Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation.
Meine Schwiegermutter bezieht ALGII und wohnt ca. 700km entfernt.
Wir möchten, dass Sie in die Nähe von uns zieht, da Sie schon etwas älter ist.
Derzeit wohnt Sie in einer Art Hotel (möbliert), was auch über ALGII bezahlt wird.
Folgende Fragen habe ich nun:
- Kann Sie ohne weiteres einfach umziehen?
- Muss Sie den Umzug beantragen? Wenn ja, bei wem?
- Bekommt Sie zusätzliche Unterstützung bzgl. neuer Möbel, da Sie keinen eigenen Hausstand hat (wohnt derzeit möbliert)?
- Und bei wem muss Sie das beantragen? In dem Ort, indem Sie derzeit wohnt oder hier bei mir?
Ich weiss...Fragen über Fragen.
Aber ich habe das Gefühl, dass Sie in Ihrem Ort nicht genau beraten wird...
Danke schon mal im Voraus...
Gruss
Alex
StephanK
04.08.2005, 21:58
:welcome: Pegalex,
Umzüge sind für ALG II-Bezieher oft eine schwierige Sache. Natürlich darf man jederzeit umziehen - die Frage ist nur, ob das Amt bezahlt. Die Problematik liegt darin, dass Umzugskosten zur Abteilung "Kosten der Unterkunft" gehören, die kommunal verantwortet wird. Viele Kommunen fühlen sich deswegen nur dann überhaupt zuständig, wenn man innerhalb der gleichen Stadt umzieht. Wenn man einen Umzug in eine andere Stadt finanziert haben will, muss man sehr gute Gründe mit Bezug auf seine Arbeitsmarktchancen oder aber ein neues Arbeitverhältnis in konkreter Aussicht haben; Umzüge allein aus persönlichen Gründen hingegen muss man selbst finanzieren. Der verwaltungsmäßige Ablauf ist durch § 22 SGB II vorgegeben:
(...) (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers [am neuen Wohnort] zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
(3) Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.So wie Du es beschrieben hast, sieht es also eher danach aus, dass sie den Umzug wird selbst finanzieren müssen.
Auch wenn man den Umzug selbst finanziert muss man sich beim ALG II-Träger des bisherigen Wohnortes abmelden und am neuen Wohnort einen komplett neuen ALG II-Antrag stellen (und sich auf die teilweise recht langen Bearbeitungszeiten einstellen!). Logisch, dass man dazwischen keine Zeit verstreichen lassen sollte - also nach dem Gang zur Meldebehörde sollte gleich der zur ARGE folgen.
Zusätzliche Unterstützung für die Einrichtung gibt es. Das ist die Leistung für die sog. "Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten". Auch das wird von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt, z.T. mit Pauschalbeträgen, wobei ich die in Stuttgart geltende Regelung leider nicht kenne; darüber kann eher eine örtliche Arbeitsloseninitiative Auskunft geben (eine Liste solcher Initiativen findest Du auf der website von www.tacheles-sozialhilfe.de ). Unabhängig vom Ort kann man nur einfachsten Standard, evtl. auch nur mit Gebrauchtware erwarten.
Gutes Gelingen!
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