteilig.


MfG
Marslicht

trinity4
08.05.2009, 08:14
Auch Mehrbedarfe werden anteilig berechnet, wenn der Anspruch darauf während des Monats eintritt ... und die Leistung sollte auch mit der Mai-Auszahung, also dem Alg II für Juni gezahlt werden.
Wie Marslicht bereits schrieb: "sollte" ...

Gruß
Trinity

AnitaK
30.05.2009, 20:40
So bin jetzt schlauer.

Die Arge hier hat den Mehrbedarf nicht jetzt Ende Juni mit überwiesen. Dieser wird dann in der 13. SSW überwiesen. Als ob nicht alles in einem Betrag gegangen wäre. Warum einfach, wenns umständlich auch geht ... (wegen einem Betrag von ca 16 Euro) :patsch: