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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist dieser 1€ Job "legal"?


Brabus
06.05.2009, 16:32
Hey liebe Community, ich habe hier mehr gelesen als geschrieben, aber da ich jetzt selbst ein Anliegen habe, meldete ich mich direkt hier an, wurde ja sowieso mal Zeit. :)

Also eins Vorweg, ich war früher schonmal in einem 1€ Job und da habe ich alles gemacht was mir gesagt wurde, weil ich immer Angst hatte, das ich direkt eine Sanktion bekomme wenn ich "Nein" sage.

Damals habe ich in einem "Jugenddorf" gearbeitet. Den Bereich in dem ich dort arbeitete nannte man "Hausmeisterei".

5 andere 1€ Jobber und Ich mussten folgende Tätigkeiten ausführen:

- Reifen wechseln / Öl wechseln von den Autos der Pädagogen die dort arbeiteten.

- Komplette Etage renovieren, alte Tapete runter, verputzen, neu Streichen.

- Ein Zimmer ausräumen um den dort lebenden Schimmel zu entfernen.

- Den Rasen der kompletten Anlage mähen + Sträucher kürzen

- Mehrere Umzüge, z.B. ein Zimmer komplett ausräumen, die Möbel usw. in einen Kleinbus mit Anhänger laden, und ca. 60Km fahren um dort die Möbel in die neue Wohnung wieder rein zu tragen und ordentlich aufstellen.

- Das Stahlgerüst einer Treppe wechseln.

- Den Flurboden eines Keller komplett aufreißen, Wasserleitungen verlegen und mit Beton wieder zu machen.

- Ziegelsteine die an einer Hauswand angebracht werden, mit dem Schlagbohrer entfernen.

- Eine neue Wand in einer Wohnung aufbauen.

Ein Bauunternehmen war ein paar Wochen dort, um ein großen Weg vor einem Gebäude der Anlage zu pflastern. Da wir aber so viele 1€ Jobber waren, gegen Ende ca. 8 Mann. Verschwand das Bauunternehmen, nur die bezahlten Pflastersteine blieben dort. Also mussten wir den gesamten Weg pflastern. Das ganze war sehr komisch, denn es sah so aus als wurde das Bauunternehmen kurze Hand abbestellt damit wir die ganze Arbeit machen, ist ja billiger....

Diese ganzen Tätigkeiten wurden natürlich erst ausgeübt nachdem wir den täglichen Rundgang machten, dieser sah so aus, das wir die ganzen Gehwege und Gebäudeeingänge fegten und von Müll befreiten.

Die oben genannten Wohnungen, sind die, von "schwererziehbaren" Jugendlichen die von diesem "Jugenddorf" betreut werden. Das wollte ich hier nur mal schnell erwähnen damit keine Missverständnise auftreten.

Ich habe noch nicht ganz verstanden, welche Tätigkeiten man ausüben darf und welche nicht. Wenn mir das bitte nochmal jemand für "Dummis" erklären würde wäre ich sehr dankbar.

Desweiteren bekam ich heute wieder ein Schreiben für einen 1€ Job:

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob) gemäß §16 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Sehr geehrter Herr ****,

im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:

Bezeichnung der Tätigkeit: Hilfsarbeiter/in ohne nähere Tätigkeitsangabe

Beschreibung / Anforderung: Einsatzbereiche in ****: (ca. 19Km von mir weg)
Forst und Naturschutz, Umweltwerkstatt,
Möbellager, Haustechnik, Hauswirtschaft, Garten
und Landschaftsbau.

Einsatzbereiche in ****: (ca. 17Km von mir weg)
Alles was oben aufgeführt ist + Inventarisierung
und/oder Restaurierung, Betreuung Jugendlicher.

Einsatzbereiche in ****: (Meine Stadt)
Alles was oben aufgeführt ist + Helfer KiTa

Tätigkeitsorte: verschiedene Standorte möglich
Maw.entschädigung: 1,50 € je Stunde
Zeitlicher Umfang: Stunden / wöchentlich
Lage und Verteilung: Vollzeit
Dauer der Tätigkeit: von 01.06.2009 bis 30.11.2009

Träger der Maßnahme: Verein für soziale Dienste und Arbeit im Kirchenkreis


Da ich nicht genau weiß ob die Beschreibung des Schreibens in Ordnung ist, möchte Ich gerne die Profis hier fragen.

Lieben Dank im Vorraus und schöne Grüße

Brabus

Dirk_.
06.05.2009, 17:19
Hallo und willkommen im Forum Brabus,

also um es mal knackig auf den Punkt zu bringen. Als 1€ Jober sollte man nur arbeiten verrichten, die zusätzlich sind.
Zusätzlich bedeutet: Alle arbeiten die keinen Aufschub dulden, sind NICHT zusätzlich und müssen auch so nicht gemacht werden.
Dazu steht dies hier im §261SGBIII:

(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.

