Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsbescheinigung
küchenladen
13.05.2009, 06:02
Ich mache mir Sorgen und kann nicht mehr schlafen.
Das geschäft in dem ich arbeite schließt und ich wurde zum 30.6.2009 gekündigt. Ich war auch schon bei der aRbeitsagentur und habe einige Formulare mitbekommen, die ich beim nächsten Termin mitbringen soll. Jetzt weigert sich mein Chef die Arbeitsbescheinigung aus zu füllen. Im Begleitschreiben steht, dass er sie mir schnellstmöglich zurückgeben soll und dass er nicht bis zum letzten Gehalt warten muss. Ich brauche die Bescheinigung dringend, damit das Arbeitslosengeld berechnet wird. Wenn ich wiedre einen Termin ausmachen muss dauert das Ewigkeiten und ich kann nicht auf das Arbeitslosengeld warten. Was kann ich machen?
Danke!
Ich bin es nicht
13.05.2009, 06:22
guten Morgen Küchenladen ..
und ich wurde zum 30.6.2009 gekündigt.
dein Chef kann dir die Bescheinigung noch nicht ausfüllen ..
es kann bis zum 30.06. noch viel passieren .. etwaig hörst du nach Erhalt der Bescheinigung sofort auf ( kündigst fristlos oder erscheinst einfach nicht mehr auf der Arbeit ) , oder es werden in der Zeit noch Urlaubstage genommen ..
dann würde die Bescheinigung keine korrekten Angaben erhalten wenn er sie jetzt schon ausfüllt ..
die Arbeitsbescheinigung wird NACH Ende des Arbeitsverhältnisses ausgefüllt ..
wenn das Arbeitsamt Zahlen benötigt , so können die sich erst einmal an der aktuellen Lohnbescheinigung orientieren ( da ist das Gehalt komplett für dieses Jahr erfasst .. das vom letzen Jahr findet sich auf der Lohnsteuerkarte 2008 )
die Bescheinigung kann auch beim Arbeitsamt nachgereicht oder vom Arbeitgeber direkt dorthin geschickt werden ..
küchenladen
13.05.2009, 06:52
Guten Morgen :)
Danke! Das war schnell. Kannst auch nicht schlafen? ;-)
Jetzt bin ich erst mal verwirrt. Wann kann ich denn dann Arbeitslosengeld beantragen? Dauert das nicht zu lange?
Ich bin es nicht
13.05.2009, 07:09
Danke! Das war schnell. Kannst auch nicht schlafen? :wink:
Jetzt bin ich erst mal verwirrt. Wann kann ich denn dann Arbeitslosengeld beantragen? Dauert das nicht zu lange?
na schlafen ist gut ... ich bin ein Spätzubettgeher und ein Frühwiederaufsteher .. :razz:
du hast dich ja nun erst einmal arbeitssuchend gemeldet ( arbeitslos bist du ja erst ab 01.07. ) ..
dann hast du ja bereits ein Antragspaket bekommen ..zur Abgabe der Anträge bekommst du einen Termin .. dort gibst du dann die bereits vorhandenen und ausgefüllten Anträge ab ..
am 01.07 . müsstest du ja noch Gehalt bekommen ..
Arbeitslosengeld steht dir auch ab 01.07. zu , wird aber rückwirkend gezahlt ..... also Ende Juli ..
am Anfang Juli sollte dir der Arbeitgeber die Bescheinigung ausfüllen und diese reichst du dann zu deinen Anträgen nach ..
das passt dann zeitlich auch mit der Bearbeitungsdauer , so das die erste ALG I Zahlung schon pünktlich bei dir eintrifft ..
küchenladen
13.05.2009, 07:19
Dann werde ich meinen Chef noch mal ansprechen, dass ich sie rechtzeitig bekomme. Das Gehalt wird auch immer um den 25. gezahlt. Dann müsste es ja reichen, wie Du schreibst. Gibt es Richtlinien wie lange die Bearbeitung bei der Arbeitsagentur dauern darf. Wie sieht das jetzt bei der Wirtschaftskrise aus? Da ist sicherlich mehr zu tun.
