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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung


sergos
11.05.2009, 00:03
Hallo liebes forum
ich weiss nicht ob ich im richtigen bereich bin aber ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also zu meinen problemen ich bin verheiratet aber will mich von meinem Mann trennen.Habe 2 kinder im Alter von 14,16 jahren.wir wohnen in einer 3 Zimmer Wohnung die 1000 euro warm kostet.
Ich bin seit dem 01.05.2009 arbeitslos beziehe momentan Krankengeld da ich wegen dem Arbeitsverlust nervlich am Ende bin,weiss auch nicht wann es wieder bergauf geht mit mir.
Nun zu der Trennung die probleme sind schon länger da mit meinem (noch)Ehemann es sind hauptsächlich die finanziellen dinge weil er nicht mit geld umgehen kann.
Wir sind vor einiger zeit zum Anwalt gegangen wegen der Privatinsolvenz weil wir hoffnungslos überschuldet sind.Ich hatte natürlich immer schön mit unterschrieben die Kreditverträge.Nun macht der Anwalt die Privatinsolvenzanträge fertig.
Meine frage ist er wird nächste woche ausziehen was kann ich als hilfe beantragen und wo????Wir haben auch Mietschulden ich will aber die Wohnung nicht verlieren bis jetzt kam vom Vermieter nichts aber wird wohl demnächst kommen die Kündigung.
Zahlt das Sozialamt mir die Miete und die Mietschulden??Bitte könnt ihr mir mit euren antworten helfen den ich weiss nicht mehr weiter.Und müssen wir zu einem Anwalt gehen wegen der Trennung und wieviel Unterhalt er mir und den Kindern zahlt.Er verdient ca. 2300 netto.Aber erst mal machen mir die Mietschulden sehr sorgen ich will mit meinen Kindern nicht obdachlos werden.Danke an alle im Voraus die mir antworten.

MFG sergos

Pharao
11.05.2009, 09:13
Hi,

also erstmal, auch wenn ihr die Kündigung bekommen solltet, so schnell kann euch keiner rauswerfen. Als erstes würde ich mit dem Vermieter darüber reden und ihm auch sie jetzige Situation erklären ! Zudem solltest ihr auch monatlich eure Miete versuchen zu zahlen ! Aber bedenkt halt auch, wenn euch dir Miete auf dauer zu teuer kommt, solltest dir lieber was billigeres euch suchen um nicht noch mehr Schulden zu machen.

In wie weit eventuell das Amt eure Mietschulden übernehmen würde, weis ich nicht, aber fragen kostet nix. Also auf zu Amt oder zu einer Beratungsstelle die es in jeder größeren Stadt gibt !

Beratungsstellen und Anwälte (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)

Wir sind vor einiger zeit zum Anwalt gegangen wegen der Privatinsolvenz weil wir hoffnungslos überschuldet sind.Ich hatte natürlich immer schön mit unterschrieben die Kreditverträge.Nun macht der Anwalt die Privatinsolvenzanträge fertig.


Waren das auch DEINE schulden ? Denn wenn du Arbeitslos bist, bin ich der meinung das keine Privatinsolvenz möglich ist & du darfst auch keine neuen Schulden machen (kann mich aber auch täuschen !). Hier würde ich mich aber mal anwaltlich Beraten lassen !

Dirk_.
11.05.2009, 10:22
Hallo und willkommen im Forum sergos,

Du sagst du beziehst Krankengeld, also gehe ich davon aus, das du Anspruch auf ALG hast, richtig?
Wie hoch wäre dies?
Das Problem ist, bei bestehender AU kannst du keinen Antrag auf ALG stellen, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
Da käme dann das Sozialgeld zum tragen. Dazu hier:
(1) Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 ergebenden Leistungen. Hierbei gelten ergänzend folgende Maßgaben:
§28 SGBII Sozialgeld (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__28.html)
der in diesem §§ besagte §19SGBII sagt dir wieviel, oder besser was dir in Form von Sozialgeld zusteht.Dazu hier:
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten als Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 gilt nicht als Arbeitslosengeld II.
§19SGBII Arbeitslosengeld II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__19.html)



Das heißt, du bekommst fast die gleichen Kosten erstattet wie bei ALGII.
Also, ich würde dir raten dies noch diese Woche oder besser gesagt so schnell wie möglich in die Wege zu leiten. Denn nach §22SGBII kann man dir dann auch die Mietschulden als Dahrlehen erstatten.

