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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Mehrbedarf Alleine. u. wegen 8 Euro zuviel abgelehnt?


geradeaus
28.09.2006, 23:37
Hallo,
da ich wegen eines Pflegefalles(mein Vater) in das Elternhaus mit meiner kleiner Tochter(alleinerziehend)
gezogen bin und keine "Kaltmiete" mehr zahle,habe ich den Weiterbewilligungantrag auf ALG 2 wegen 8 Euro "zuviel" Einkommen ,abgelehnt bekommen.
Der Bedarf von mir und meiner Tochter beträgt ca.630 Euro im Monat und ich habe mit ALG1 (329Euro) ,Kindergeld und Unterhaltsvorschuss ca. 8 Euro für die Behörde zu viel.
Im Ablehnungsbescheid ist mir aber bei der Berechnung aufgefallen,das dieser "Mehrbedarfszuschlag" von 41 Euro
im Monat für 1 Kind über 7 bei Alleinerziehenden,fehlt.
Den ichsonst immer bekam.
Leider kann ich den Sachbearbeiter erst am Montag antreffen ,um das zu klären.
Vielleicht hat von Euch jemand eine Erklärung ,warum kein Mehrbedarf berechnet wurde.
Ist denn der weggefallen in der letzten Zeit?
Wundern tut mich ja nichts mehr!
Oder gibt es auch andere Gründe?
Ich sagte der Vertretung im Amt ,das ich mich ansich nicht erinnere,das ich nicht mehr alleinerziehend bin?!
Äusserts seltsam das ganze.
Da also Harz wegfällt für zumindest 3 Monate,denn dann läuft mein ALG 1 aus,möcht ich noch wissen,ob ich Ende Sept. noch mal Harz 4 bekomme,da es bis 30 Sept. bewilligt war.
Oder wurde ALG 2 am Ende des Monats für den nächsten Monat immer bezahlt?(Quasi im Vorraus)
Ich komme hier immer durcheinander.
Noch ne Frage:
Da ich vorher zur Miete wohnte u. für Abtrechnung2005 vom Vermieter Gutschriften bekam über Heizungskosten und Betriebskosten,habe ich diese Abrechnung dem Amt gegeben ,die von der Nachzahlung einen grossen Teil wiederhaben wollte.
Ist das Rechtens?
Noch habe ich die Nachzahlung nicht.
So ist das,da habe ich kräftig an Heizung gespart ,lieber die Jacke angezogen,als Heizung aufgedreht und das Gesparte muss wieder zurückgezahlt werden.
Frieren für den Steuerzahler.
Ab und zu iss man wirklich bescheuert.

Gruss Geradeaus.

StephanK
29.09.2006, 00:11
Ich bin mir keineswegs sicher, aber ich könnte mir vorstellen, dass der Alleinerziehendenzuschlag nicht mehr gewährt wurde, weil Du mit Deinem Vater zusammengezogen bist, also nicht mehr alleine mit Kind lebst. Der Umstand, dass Dein Vater pflegebedürftig ist und deswegen vermutlich jedenfalls nichts zur Kinderpflege beitragen kann und vielleicht auch nichts zur ~erziehung, wird dabei wohl schlicht ausgeblendet.

Im Gesetz heisst es aber, dass der Alleinerziehendenzuschlag dann gewährt wird, wenn sie mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen. Entscheidend ist also nicht etwa, dass außer Dir und Deinem Kind niemand anderer in der gleichen Wohnung lebt, sondern dass Du tatsächlich allein für das Kind sorgst.

Kann also gut sein, dass in dieser Richtung ein Fehler gemacht wurde. Dann wäre ein Widerspruch fällig, dessen Einlegung Du nachweisbar dokumentieren solltest, also entweder persönlich gegen Eingangsbestätigung abgeben oder per Einschreiben mit Rückschein schicken.

Alg II wird immer am Monatsanfang für den beginnenden Monat gezahlt.

Eine Rückzahlung von Heizkosten kassiert der Alg II-Träger (genauer: die Stadt oder der Landkreis) ein. Sparen hilft in dieser Hinsicht also nicht...

geradeaus
30.09.2006, 13:33
Danke erst mal für die Antwort.
Werde Montag zur ArGe gehen und wegen dem Mehrbedarf
Alleinerz. zuschlag ,vorsprechen.
Ich erziehe nach wie vor alleine das Kind.
Sonst sind sie doch auf den Ämtern immer so fenau bei den "Berechnungen",anscheinend aber nur ,wenn es zu ihren Gunsten ist.

Traurig finde ich auch ,das einem immer nur ein Sachbearbeiter in dem Punkt verb. Antwort geben kann.
Ubd wenn der nicht da ist,muss man wie in meinem Fall
auch noch warten auf den.
Gatte Freitag früh angerufen,keiner konnte mir was dazu sagen.