§261 SGBIII Förderungsfähige Maßnahmen (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0326100)

Dazu muss ein solchen Job genauestens definiert sein!
Und wenn ich dann lese was du in deinem ersten 1€Job alles machen mußtest, da wird mir ja ganz anders.:shock:

Ein Bauunternehmen war ein paar Wochen dort, um ein großen Weg vor einem Gebäude der Anlage zu pflastern. Da wir aber so viele 1€ Jobber waren, gegen Ende ca. 8 Mann. Verschwand das Bauunternehmen, nur die bezahlten Pflastersteine blieben dort. Also mussten wir den gesamten Weg pflastern. Das ganze war sehr komisch, denn es sah so aus als wurde das Bauunternehmen kurze Hand abbestellt damit wir die ganze Arbeit machen, ist ja billiger....

Für sowas haben Gerichte schon Bußgeldder von bis zu 50.000€. verhängt:wut:

Dagegen klingt die Beschreibung deiner jetzigen Angebote ja richtig "Fürstlich".
Hast du denn noch ein Gespräch mit deinem SB, oder sollst du dich gleich entscheiden.

Ich würde mich evtl. im Vorfeld über den Verein für Soziale Dienste informieren(so gut es halt geht) und mir von meinem SB genauere Angaben geben lassen.
Kann gut sein, das der da aber auch nicht mehr weiss.

Also für mich klingen die Angebote auf den ersten Blick jetzt nicht unüblich.

Gruß
Dirk

Marsleuchte
06.05.2009, 17:33
Hallo Herr Kollege,


Träger der Maßnahme: Verein für soziale Dienste und Arbeit im Kirchenkreis


Träger ist hier????
Naaa, ja richtig erkannt die Kirche ist hier der Träger und die ALG II Träger arbeiten mit der Kirche zusammen.
Ist oft der Fall gerade im Bereich Altenheime weil diese oft über die Kiche geführt werden.

MfG
Marslicht

Brabus
07.05.2009, 01:21
Hallo Dirk und Marslicht, danke für eure Turboantworten, geht ja echt schnell hier. :sensationell:

Alle arbeiten die keinen Aufschub dulden

Kannst du mir das bitte mit anderen Worten erklären?

Das was im §261SGBIII steht, sagt mir noch weniger, komisch zu erklären, aber ich habe echt Schwierigkeiten solche Texte zu verstehen, daher die Bitte mir das leichter zu erklären....:oops:

Und wenn ich dann lese was du in deinem ersten 1€Job alles machen mußtest, da wird mir ja ganz anders.

Um nach deiner Aussage zu gehen, war das also verboten was ich da getan habe. An wen kann ich mich bei sowas wenden?

Dagegen klingt die Beschreibung deiner jetzigen Angebote ja richtig "Fürstlich".

Das ist die gleiche Beschreibung wie bei meinem letzten 1€ Job...

Hast du denn noch ein Gespräch mit deinem SB, oder sollst du dich gleich entscheiden.

Ich muss mich unverzüglich bei dem Verein für soziale Dienste melden und mich "anbieten". So war das bisher immer, ich muss also kein weiteres Gespräch mit meinem SB halten.

Ich würde mich evtl. im Vorfeld über den Verein für Soziale Dienste informieren

Mein letzter 1€ Job war auch bei diesem Verein, ich soll also wieder für die arbeiten.

Anbei wollte ich noch sagen, laut einem Amtsarzt zu dem ich gehen musste im Auftrag der ARGE, habe im rechten Fuß eine Deformation, die sieht man jetzt nicht oder so, aber irgendwas mit dem Knochen ist halt nicht in Ordnung.

Ich sollte dann an einer "Maurermaßnahme" teilnehmen, dort habe ich Bescheid gesagt das ich wegen meiner Fußdeformation keine Sicherheitsschuhe tragen kann, das wusste aber auch mein SB.

Nach telefonischer Absprache mit meinem SB teilte mir man mit, das ich vorrübergehend von der Maßnahme befreit bin, das ich zu einem Orthopäden gehen muss um mir Schuheinlagen anfertigen zu lassen.

Gesagt, Getan.

Ich ging also zu einem Orthopäden, schilderte mein Problem, und er sagte mir, das er mir ein Rezept für Schuheinlagen aushändigen wird.

Mit diesem Rezept ging ich dann zu einem Fachmann, er nahm das Rezept und meinte ich solle in ca. 4 Wochen nochmal reinschauen, bis dahin wären die Schuheinlagen fertig.

