StephanK
04.08.2005, 17:18
Kernaussage: Die Arbeitsagentur darf keine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe verhängen, wenn der Arbeitnehmer das vorherige unbefristete Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, um ein besser bezahltes befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen, bei dem ihm vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wurde, dass es nach Möglichkeit in ein unbefristetes umgewandelt werden solle.
Gericht: Landessozialgericht Hessen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 14.04.05
Aktenzeichen: L 7/10 AL 119/04
Urteil im Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/4dd04a17de79c763c1257249004a7703/3e21d4ab61495bdec1257027002b7a29?OpenDocument)
Anmerkung: An diesem Urteil ist vor allem die Begründung interessant. Das Gericht betont zurecht, dass es ein Widerspruch wäre, wenn einerseits in der Realität des Arbeitsmarktes fast nur noch befristete Arbeitsverhältnisse angeboten werden und andererseits der Arbeitnehmer durch Sanktionen der Arbeitsagentur daran gehindert würde, ein besser bezahltes, wenn auch befristetes neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Erwartung an die Flexibilität der Arbeitnehmer dürften nicht dadurch konterkariert werden, dass die Arbeitsagentur ein entsprechend flexibles Verhalten der Arbeitnehmer durch Sperrzeitverhängungen unattraktiv mache.
Gericht: Landessozialgericht Hessen
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 14.04.05
Aktenzeichen: L 7/10 AL 119/04
Urteil im Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/4dd04a17de79c763c1257249004a7703/3e21d4ab61495bdec1257027002b7a29?OpenDocument)
Anmerkung: An diesem Urteil ist vor allem die Begründung interessant. Das Gericht betont zurecht, dass es ein Widerspruch wäre, wenn einerseits in der Realität des Arbeitsmarktes fast nur noch befristete Arbeitsverhältnisse angeboten werden und andererseits der Arbeitnehmer durch Sanktionen der Arbeitsagentur daran gehindert würde, ein besser bezahltes, wenn auch befristetes neues Arbeitsverhältnis einzugehen. Die Erwartung an die Flexibilität der Arbeitnehmer dürften nicht dadurch konterkariert werden, dass die Arbeitsagentur ein entsprechend flexibles Verhalten der Arbeitnehmer durch Sperrzeitverhängungen unattraktiv mache.