5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Aber auch hier wird das Sozialamt dir genau die gleichen Vorschriften vorhalten, wie bei ALGII. Was bedeutet das für euch.

Und dies kommt auf jedenfall, ist, das Sozialamt dir eine Aufforderung zukommen läßt, welche besagt das du deine Unterkunftskosten versuchen sollst zu senken. Also kurz um ausziehen.
Denn 1000€ warm für 3 Personen geht weit über den mietgrenze hinaus.
So und Zeit um eine neue Wohnung zu finden hast du 6 Monate. In dieser Zeit mußt du nachweisen das du auch nach Wohnungen ausschau hälst.
Also hier die Zeitungsinserate aufheben.
Wenn du dies so machts, dann werden euch drei auch die momentanen Mietkosten bewilligt. Aber eben nur für 6 Monate. Solltest du dann immer noch keine Wohnung haben, oder aber nicht ausziehen wollen, dann zahlt die Arge nur noch den Höchstsatz der KdU.

Hier ist aber immer zu beachten, wann du wieder gesund bist. Denn dann lebt ja dein ALG Anspruch auf und du mußt einen ganz anderen Weg gehen. Als Beispiel nur mal, bei ALG ist die Höhe der Miete egal für das Ant egal.

Hier mal das Prozedere bei diesen besagten 6 Monaten.

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
§22SGBII (http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Da deine Kinder ein gewisses Alter haben, ist also eine Kinderbetreueung in deinem Fall(KITA) nicht mehr zu beachten, was die Lage etwas vereinfacht.
Dennoch bekommst du weiterhin Kindergeld. Und auch Kindergeldzuschlag kannst du( weiss es nun nicht genau) beantragen.

Jetzt die Frage, das ältere Kind von euch(16jährig), geht dies noch zur Schule, oder ist es in einer Ausbildung?
Denn dann denke ich wird dieses Gehalt wohl angerechnet werden.

So, nun verdient dein "noch" Mann genug Geld und ist sowieso Unterhaltspflichtig, auf jedenfall den Kindern gegenüber.
Wieviel er da bezahlen muss sagt dir die Düsseldorfer Tabelle. Schau mal hier rein:
Düsseldorfer Tabelle (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Abteilung2/Pdf-Anlagen/duesseldorfer-tabelle-2009,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=tr ue.pdf)

Aber auch der Unterhalt wird hier mit angerechnet.

So ich denke das ist für den Anfang genug Material mit dem du was anfangen kannst. Den link zu einer Beratungsstelle hat die mein Vorposter ja schon gegeben. Schau mal ob du da was in der Nähe hast, den die können gerade in solchen Fällen wie bei dir vor Ort mehr erwirken, als wenn du hier im Forum ewig schreibst und dir aber die Zeit verrinnt.

Bei weiteren Fragen, welche auf jedenfall noch kommen werden, schreib einfach.:)

Soweit von mir erstmal.

Gruß
Dirk

sergos
11.05.2009, 19:51
Hallo Dirk,
werde gleich morgen einen termin machen bei der Arge machen.Danke für die infos.
Wie schaut es mit dem unterhalt aus muss das Anwaltlich festgelegt werden oder kann er von sich aus was zahlen mein (noch) Ehemann?
Ich glaube er hat eine freundin (habe ich unter anderem von dritten erfahren) zu dem wird er auch ziehen denke ich mal,dann muss er sich doch ummelden?