4 Wochen sind vergangen, ich ging nun los um mir die Schuheinlagen zu holen.
Der gute Mann sagte mir ich soll bitte die Schuhe ausziehen damit er die Einlagen richtig platziert.

Daraufhin sagte ich Ihm, das die Einlagen für die Sicherheitsschuhe gedacht sind, nicht etwa für meine Freizeit Schuhe.

Er machte große Augen und sagte mir: "Schuheinlagen sind laut der DIN in Arbeits/Sicherheitsschuhen verboten, jetzt wissen Sie das, aber was Sie mit den Einlagen zu Hause machen ist Ihnen übelassen, das sehe ich nicht..." und grinste mich dabei an...

Ich fragte Ihn höflich ob ich diesen Verbot schriftlich haben darf, doch er sagte DAS hat er nicht schriftlich, aber es würde in jedem Arbeitsvertrag unter "Sicherheitsvorschriften" stehen.

Soweit so gut. Ich ging zum Gebäude der "Maurermaßnahme", dort habe ich alles geschildert + des Verbots von Schuheinlagen in Sicherheitsschuhen.

Darauf hin rief er meinen SB an, dieser sagte Ihm, ich hätte mir Sicherheitsschuhe anfertigen lassen müssen. Telefongespräch war auch direkt wieder beendet.

Weiterhin teilte mir der Maßnahmeleiter mit, das es sich sowieso nicht mehr lohnt die Maßnahme erneut in Angriff zu nehmen, da diese sogut wie fertig ist.

Ok - dachte ich mir. Nach kurzem Smalltalk bin ich dann wieder gegangen und bin zu ARGE gefahren um meinem SB nochmal alles zu schildern.

Ich sagte Ihm, der Ortopäde hat sich meinen Fuß angeschaut & geröngt, kam dann zu dem Entschluss das mir Schuheinlagen helfen sollten. (Ich habe keine Ahnung von sowas, aber wenn ein Orthopäde mir das sagt dann muss es ja schon stimmen.)

Ich sagte auch meinem SB das ich kein Risiko mit den Schuheinlagen in Sicherheitsschuhen eingehen werde, da ich keine Lust auf Ärger mit der Berufsgenossenschaft habe.

Draufhin sagte er mir "Ich ging davon aus das Sie sich Sicherheitsschuhe anfertigen lassen und die Sache somit vom Tisch wäre."
Dann war das Thema gegessen. Er sagte nichts mehr dazu.

Jetzt habe ich ja dieses Schreiben bekommen wegen dem 1€ Job.
Werde dem Verein für soziale Dienste mitteilen das ich keine Sicherheitsschuhe tragen darf. Ich bin gespannt ob die mir sagen das es egal sei oder ob die mich nicht arbeiten lassen werden ohne Sicherheitsschuhe.

Ich hoffe nur, das mein SB mir dann nicht sagt "Sie hätten sich darum kümmern müssen"...denn weder bekam ich darüber irgendwas schriftliches, noch sagte er mir ich soll mir welche anfertigen lassen. Er sagte, wie oben bereits geschrieben, einfach nix mehr dazu.

Entschuldigt bitte das Ich hier einen Monstertext verfasst habe, aber so wisst Ihr ja jetzt komplett alles.:)

Freue mich auf Antworten von Euch.

LG Brabus

Dirk_.
07.05.2009, 09:23
Hallo Brabus,

also nochmal etwas verständlicher.
Nehmen wir mal ein Altersheim als Beispiel.
Dort hat man als 1€-Jober Tätigkeiten wie Zeitung vorlesen, evtl Spiele mit den Senioren zu machen oder Spaziergänge.
Wenn da jetzt einem älteren Menschen ein Mißgeschick passiert, dann darf man dich nicht auffordern die "Sauerei" wegzumachen. Weil eben dies keinen Aufschub duldet. Dieser Mensch muß ordentlich gewaschen, umgezogen,Bett neu beziehen und was weiss ich noch alles gemacht werden.
Und das müssen die Pfleger/rinen selbst erledigen. Das ist damit gemeint mit Kein Aufschub duldet.
Dagegen kann Zeitung vorlesen etwas auf sich warten lassen.

Dazu habe ich dir mal noch das hier gesucht:

Im öffentlichen Interesse liegen diese Arbeiten,
wenn das Arbeitsergebnis unmittelbar der Allgemeinheit
und nicht überwiegend erwerbswirtschaftlichen
Interessen dient. Im öffentlichen Interesse
liegen insbesondere auch gemeinnützige
Arbeiten.
In Düsseldorf werden z.B. Arbeiten als Hausmeister-
/ Handwerkshelfer, Betreuungs-/ Gemeindehelfer
oder auch Tätigkeiten als unterstützende
Leistungen im Bereich Büro/Verwaltung bei
verschiedenen Trägern (z.B. ZWD, Caritas, Diakonie,
Renatec, SWT und Ordensgemeinschaft)
angeboten.
Die erforderliche „Zusätzlichkeit“, ist vor allem
dann gegeben, wenn die Arbeiten ohne die Förderung
nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem
späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Um nach deiner Aussage zu gehen, war das also verboten was ich da getan habe. An wen kann ich mich bei sowas wenden?

