Skibidi
11.05.2009, 20:21
Hallo Zusammen,
nach einer Lösung für mein Problem bin auch auf dieses Forum gestoßen und teilweise sehr kompetente Kommentare gelesen. Aus diesem Grund möchte ich mein Problem hier kurz schildern und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich war SaZ 08, von 11.99 bis 10.07, anschließend habe ich eine Bfd - Maßnahme absolviert, die ich im Dezember 2008 abgeschlossen habe.
Leider ist es mir bis jetzt nicht gelungen eine Arbeitsstelle zu finden.
Bis Juni dieses Jahres habe ich noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse.
Heute war ich auf dem Amt und wollte meinen Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe abgeben, dieser konnte mir aber nicht entsprochen werden. Desweiteren hat man mir mitgeteilt, dass ich auch keinen Anspruch auf AlG 1 habe, da ich in den letzten 12 Monaten in keinem Versicherungspflichverhältnis gestanden bin. Und ich solle jetzt AlG II beantragen.
Durch Internetrecherche habe ich herausgefunden, dass sich der Anspruch auf die Arbeitslosenbeihilfe um die Zeit der Übergangsgebührnisse mindert und akzeptiere somit die Entscheidung seitens des Amtes.
Bin aber nicht ganz mit der Aussage einverstanden, dass ich auch kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I habe.
Würde sehr gerne wissen wie ich den nun verfahren soll?
Hab ich den wirklich keinen Anspruch auf AlG 1?
Bedanke mich jetzt schon für die Mühen.
Gruß
Skib.
nach einer Lösung für mein Problem bin auch auf dieses Forum gestoßen und teilweise sehr kompetente Kommentare gelesen. Aus diesem Grund möchte ich mein Problem hier kurz schildern und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich war SaZ 08, von 11.99 bis 10.07, anschließend habe ich eine Bfd - Maßnahme absolviert, die ich im Dezember 2008 abgeschlossen habe.
Leider ist es mir bis jetzt nicht gelungen eine Arbeitsstelle zu finden.
Bis Juni dieses Jahres habe ich noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse.
Heute war ich auf dem Amt und wollte meinen Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe abgeben, dieser konnte mir aber nicht entsprochen werden. Desweiteren hat man mir mitgeteilt, dass ich auch keinen Anspruch auf AlG 1 habe, da ich in den letzten 12 Monaten in keinem Versicherungspflichverhältnis gestanden bin. Und ich solle jetzt AlG II beantragen.
Durch Internetrecherche habe ich herausgefunden, dass sich der Anspruch auf die Arbeitslosenbeihilfe um die Zeit der Übergangsgebührnisse mindert und akzeptiere somit die Entscheidung seitens des Amtes.
Bin aber nicht ganz mit der Aussage einverstanden, dass ich auch kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I habe.
Würde sehr gerne wissen wie ich den nun verfahren soll?
Hab ich den wirklich keinen Anspruch auf AlG 1?
Bedanke mich jetzt schon für die Mühen.
Gruß
Skib.