Mal angenommen, mein Chef stellt sie mir doch schon jetzt aus. Kann ich sie dann schon abgeben oder wird es Rückfragen von der Arbeitsagentur geben?
Dann werde ich meinen Chef noch mal ansprechen, dass ich sie rechtzeitig bekomme. Das Gehalt wird auch immer um den 25. gezahlt. Dann müsste es ja reichen, wie Du schreibst. Gibt es Richtlinien wie lange die Bearbeitung bei der Arbeitsagentur dauern darf. Wie sieht das jetzt bei der Wirtschaftskrise aus? Da ist sicherlich mehr zu tun.
Mal angenommen, mein Chef stellt sie mir doch schon jetzt aus. Kann ich sie dann schon abgeben oder wird es Rückfragen von der Arbeitsagentur geben?
Hi,
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an den Arbeitnehmer auszuhändigen (§ 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch). Der Arbeitnehmer darf auf der Bescheinigung keine Eintragungen vornehmen. Um unnötige Rückfragen und damit verbundene Verzögerungen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass
•der Ausdruck der Arbeitsbescheinigung vollständig ist,
•alle Fragen umfassend beantwortet sind und
•die Arbeitsbescheinigung mit Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers versehen ist.
Zum Nachlesen Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung-Hinweise.pdf)
Beendet ist deine Beschäftigung am 01.07.2009.
Nein, es gibt keine Richtlinien wie lange die Bearbeitung bei der AA dauern darf.
Bei unkomplizierten Sachverhalten geht das allerdings oft in wenigen Tagen bis in ca. 2 Wochen. Da die Zahlungsweise rückwirkend am Monatsende erfolgt, sollte es auch keine Verzögerung geben.
Seebarsch
21.05.2009, 12:42
Hallo,
die Arbeitsagentur hat die Bearbeitung der Leistungsanträge auf Arbeitslosengeld bereits 2006 durchgehend auf den terminierten Antragsservice umgestellt.
Das bedeutet, dass man dann, wenn man alle Unterlagen zusammen hat, telefonisch oder in der Eingangszone einen verbindlichen Termin für die Abgabe der Unterlagen vereinbart.
Innerhalb des Termins wird dann in der Regel der Antrag abschliessend bearbeitet.
Das bedeutet, dass über den Antrag entschieden wurde und der Bewilligungsbescheid und die eventuell fällige Zahlung am Folgetag aus dem Zentralamt versandt werden.
:-P
Nicht ganz, mir wurde erklärt, dass die Berechnung noch von einem zweiten SB geprüft werden muss und dass man den Bescheid dann in 2-3 Werktagen per Post erhält.
Ich hatte meinen Termin Donnerstag vormittag, gestern kam dann der Bescheid. (Gut, mit der schnellen Postzustellung ham die es hier nicht so, da kann ein Brief am nächsten Tag da sein, aber auch mal 5 Tage brauchen.) Geld fürn April war aber dafür gestern schon aufm Konto.
Seebarsch
21.05.2009, 13:02
Hi musicus,
deswegen hab ich ja geschrieben, dass am Folgetag die Sache an das Zentralamt aufgeliefert wird.
Mit dem Postweg dauert es dann in der Regel zwei bis drei Tage bis der Bescheid da ist!
Da kann sich der Alg 2 Bereich mal ne Scheibe von abschneiden!
:-P
PS: Im übrigen arbeitet die BA daran, dass der Bescheid sofort ausgehändigt werden kann und bei einem bereits realisierten Zahlungsanspruch auch sofort ein entsprechender Verrechnungsscheck ausgehändigt wird!
Zur gesamten Leistungsbearbeitung hat die BA als Vorgabe gegeben, dass 75% der Leistungsanträge innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Anspruchbeginn bewilligt sein müssen.
Wird das Ziel nicht erreicht, hat das einen negativen Einfluss auf die Beurteilung des Verantwortlichen!
:)
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