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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung


Musicus
10.05.2009, 14:37
Hallo Forum,

während ich letzte Woche meinen Vorstellungsmarathon hinter mich gebracht habe (Berufskraftfahrer ist definitiv nix für mich), hat mir die Arbeitsagentur 6 neue Vermittlungsvorschläge zukommen lassen, 5 davon für Zeitarbeitsfirmen.

4 davon sind für die nähere Umgebung hier (eines davon sogar für den gleichen Kunden, bei dem ich morgen über eine andere ZA einen Vorstellungstermin habe) oder für Regionen, die ich als "Wunsch" angegeben habe. Die 5. schlägt völlig aus dem Rahmen und genau die hat natürlich eine Rechtsbelehrung, alle anderen nicht.

Jetzt steht da, wenn ich mich ohne wichtigen Grund da nicht bewerbe, muss ich mit Sanktionen rechnen.

Frage: Was ist ein wichtiger Grund? Ist es ein wichtiger Grund, wenn ich eigentlich schon eine Stellenzusage habe? Die ist nämlich letzte Woche rausgekommen, ich habe mich aber noch nicht entschieden, da ich noch mehr aussichtsreiche Termine hatte, die ich gerne noch abwarten möchte.

Heißt, ich habe ab 1.6. definitiv eine neue Stelle, weiß nur noch nicht wo, und deshalb kein Interesse daran, mich bei einer Zeitarbeitsfirma zu bewerben in einer Region, wo ich nicht hin will (müsste dafür umziehen, weil es über 400km sind, und das mache ich für ZA definitiv nicht!). Zählt das als wichtiger Grund oder muss ich mich da jetzt ernsthaft drauf bewerben?

Musicus
10.05.2009, 14:46
Was vergessen:

Wie ist das eigentlich, wenn ich nachher vielleicht 3 Jobzusagen habe, mir quasi eine aussuchen kann, davon ein Stellenabgebot ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung war, muss ich dann dieses nehmen? Oder ist es ein wichtiger Grund, den Job nicht anzutreten, wenn ich stattdessen eine andere Stelle antrete?

Ich mein, wenn ich die Wahl zwischen ZA (VV) und Festanstellung habe, ist meine Entscheidung klar, oder? Selbst wenn ich für die ZA hier bleiben könnte und für die Festanstellung umziehen muss.

Pharao
10.05.2009, 16:16
Hi,

um es mal kurz & schmerzlos zu sagen : Wenn eine Rechtsbelehrung dabei ist, würde ich mich immer bewerben um Ärger aus dem weg zu gehen (mußt ja keine Musterbewerbung rauslassen) ! Lese hierzu auch mal die Hilfe/FAQ durch.

Eine Zusage (denke ich) reicht nicht aus (meiner Meinung nach) als wichtigen Grund, da es unverbindlich erstmal ist. Nur wenn du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, dann mußt du dich natürlich nicht mehr auf irgendwelche Stellen bewerben. Dem Amt mußt du das aber dann mitteilen ! Denn was wäre zB wenn du dich nicht bewirbst mit dem Grund das du eine Zusage hast und dann wird es nix mit der Zusage & dem Job?

Die 5. (verschläge vom amt) schlägt völlig aus dem Rahmen


Das spielt mal wieder überhaupt keine Rolle ob du der Meinung bist die Stelle ist nicht zutreffend oder ............

Jetzt steht da, wenn ich mich ohne wichtigen Grund da nicht bewerbe, muss ich mit Sanktionen rechnen.


Vergessen zu Schreiben: JA

Dirk_.
10.05.2009, 21:02
Hallo Musicus,

vielleicht 3 Jobzusagen habe, mir quasi eine aussuchen kann, davon ein Stellenabgebot ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsbelehrung war, muss ich dann dieses nehmen?

natürlich nicht!!
Wenn dieses Angebot dich aus der Hilfebedürftigkeit wirft, ist es egal ob dieser Job nun vom Amt mit einer Rechtsf.gewessen ist, oder ob du dir diese Stelle selbst gesucht hast.

Da hast du alle Entscheidungsfreiheit auf deiner Seite.

Selbst wenn ich für die ZA hier bleiben könnte und für die Festanstellung umziehen muss.

Genau so ist es.
Ich sehe schon Musicus, du weisst wie die Materie zu verstehen ist.:band:

Gruß
Dirk

Musicus
13.05.2009, 01:46
So, jetzt habe ich einen wichtigen Grund, mich da nicht zu bewerben.

Hatte heute eine Stellenzusage im Posteingang :D

Bei der Firma hatte ich mir am Freitag nach dem Gespräch schon gesagt, wenn die mich wollen, steht meine Entscheidung fest. Und die wollen mich :D
Find ich schon klasse, zumal ich die letzten 3 Jahre nicht in der Branche gearbeitet habe und meine Fachkenntnisse teilweise noch auf Berufsschulniveau sind, weil sie in der Praxis nie gefragt waren, noch dazu komm ich nicht aus der Region. Aber ich hab schon nen Arbeitsvertragsentwurf bekommen, die Konditionen sind klasse, das hätte ich hier in der Region brutto bekommen, was ich jetzt netto krieg.

Gut, dafür muss ich halt demnächst umziehen und solange Fahrtkosten von 190€ (Monatskarte S-Bahn) in Kauf nehmen (Auto wäre bei 5€ pro Tag, also noch teurer), aber immerhin zieh ich zu meinem Freund, wenn das mal keine guten Aussichten sind :D

Hach ich freu mich, hab nächste Woche Geburtstag, aber ein schöneres Geschenk kann nicht kommen.
Hab jetzt auch nen Termin in der Leistungsabteilung, um endlich meinen ALG-Antrag zu stellen, die fehlende Arbeitsbescheinigung ist grad nicht so wichtig, weil es ja erstmal nur um 6 Wochen Bezug geht, die fehlende Bescheinigung können die dann per Amtshilfe anfordern und dann den Bescheid ändern, die Gesamtbezugsdauer ist ja erstmal nicht so wichtig (23 Monate und 14 Tage hab ich ja bescheinigt).

Pharao
13.05.2009, 14:02
:laola: Viel Glück zum neuen JOB :sensationell:

x_anonymus_x
16.05.2009, 10:12
Hallo Musicus,

:laola: Viel Glück zum neuen JOB :sensationell:

auch von mir: herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg! :-P

x_anonymus_x

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