LG sergos

Dirk_.
11.05.2009, 19:58
Hallo sergos,

Wie schaut es mit dem unterhalt aus muss das Anwaltlich festgelegt werden oder kann er von sich aus was zahlen mein (noch) Ehemann?

das liegt ganz bei Ihm. Wenn Er gleich bereit ist den Unterhalt zu zahlen, könnt Ihr euch ohne Anwalt absprechen.
Wenn nicht, dann gehst du zum Anwalt, Er muß alles offen dar legen, es geht vor Gericht und dann, dann wird Er einen Richter/in sehen die überhaupt nicht viel von fehlende Unterhaltszahlungsmoral hält.:)

Gruß
Dirk

sergos
11.05.2009, 20:06
Muss er genau nach dieser Düsseldorfer Tabelle zahlen?Ich kenne mich da gar nicht aus.Er hat nämlich gemeint er würde schon für seine kinder freiwillig zahlen dazu bräuchten wir keinen Anwalt.Wie gesagt er verdient ca. 2200-2300 netto.
Lg sergos

Marsleuchte
11.05.2009, 20:13
Hallo Sergos,

freiwillig heisst nicht imemr gleich das er das volle Dir zustehende zahlen will.
Hinzu kommt ja noch der Unterhalt für Dich, ich denke so einfach ist das nicht das er nur für die Kinder zahlen will weil Ihr ja verheiratet seid.

Also ich würde alleine wegen der Kinder und wegen Dir hier einen sauberen Schnitt finden und das wirst Du auch müssen weil es Dein ALG II Träger verlangen wird und darf.



MfG
Marslicht

sergos
11.05.2009, 20:16
Hallo Marslicht
also ich soll zum Anwalt gehen und das mit ihm klären was er an uns zahlen soll?

Marsleuchte
11.05.2009, 20:25
Na wenigstens mal eine Auskunft holen damit Du nicht übers Ohr gehauen wirst.

:mymind:

sergos
12.05.2009, 20:55
Hallo,

Habe heute einen termin mit der arge gemacht ging sehr schnell hab für diese woche noch einen termin bekommen.Mal eine frage was bedeutet eine Eingliederungsvereinbarung?Den termin beim Anwalt werd ich morgen machen ist glaub ich sicherer für mich und meine kinder.

LG sergos

Marsleuchte
12.05.2009, 21:00
Hallo,

da kannst unter folgenden Link mal schauen und weißt dann was auf Dich zukommt.

Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=67931)

MfG
Marslicht

Pharao
12.05.2009, 21:00
Hi,

hier mal `ne kurz Fassung :)


Eingliederungsvereinbarungen werden in Deutschland vor allem im Bereich der Eingliederung von Beziehern von Arbeitslosengeld II (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt[1] (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#cite_note-0). Sie werden dort zwischen den zu Vermittelnden und der zuständigen Behörde, vertreten durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Vertrag) geschlossen. In diesem Bereich ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung in der Regel vorgeschrieben[2] (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#cite_note-1). Die generelle Verweigerung eines Abschlusses durch den zu Vermittelnden hat Leistungskürzungen zur Folge[3] (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#cite_note-2). Dieser Zwang zum Abschluss einer solchen Vereinbarung ist politisch umstritten und wird vor allem von Gegnern der Hartz IV (http://de.wikipedia.org/wiki/Hartz_IV)-Reform kritisiert [4] (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#cite_note-3) Zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt können ergänzend zur Eingliederungsvereinbarung Hilfepläne eingesetzt werden.


Quelle : Eingliederungsvereinbarung (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung)

Marsleuchte
12.05.2009, 21:08
Oder so geht es auch und ist schneller und kürzer zum lesen!!!

Pharao
13.05.2009, 00:57
Oder so geht es auch und ist schneller und kürzer zum lesen!!!

Haben wir wohl gleichzeitig auf "Antworten" gedrückt :)

Pharao
13.05.2009, 01:04
Eingliederungsvereinbarungen werden in Deutschland vor allem im Bereich der Eingliederung von Beziehern von Arbeitslosengeld II (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II) auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt

WOW - Wikipedia hat da einen Fehler drin ! :(

Eingliederungsvereinbarungen werden auch bei ALG 1 & ALG 2 abgeschlossen !


@sergos

Wichtig ist halt das du dich an die Eingliederungsvereinbarung hälst, sonst gibt`s Ärger !