Ja war es, weil siehe hier:
Reguläre
Beschäftigungsverhältnisse dürfen jedenfalls
nicht verdrängt oder beeinträchtigt werden.

Und das wurde ja mit dem Bauunternehmer damals bei dir so gemacht.
Ich kann keinen 1€-Jober einstellen der meine Grünanlagen pflegt, wenn dies bisher eine Landschaftsgärtnerei Firma erledigt hat.

Mekblatt 1€-Job (http://www.zwd.de/zwd/pdf/B12Jobs.pdf)


An wen kann ich mich bei sowas wenden?

Rechtsschutz

Die Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung kann aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sein. Solche Gründe sind eine unzumutbare Arbeit, nicht im öffentlichen Interesse oder nicht zusätzlich Aufgaben oder die Verletzung anderer gesetzlicher Vorschriften (Arbeitsschutz, Strafrecht). Erfolgt die Zuweisung durch einen einseitigen Verwaltungsakt (Bescheid), so kann durch Widerspruch nach § 68 die Überprüfung durch die Behörde abgefordert werden. Bei Zurückweisung des Widerspruchs durch die Behörde kann der Bescheid durch Klage beim Sozialgericht angefochten werden.
Agh mit Mae (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgelegenheit_mit_Mehraufwandsentschädigung)

Lies dir mal die Seite und die dazu gehörigen Links in aller Ruhe durch. Ich denke da steht soviel drin, das deine Fragen weitestgehend beantwortet sind.

Ich muss mich unverzüglich bei dem Verein für soziale Dienste melden und mich "anbieten". So war das bisher immer, ich muss also kein weiteres Gespräch mit meinem SB halten.

Also die Beschreibung dieser Jobs sind nun nicht sittenwidrig, von der Seite her ist es schwer hier gleich einen Widerspruch reinzuknallen.

Ich würde an deiner Stelle mich wieder bei dem Verein Vorstellen, aber gleich beim ERSTEN Gespräch klarstellen, das ich solche Arbeiten wie damals mit dem Pflastern auf keinen Fall wieder machen werde, sondern nur eben solche die zulässig sind.
Man wird dir sicherlich versichern, das deine Aufgaben allesamt rein zusätzlich sind. Kommt dann aber Arbeit auf dich zu, wo es dir komisch vorkommt, dann ab zum SB und dies zur Sprache bringen und Ihm auch gleich sagen daß du dir notfalls einen Anwalt dafür nimmst und die EGV in der diese Maßnahme drinstehen MUSS eben anfechten wirst, wenn Er den Ist-Zustand nicht ändert, sprich dich nicht aus der Maßnahme herausnimmt.

Nochmals, für soche Gaunereien sind etliche Zehntausende von Euros als Bußgeld nicht unüblich.

Werde dem Verein für soziale Dienste mitteilen das ich keine Sicherheitsschuhe tragen darf. Ich bin gespannt ob die mir sagen das es egal sei oder ob die mich nicht arbeiten lassen werden ohne Sicherheitsschuhe.

Genau das machst du.
Wenn du nun im Kindergarten oder sowas in der Art arbeiten sollst, dann benötigst du ja keine. Aber bei Tätigkeiten wo die Möglichkeit besteht, das dir was schweres auf den Fuß fallen könnte ist Schluß.Basta

Ich hoffe nur, das mein SB mir dann nicht sagt "Sie hätten sich darum kümmern müssen"...denn weder bekam ich darüber irgendwas schriftliches, noch sagte er mir ich soll mir welche anfertigen lassen. Er sagte, wie oben bereits geschrieben, einfach nix mehr dazu.

Und um hier mal eins Klarzustellen. Derjenige der dafür Sorge zu tragen hat, das der Arbeitsschutz durch ensprechende Kleidung gegeben ist, ist nicht dein SB oder die Arge sonder dein AG, eben dieser Verein.
Wenn die also auf Sicherheitsschuhe bestehen, dann sollen die das Geld dafür locker machen.

Den §§ dafür im Arbeitsschutzgesetz muss ich dir hierfür aber erstmal raussuchen, den hab ich jetzt nicht bei der Hand. Aber ich bin mir da zu 99,99999999% sicher.:)


So, uff und das am frühen Morgen.:sensationell:

Bei weiteren Fragen tue dir keinen Zwang an.:engel:

Gruß
Dirk