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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Persönliches Outfit Vermittlungsbudget


Stonie1001
12.05.2009, 09:52
Hallo Ihr Lieben!

Ich habe es geschafft und werde mich demnächst nicht mehr in den Klauen der Arbeitsagentur befinden! :engel:

Habe gestern meinen neuen Arbeitesvertrag unterschrieben und kann nächsten Montag anfangen zu arbeiten!!!

Nun meine Frage: Wie formuliere ich einen Antrag zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget für neue Kleidung?

Also ich arbeite demnächst am Kundenempfang eines mittelständischem Unternehmens, bei dem es nur Großkunden gibt (Unternehmen). Dort tragen alle Business Kleidung, also Anzug oder Kostüm.

Da ich das in meinem alten Job nicht brauchte, habe ich auch grad mal einen Anzug für besondere Anlässe im Schrank.

Auch ist es mir momentan nicht möglich, das Geld für neue Kleidung vorzustrecken (Alg1-660€, kein ALG2).

Kann ich das formlos machen, per Brief oder persönlich, oder muss ich da mit dem Arbeitsvertrag aufschlagen und nachweisen, das ich dort am Montag anfange?


Lieben Dank schonmal!!!

Stonie1001

Maarc
12.05.2009, 09:57
Hallo!

Du kannst den Antrag formlos stellen.

Gehe am besten persönlich zur AfA und nimm den Arbeitsvertrag mit. Weise darauf hin, dass du diese Kleidung benötigst, um den Job auszuführen und im Falle einer Ablehunung diesen Job nicht annehmen kannst.

Die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind Kann-Leistungen. Du kannst dies aber jederzeit von einem Sozialgericht überprüfen lassen.

Seehase
12.05.2009, 21:58
Hallo Stoni1001,

erstmal herzlichen Glückwunsch zum Job!!!

Stell Deinen Antrag einfach ormlos. Dein Sachbearbeiter wird sich im "glücklichsten Fall" ggf. für ein persönliches Beratungsgespräch laden. Wenn Du Pech hast wirst Du ein Formblatt zur Beantragung der Förderung aus dem Vermittlungsbudget per Post bekommen ohne weitere Beratung.
Die Förderhöhe ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich.

Wie auch immer setz Deine Erwartungshaltung hier nicht zu hoch an, dann ist die Entäuschung bei Dir im Anschluß auch nicht so groß.:mad:

Viel Glück und Gruß vom Seehasen

Dirk_.
12.05.2009, 22:38
Hallo,
hier nur mal den §45SGBII
Vermittlungsbudget - § 45 SGB III

Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen)

Quelle (http://www.sozialticker.com/vermittlungsbudget-45-sgb-iii_20090106.html)


Gruß
Dirk

Stonie1001
13.05.2009, 13:29
Danke Euch für Eure Antworten! :)

Werde morgen direkt bei der Agentur aufschlagen und mal schauen was dabei rauskommt.

Meine Ansprüche sind nicht hoch, deswegen erwarte ich auch nichts.:razz:

Aber einen Versuch ist es wert.

Ich werde Euch natürlich berichten, was dabei herauskam.

Schönen Tag Euch noch!


Lieben Gruß
Stonie