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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anwartschaftszeit ALG 1


Wayne Cocker
08.05.2009, 19:01
Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich habe mich am 29.10.08 Arbeitslos gemeldet. Ist nun also schon etwas her. Habe dazu folgende Frage:

Ich habe in der Zeit vom 1.1.07 bis zum 31.03.08 ein Praktikum mit anschliessender Diplomarbeit gemacht. Als Vergütung habe ich monatlich 500 Euro allerdings ohne Sozialabgaben da Diplomandenvertrag bekommen.

Vorher hatte ich vom 1.4 bis zum 31.10.06 sozialversicherungspflichtig gearbeitet also sieben Monate.

Nach der Diplomarbeit habe ich voll gearbeitet.

Wisst Ihr ob es für das schreiben einer Diplomarbeit bzw. eines Praktikums eine
Möglichkeit gibt die Anwartschaftszeit von 2 Jahren verlängern zu lassen?

Ich habe in den letzten Jahren also immer Vollzeit gearbeitet. Jedoch habe ich jetzt wohl durch die länge des Praktikums und der Diploamrbeit das Problem die 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachzuweisen.

Weiss jemand von euch ob es für solche Sonderfälle die Möglichkeit gibt Monate vorzuholen?


Besten Dank und schönen Gruss

Pharao
08.05.2009, 19:39
Hi,

ich denke nicht das es da eine Ausnahme gibt. Ist schon sehr deutlich geschrieben der Text beim A-Amt.


Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens zwölf Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.
Quelle: A-Amt